Qualitätssicherung durch Landesärztekammern
Unter dem Dach von Qualitätsförderung/Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement) werden bei den Ärztekammern unterschiedliche Ansätze und Rechtskreise vereint.
- Primär sind die Ärztekammern für die Qualitätssicherung von Personen - Ärztinnen und Ärzten - zuständig. Sowohl deren Verhalten als Angehörige eines freien Berufes als auch deren fachliche Qualifikationen werden maßgeblich von Regularien geprägt, die durch die Ärztekammern bestimmt und verwaltet werden. Ärztinnen und Ärzte unterliegen den von ihrer jeweils zuständigen Landesärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts herausgegebenen Berufs-, Weiterbildungs- und Fortbildungsordnungen. Die Bundesärztekammer erstellt hierzu Musterordnungen.
- Die Qualitätssicherung ärztlichen Handelns und seiner Ergebnisse ist ebenfalls Aufgabe der Ärztekammern, allerdings nicht in der Breite und Intensität, wie dies nach Sozialrecht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss oder die Deutsche Rentenversicherung im Bereich der Rehabilitation vorgenommen wird. Die (Muster-)Berufsordnung verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, an den von einer Ärztekammer eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der ärztlichen Tätigkeit teilzunehmen und der Ärztekammer die hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Einige Qualitätssicherungs-Aufgaben der Ärztekammern, und hierbei insbesondere der Bundesärztekammer, resultieren aus spezialgesetzlichen Regelungen. Diese verleihen der Bundesärztekammer Richtlinienkompetenz, also die Vorgabe verbindlicher Handlungsanweisungen. Ein Beispiel ist das Transplantationsgesetz, dass der Bundesärztekammer die Aufgabe zuweist, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet in Richtlinien festzustellen.
- Ungeachtet gesetzlicher Aufgaben unterstützen und befürworten die Ärztekammern freiwillige Qualitätsinitiativen. Die Förderung von Peer-Review-Verfahren ist ein Beispiel kammerseitiger Initiativen freiwilliger Qualitätsförderung.
Qualitätsbericht von Bundesärztekammer und Landesärztekammern
Vor dem Hintergrund der damals in rascher Abfolge zu verzeichnenden Gesundheitsreformen im sozialrechtlichen Kontext medizinischer Qualitätssicherung hatte der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, die Rolle der Ärztekammern im Bereich der Qualitätssicherung in einer an die Fachöffentlichkeit adressierten Broschüre darstellen zu lassen. Die in erster Auflage 2007 erschienene Broschüre bot erstmals in dieser Form einen zusammenfassenden Überblick über die Qualitätssicherungsmaßnahmen und Qualitätsmanagementinitiativen der Ärztekammern.
Qualitätssicherung durch Ärztekammern - Qualitätsbericht von Bundesärztekammer und Landesärztekammern (2. Auflage 2008/2009)
Qualitätssicherung durch Ärztekammern - Qualitätsbericht von Bundesärztekammer und Landesärztekammern(1. Auflage 2007)
Weitere Informationen
Memorandum der Bundesärztekammer „Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 2020 aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“Berlin, 21.08.2020
Hintergrundpapier zur qualitätsorientierten Versorgungssteuerung: Wo steht die Qualitätssicherung des G-BA? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Ärztekammern?Berlin, 06.10.2017