Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum
Antrag VII-52:
Der Deutsche Ärztetag fordert die zuständigen Bundes- und
Länderministerien auf, eine Impfmeldepflicht einzuführen.
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Bitte, Herr Bolay.
Dr. Bolay, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde vom Befürworter dieses Antrags gebeten,
erst einmal meine Einwände gegen diesen Antrag vorzubringen. Als Kinder- und
Jugendarzt impfe ich täglich. Ich tue das aus voller Überzeugung. Ich möchte
gern auch künftig meine Energie darauf verwenden, Eltern von der Notwendigkeit
der Impfung zu überzeugen. Wenn wir Gesellschaft, Politik und Medien davon
überzeugen können, mit an diesem Strang zu ziehen, den wir mit den
vorangegangenen Anträgen beschlossen haben, wird sich die Durchimpfungsrate
sicherlich verbessern lassen.
Wir brauchen keine Impflisten, wir brauchen keine Listen, die
den Mangel verwalten. Entsprechende Statistiken können bereits aus den
Abrechnungszahlen der KV generiert werden. Sie stehen dort zur Verfügung.
Ich möchte Sie daher bitten, diesen Antrag vielleicht an eine
Kommission zum Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen zu überweisen. Besser
wäre es, diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Bolay. - Jetzt bitte Herr Mau aus Berlin.
Prof. Dr. Mau, Berlin: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen, die den Vorschlag machen, diesen Antrag
in eine Kommission zum Abbau der Bürokratie zu delegieren, sind bestimmt nicht
mit der Behandlung geimpfter bzw. nicht geimpfter Kinder und deren Eltern
befasst. Die Impfpflicht stellt eine Sicherheit erstens für den Patienten und
zweitens für die Gemeinschaft insgesamt, in der die Kinder leben, dar, ganz
egal, ob es eine Klasse oder eine Kindergartengruppe oder Geschwisterkinder
sind. Sie stellt zum Dritten eine Sicherheit für den Arzt dar. Viertens dient
sie den Eltern. Ich beschäftige mich seit mehr als 40 Jahren mit den Eltern
kranker Kinder. Mein Vertrauen in die Mündigkeit von Eltern ist begrenzt. Ich
könnte jetzt fünf von Ihnen heraussuchen, die Kinder haben, und keiner könnte
mir sagen, wann seine Kinder geimpft worden sind. Das übersteigt einfach das
Erinnerungsvermögen. Das ist ja auch nicht etwas, was die Familie so belastet.
Der Aufwand hierfür ist minimal.
Ich komme aus einem Land, in dem ich diesen staatlich
verordneten Impfterror 40 Jahre lang erlebt habe. Ich habe es 25 Jahre lang als
Arzt mitgemacht. Der Aufwand ist wirklich minimal, aber der Nutzen ist extrem
hoch.
Wir sollten uns deshalb nicht unter Berufung auf irgendwelche
ominösen Freiheitswerte verwehren. Es fördert den Nutzen der Kinder.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Mau. - Jetzt können wir über den Antrag abstimmen. Wer möchte dem
Antrag zur Impfmeldepflicht zustimmen? - Wer möchte den Antrag ablehnen? - Das
müssen wir zählen. Die Beteiligung ist nicht sehr groß und die Verteilung der
Stimmen ist ungefähr ausgeglichen. Ich frage also noch einmal: Wer will dem
Antrag, eine Impfmeldepflicht einzuführen, zustimmen? - Wer ist gegen den
Antrag 52? - Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit 106 : 91
Stimmen abgelehnt.
Wir kommen damit zum Antrag VII-53. Es geht um eine
höhere Durchimpfungsrate. Der Antrag lautet:
Der 109. Deutsche Ärztetag fordert die zuständigen Ministerien
der Bundesländer auf, eine vollständig erfolgte Durchimpfung von Säuglingen und
Kleinkindern - entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) - zur Voraussetzung für die Aufnahme in überwiegend
staatlichen finanzierten Kinderkrippen und Kindergärten zu machen und diese in
dem künftigen Präventionsgesetz auch gesetzlich zu verankern.
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Herr Professor Kunze.
Prof. Dr. Kunze, Bayern: Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Sie den vorhergehenden Antrag
zur Masernpflichtimpfung positiv beschieden haben, dürfte es Ihnen nicht schwer
fallen, auch diesen Antrag positiv zu bescheiden. Ich erinnere daran, dass die
Ministerin in ihrer Rede bei der Ärzteschaft angemahnt hat, wir müssten alles
unternehmen, die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Hier haben wir jetzt als
deutsche Ärzteschaft die Möglichkeit, die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Das
bedeutet nicht eine Pflichtimpfung; das möchte ich ganz klar betonen. Das gilt
nur für die Aufnahme in überwiegend staatlich finanzierten Kinderkrippen und
Kindergärten. Wenn jemand das wirklich nicht will, dann kann er das Kind in
private Betreuungseinrichtungen geben. Aber in den staatlich finanzierten
Kinderkrippen und Kindergärten müssen wir es fordern. Es ist überhaupt nicht
einzusehen, dass einige private Schulen massiv gegen die Impfung auftreten,
aber staatliche Unterstützung erhalten. Das muss aufhören. Deswegen bitte ich
Sie um Zustimmung.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Möchte jemand dagegensprechen? - Niemand. Wer möchte dem Antrag 53
zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen.
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