Dr. Koch, Referent:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich darf Ihnen jetzt
einen kurzen Sachstandsbericht zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung
geben. Ich möchte über das berichten, was seit dem letzten
Deutschen Ärztetag in Ludwigshafen geschehen ist.
Zunächst einen kurzen zeitlichen Überblick: Wir hatten
seit Ludwigshafen drei Sitzungen des Ausschusses "Weiterbildung"
der Bundesärztekammer, und zwar am 11. Juli und am 22. September
2001 sowie am 11. April dieses Jahres. In der Sitzung am 22. September
haben wir in dem so genannten Berufeausschuss der Arbeitsgemeinschaft
der Obersten Landesgesundheitsbehörden getagt. Wir haben dort
im Vorfeld der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung besprochen,
ob das, was wir an Rahmenbedingungen beispielsweise im Paragraphenteil
als Grundlage diskutiert haben, von den entsprechenden Aufsichtsministerien
übernommen werden könnte.
Es gab zwei Sitzungen der Ständigen Konferenz "Ärztliche
Weiterbildung", und zwar am 23. August 2001 und am 16. Mai
2002.
Wir hatten zum Thema der hausärztlichen Versorgung insgesamt
vier offizielle Sitzungen. Die inoffiziellen Sitzungen und die Einzelgespräche
will ich jetzt gar nicht aufführen. Sie fanden im September
und im November des vergangenen Jahres sowie im Februar und im April
dieses Jahr statt.
Wir hatten vom 29. bis zum 31. Januar dieses Jahres und vom 19.
bis zum 21. Februar dieses Jahres intensive Gespräche mit 62
wissenschaftlichen Gesellschaften und ärztlichen Berufsverbänden.
Dabei wurden über 100 Einzeldisziplinen, über 100 Einzelqualifikationen
diskutiert.
Sie haben, meine Damen und Herren, auf dem 104. Deutschen Ärztetag
den Teil A der (Muster-) Weiterbildungsordnung als Grundlage für
die weiteren Arbeiten zustimmend zur Kenntnis genommen. Daraufhin
haben die Weiterbildungsgremien die Arbeiten zu den Abschnitten
B - Definition der Gebiete, Festlegung der Gebiete, Definition der
Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen - und zum Teil zum Abschnitt
C - Definition und Festlegung der Bereiche - aufgenommen, ebenso
wie zu den neu einzuführenden Befähigungsnachweisen.
Wir sind nach wie vor gewillt und der festen Überzeugung, dass
wir es auch schaffen, dem 106. Deutschen Ärztetag im nächsten
Jahr eine überarbeitete Fassung der (Muster-) Weiterbildungsordnung
zur letztendlichen Beschlussfassung vorlegen zu können.
Nach den ersten Beratungen der Weiterbildungsgremien wurde am 19.
September 2001 ein Rundschreiben an die wissenschaftlichen medizinischen
Fachgesellschaften und die Berufsverbände verschickt mit der
Bitte, der Bundesärztekammer bis Mitte Dezember die Vorstellungen
aus fachlicher Sicht einzureichen. Das führte dazu, dass eine
sehr große Zahl von Fachgesellschaften und Berufsverbänden
Nachfragen schriftlicher und mündlicher Art hatten. Die Bearbeitung
dieser Nachfragen war ungeheuer zeit- und arbeitsintensiv. Es mussten
von morgens 6 Uhr bis abends 21 Uhr zahllose Telefongespräche
geführt werden. Es gab zahlreiche Faxe und Unmengen von E-Mails.
Es hat auch eine Reihe von persönlichen Gesprächen in
Köln, München und Berlin gegeben. Wir haben auch verschiedene
Abstimmungsgespräche zwischen einzelnen Gesellschaften und
Berufsverbänden moderiert, die nicht allein zu einem Ergebnis
kommen konnten .
Auf Einladung der Bundesärztekammer haben im Januar und im
Februar dieses Jahres die eigentlichen Gespräche mit den Fachgesellschaften
und den Berufsverbänden stattgefunden. Sie kennen das unter
dem Begriff Anhörung. In diesen Gesprächen wurden weit
über 100 einzelne Kompetenzen diskutiert und mit den Vertretern
der Fachgesellschaften und der Berufsverbände besprochen. Insgesamt
waren 62 Personen zu diesen Gesprächen erschienen.
An diesen so genannten Anhörungen nahmen natürlich auch
die Mitglieder des Ausschusses "Weiterbildung" der Bundesärztekammer
teil.
Sie können sich vorstellen, meine Damen und Herren, dass uns
von den Fachgesellschaften und den Berufsverbänden eine Unmenge
an Anträgen zur Neueinführung der verschiedensten Weiterbildungsgänge
vorgelegt wurden. Es war sehr aufwendig, diese logistisch so aufzubereiten
- es hatten sich immerhin eine ganze Reihe von Ordnern angesammelt
-, dass sich der Ausschuss damit produktiv befassen konnte. Diesen
Aufwand haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezernat II
der Bundesärztekammer hervorragend gemeistert. Ich möchte
an dieser Stelle stellvertretend für alle in diesem Referat
Frau Kollegin Günthert, Frau Busch und Herrn Kollegen Hensel
für diese unendliche Arbeit danken.
(Beifall)
Ich muss an dieser Stelle allerdings auf ein Problem hinweisen,
meine Damen und Herren. Sie haben uns ja den Auftrag erteilt, die
Weiterbildungsordnung zu deregulieren. Ein Aspekt der Deregulierung,
nämlich Bezeichnungen aus dem Weiterbildungsrecht zu streichen
- das ist wirklich nur ein Aspekt -, wird aufgrund der immer weiter
fortschreitenden Spezialisierung in der Medizin von allen Beteiligten
als sehr schwierig betrachtet. Das hat sich in den bisherigen Diskussionen
herausgestellt. So darf die Notwendigkeit der Qualitätssicherung
durch die Selbstverwaltung auch im Hinblick auf die hoch spezialisierte
Medizin in der Basisversorgung der Patienten von uns nicht aus dem
Auge verloren werden. Die vorgetragenen Argumente der Fachwelt waren,
wie Sie sich sicherlich gut vorstellen können und was aus unserer
Sicht auch verständlich ist, natürlich stark davon geprägt,
ob sich die Vertreter mehr an der Wissenschaft
oder mehr an der praktischen Tätigkeit orientierten.
Zudem mussten wir feststellen, dass die Vorgaben des Weiterbildungsrechts,
so wie von Ihnen bisher schon beschlossen, in der medizinischen
Fachwelt noch nicht gleichermaßen bekannt waren, sodass wir
alle Gespräche immer wieder dazu genutzt haben, um über
das Ziel der Novellierung der Weiterbildungsordnung zu informieren
und andererseits uns über die sachliche und fachlich gebotene
Überarbeitung der Weiterbildungsinhalte und auch der Strukturen
auszutauschen und dies zu besprechen.
Im Nachgang zu den Gesprächen mit den Fachgesellschaften und
Berufsverbänden war es erforderlich, ihnen einen Zeitraum einzuräumen,
um sich auszutauschen und gemeinsame Statements zu erarbeiten. Es
liegen uns derzeit noch nicht alle neuen Statements und Rückläufe
vor. Das sollte uns aber nicht daran hindern, im Sommer dieses Jahres
in die nächste Bearbeitungsrunde zu gehen. Diese haben die
Weiterbildungsgremien durch verschiedene Sitzungen in der letzten
Zeit bereits vorbereitet. Ich sagte schon: Der Ausschuss "Ärztliche
Weiterbildung" hat dreimal getagt, die Ständige Konferenz
zweimal. Hier wurden bereits vorläufige Entwürfe für
die Abschnitte B und C erstellt, mit denen sich die Ständige
Konferenz "Weiterbildung" intensiv beschäftigen wird.
Diese hat am 16. Mai getagt. Der größere Teil der Zeit
von insgesamt drei Stunden entfiel auf die Diskussion über
die hausärztliche Versorgung, sodass die restlichen Punkte
nicht vollständig abgearbeitet werden konnten.
Da es aber sehr wichtig ist, hier schnell voranzukommen, haben
wir beschlossen, uns am 6. Juni im Rahmen der Ständigen Konferenz
in Köln zu treffen, um die inhaltliche Diskussion für
den Sommer weiter vorzubereiten. Danach ist vorgesehen, den von
der Ständigen Konferenz erarbeiteten Entwurf bis zum Herbst
2002 und die Inhalte der einzelnen Weiterbildungsgänge zu ergänzen
und diesen Entwurfsstand spätestens im September den Ärztekammern
zur weiteren Beratung in den eigenen Gremien zur Verfügung
zu stellen. Selbstverständlich werden wir dies nachrichtlich
auch an die Fachgesellschaften und an die Berufsverbände geben.
Wenn wir sicherstellen wollen, meine Damen und Herren, dass wir
auf dem Ärztetag 2003 eine verabschiedungsfähige Fassung
der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorlegen können, ist es
notwendig, dass die Stellungnahmen der Landesärztekammern bis
Ende des Jahres, möglichst bis Weihnachten, durch die Weiterbildungsgremien
der einzelnen Kammern gesichtet werden und uns zurückgesandt
werden. Damit wir es auf dem Ärztetag 2003 vorlegen können,
muss sich der Vorstand der Bundesärztekammer bereits im Januar
mit der Thematik befassen und die entsprechenden Beschlüsse
fassen, weil anderenfalls der erforderliche Vorlauf nicht mehr eingehalten
werden kann.
Es wird also sicherlich notwendig sein, in dem geschilderten Zeitrahmen
noch sehr intensive Gespräche zu führen, über Spezialfragen
natürlich auch mit einzelnen Gruppen, mit einzelnen Fachverbänden.
Wir haben bereits festgestellt, dass wir sicher im nächsten
Jahr einzelne Vorschläge zur Änderung des bisher Beschlossenen
vorlegen müssen. Der Paragraphenteil ist sicher in einigen
Punkten zu aktualisieren, was die Präambel angeht, was einzelne
Paragraphen angeht, was vor allem die Europa-Bestimmungen angeht,
auch was die Übergangsbestimmungen angeht, die wir bisher ausgespart
haben.
Es ist also noch eine Menge an Detailarbeit zu leisten, bevor wir
im September das diskussionsfähige Papier an die Landesärztekammern
schicken können, das dann an der Basis diskutiert und behandelt
werden kann. Ich bitte Sie deswegen ganz herzlich, zum jetzigen
Zeitpunkt, also hier und heute in Rostock auf diesem Ärztetag,
noch keine vorgezogene Detaildiskussion zu führen. Ich bitte
Sie, die entsprechenden Anträge, die Detailinhalte aufweisen,
an den Vorstand zu überweisen, damit wir diese in unsere Diskussion,
die schon am nächsten Donnerstag stattfindet, mit einbringen
können.
Ich fordere Sie ganz herzlich auf, im Herbst in den Gremien Ihrer
jeweiligen Ärztekammer mitzudiskutieren und dazu beizutragen,
dass wir auf dem nächsten Ärztetag ein abgerundetes Paket
vorlegen können. Es ist nach wie vor unsere Absicht, auf dem
Ärztetag 2003 eine abgestimmte Novelle zur (Muster-)Weiterbildungsordnung
vorzulegen und zur Abstimmung zu stellen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Koch, für die Darstellung. Wir wünschen
Ihnen und den Weiterbildungsgremien viel Erfolg bei den Beratungen,
die ja nicht einfach sind. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt,
dass das bewältigt wird und dass das Vertrauen in eine gute
Vorarbeit für den nächsten Ärztetag berechtigt ist.
Schönen Dank einstweilen.
(Beifall)
Wir kommen nun zur Diskussion über den Tätigkeitsbericht.
Der erste Themenblock umfasst die Anträge 1, 1 a, 2, 34, 43,
49, 60, 74 und 80.
Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Montgomery. Bitte schön.
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