Femers, Westfalen-Lippe:
Ich spreche zu meinem Antrag VI-15.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Einen Augenblick bitte, Frau Kollegin. Ich habe den Antrag 15 eben
in der Auflistung vergessen. Er gehört mit in dieses Konvolut.
Der Antrag 15 betrifft den Entschädigungsfonds.
Bitte schön.
Femers, Westfalen-Lippe:
Zwangsarbeit hat es in der NS-Zeit auch in der Medizin und im Gesundheitswesen
gegeben; das ist mittlerweile klar. In einem Beitrag des "Deutschen
Ärzteblatts" vom letzten Jahr wurde in einer lesenswerten
Studie die Beteiligung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen
im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesen im Allgemeinen dargestellt.
Insbesondere betroffen waren die Krankenversorgung der Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeiter, die nach Deutschland verschleppt wurden, die
hier geborenen Kinder sowie der Missbrauch als Untersuchungsobjekte
oder Zwangsprobanden in Kliniken und in der Forschung.
Im letzten Jahr wurde auf dem Ärztetag der Vorstand der Bundesärztekammer
aufgefordert, Krankenhausträgern und ärztlichen Verbänden
eine Beteiligung an der Stiftungsinitiative nahe zu legen. Es steht
zu befürchten, dass diese Initiative wie Rauch verweht ist.
Nach den letzten Erhebungen vom Ende des letzten Jahres stellt sich
die Situation in etwa so dar, dass sich 13 Kliniken und ungefähr
20 niedergelassene Ärzte einschließlich Tierärzten
und Zahnärzten beteiligt haben.
Deshalb gilt es unseres Erachtens, seitens der deutschen Ärzteschaft
ein eindeutiges Zeichen zu setzen. Eine Wiedergutmachung der Leiden
von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen ist überhaupt nicht
möglich. Anerkennung von Schuld der Beteiligung eines nicht
unerheblichen Teils der deutschen Ärzteschaft an den NS-Verbrechen
ist schon möglich.
Aus diesem Grunde haben wir ursprünglich den Antrag gestellt,
dass sich die Bundesärztekammer am Entschädigungsfonds
beteiligt. Ich bin jetzt ein wenig verwirrt, denn mir wurde von
der Juristin der Bundesärztekammer gesagt, dass das aus rein
rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Deshalb haben wir
unseren Antrag umformuliert und die Bundesärztekammer aufgefordert,
in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern ein gemeinsames
Spendenkonto einzurichten, dessen Eingänge als Beteiligung
am Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen
dienen, und dies im "Deutschen Ärzteblatt" wiederholt
kenntlich zu machen.
Herr Montgomery hat eben vorgeschlagen, den Weg über die Landesärztekammern
zu beschreiten. Wenn das rein rechtlich möglich wäre,
fände ich das von Vorteil, weil sich dann Bundesärztekammer
und Landesärztekammern insgesamt beteiligen.
Das müsste juristisch vielleicht noch einmal abgeklärt
werden. Ansonsten bin ich auf alle Fälle für die Einrichtung
eines solchen Spendenkontos unter der Regie der Bundesärztekammer
und der Landesärztekammern.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Kollegin. Herr Montgomery bezog sich in
seinen Ausführungen auf den ersten Antrag, also den Antrag
VI-15. Inzwischen haben Sie ja einen Antrag 15 neu eingereicht.
Da ist alles miteinander kompatibel. Wir können es so verabschieden,
wenn der Deutsche Ärztetag das so will. Das ist jetzt kein
Problem mehr.
Als nächster Redner Herr Lipp aus Sachsen. Bitte schön.
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