Dr. Koch, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag
VI-15. Herr Lipp, Sie sind darauf eingegangen, dass die Bundesärztekammer
bzw. die Landesärztekammern keinen Beitrag für diesen
Entschädigungsfonds leisten sollen. Das unterstütze ich
außerordentlich.
Nur: Im Antrag steht davon nichts. Ich verstehe den Antrag so, dass
die Bundesärztekammer bzw. die Landesärztekammern ein
Spendenkonto einrichten sollen, womöglich veröffentlicht
im "Deutschen Ärzteblatt" oder in den Organen der
Landesärztekammern, in der Hoffnung, dass dort Spenden eingehen.
Es soll aber in keiner Weise durch eine Verpflichtung der Bundesärztekammer
oder der Landesärztekammern Geld zur Verfügung gestellt
werden. Im letzten Absatz des Antrags 15 ist die Rede von einem
Betrag von 50 000 Euro. Die Begründung ist aber nicht Inhalt
des Antrags. Insofern macht es nichts, wenn beschlossen wird, dass
wir Konten einrichten. Gelder, ob nun von Bundes- oder von Landesebene,
müssen nicht zwangsläufig dadurch fließen.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Das ist ja das Riskante an einem solchen Antrag:
Wenn nachher nichts zusammenkommt, ist es peinlich. Aber das muss
man riskieren; das haben wir ja auch schon öfter getan.
Der nächste Redner ist Herr Windau aus Sachsen.
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