Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt zum Antrag 28. Der Antrag lautet:
Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert
die Kassenverbände auf, für Frauen mit einem Einkommen
unter der Sozialhilfegrenze jegliche Selbstbeteiligung an präventiven
oder kurativen Gesundheitsleistungen aufzuheben.
Ich nehme an, das betrifft nicht nur die Kassen, sondern hier muss
wohl auch der Gesetzgeber aktiv werden.
Der Antrag VI-28 neu, ebenfalls von Frau
Drexler-Gormann, lautet:
Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert
die Kassenverbände auf, für Frauen, die Einkommen im
unteren Einkommensdrittel und für Frauen, die ergänzende
Sozialhilfe beziehen, jegliche Selbstbeteiligung an präventiven
oder kurativen Gesundheitsleistungen aufzuheben.
Der Kreis der Betroffenen ist erweitert. Der Antrag 28 neu ersetzt
den Antrag 28.
Dazu hat sich jetzt Herr Bicker gemeldet.
Dr. Bicker, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich habe eben einen Änderungsantrag eingereicht. Von Armut
sind nicht nur die Frauen betroffen, sondern wie Sie selber schreiben,
Frau Drexler-Gormann, zunehmend auch Kinder und Jugendliche.
(Beifall)
Deswegen möchte ich Sie bitten, den Antrag so zu formulieren,
dass es heißt:
Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert die Kassenverbände
auf, für Bürgerinnen und Bürger, die Einkommen im
unteren Einkommensdrittel und für diejenigen, die ergänzende
Sozialhilfe beziehen, jegliche Selbstbeteiligung an präventiven
oder kurativen Gesundheitsleistungen aufzuheben.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Das ist ein Änderungsantrag, der eingegangen ist. Den packen
wir dazu.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den
ganzen Komplex den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen?
- Wer enthält sich? - Dann ist das an den
Vorstand überwiesen.
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