Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen nun zum Antrag VI-29 von Herrn
Dr. Ottmann und Frau Dr. Schleu. Er lautet:
Aufgrund der Untersuchungen der statistischen Abteilungen der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Bundesärztekammer:
"Gehen dem deutschen Gesundheitswesen die Ärzte aus?"
wurde festgestellt, dass über 20 % der Medizinstudenten während
des Studiums ihren Berufswunsch ändern und das Studium abbrechen.
Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, durch eine entsprechende
Befragung der Medizinstudenten die Motivation für diesen
Studienabbruch aufzuklären. In diesem Zusammenhang wäre
auch die generelle Motivation zur Ausübung der Heilkunde
am Anfang und am Ende des Studiums von Interesse.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir das im Vorstand noch einmal
beraten könnten. Aber dazu wird zunächst einmal Herr Henke
sprechen. Bitte schön.
Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wenn ich es
nicht ganz falsch in Erinnerung habe, gibt es einen Antrag von Frau
Dr. Nölle, der sich darauf bezieht, dass die Fakultäten
derartige Motivationserhebungen durchführen sollen. Wenn das
Prinzip der Subsidiarität, das an anderer Stelle bei der Beratung
über Sozialversicherungsprinzipien und Sozialprinzipien insgesamt
gegolten hat, richtig ist, dass also die Einheiten, die nahe am
Problem sind, entsprechende Maßnahmen ergreifen sollen, wenn
sie es können, bin ich ganz sicher, dass die Fakultäten
die Mittel dazu haben, wenn sie dies wollen. In Ulm beispielsweise
hat man das einmal aufgearbeitet. Wir müssen uns die Finanzlast
dann nicht ans Bein binden.
Ich finde die Intention richtig, aber der Ort, an dem das geschehen
sollte, sind die Medizinischen Fakultäten. Ich meine, es gibt
einen Antrag von Frau Dr. Nölle und Herrn Dr. Schröder,
der genau dies zum Ziel hat. Ich weiß jetzt leider die Nummer
des Antrags nicht.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Das ist der Antrag 55.
Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:
Man müsste zwischen den beiden Anträgen alternativ abstimmen.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Wir können auch beide Anträge zusammen
aufrufen.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
Jetzt bitte noch Frau Schleu. Sie hat den Antrag 29 gestellt.
Dr. Schleu, Bayern:
Es ist nicht die Intention dieses Antrags, dass sich die Bundesärztekammer
damit Kosten ans Bein bindet, sondern die Intention ist, dass sich
die Bundesärztekammer dafür einsetzt, dass diese Untersuchungen
an den Fakultäten durchgeführt werden. Wir haben dies
unter Tagesordnungspunkt I eingehend diskutiert. Herr Dr. Ottmann
und ich haben es vorgetragen. Ich finde, es ist an der Zeit, dass
wir nicht spekulieren, sondern versuchen, Fakten an die Hand zu
bekommen. Das ist das Ziel dieses Antrags, nicht die Kostenbelastung
der Bundesärztekammer.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Frau Schleu, dann wäre es, glaube ich, hilfreich,
wenn Sie sich dazu entschließen könnten, Ihren Antrag
einfach zurückzuziehen und sich intensiv für den Antrag
55 auszusprechen, der das nämlich vorsieht. Dann würden
wir das auch unterstützen, weil der Ärztetag dies beschlossen
hätte.
(Dr. Schleu, Bayern: Einverstanden!)
- Dann ist der Antrag auf Drucksache VI-29 zurückgezogen.
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