Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen damit zum Antrag auf Drucksache VI-50.
Hier ist von vornherein ein Antrag auf Nichtbefassung gestellt worden,
mit der Begründung, es sei nicht evaluiert, nicht zertifiziert,
nicht immer ausreichend analysiert. Es sei nicht Aufgabe der jeweiligen
Kammern.
Wer möchte inhaltlich gegen den Antrag sprechen? - Bitte schön.
Dr. Anderten, Niedersachsen:
Verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich
habe den Antrag auf Nichtbefassung aus folgenden Gründen gestellt.
Die Antragstellergruppe schreibt selbst, dass die vorhandenen Prinzipien
erst noch im Stadium der Evaluation sind. Es widerspricht unserem
Verständnis, etwas zu fördern, bevor es evaluiert ist
und geklärt ist, ob das alles überhaupt einen Sinn macht
und ob die Qualität auch gesichert ist.
(Beifall)
Mich stört die Formulierung, dass ausschließlich diese
Beratungsstellen vertrauenswürdig und unabhängig seien,
(Beifall)
schon gar vor dem Hintergrund, dass die Leistungserbringer - damit
sind zweifellos auch wir selbst gemeint, neben den Krankenkassen
- ausschließlich eigene Interessen verfolgen könnten.
Wenn, dann sind die Krankenkassen - auch das schreibt die Antragstellergruppe
- selbst daran interessiert, im Rahmen von Disease-Management-Programmen
vielleicht Einfluss zu nehmen. Andererseits sollen ausschließlich
die Kassen diese Gruppen fördern. Wo ist da die Unabhängigkeit
und die tatsächliche Vertrauenswürdigkeit gegeben?
(Beifall)
Gerade für die besonders rat- und hilflosen Patienten, die
vielleicht Patientenkarrieren hinter sich haben, ist es für
mein Selbstverständnis schwierig, wenn eine quasi Laiengruppe
als autorisierte "second opinion" mit Qualitätsnachweis
funktioniert. Dies ist eine originäre Aufgabe der Ärztekammern
und wir werden diese Aufgaben auch wahrnehmen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Das ist ein Plädoyer dafür, dass man
sich schon damit befasst. Man kann so etwas ja auch ablehnen; das
ist dann eine Meinungsbildung. Wenn Sie sich damit nicht befassen,
heißt das, dass Sie das Thema hier gar nicht diskutieren wollen,
dann gibt es auch keine Meinungsbildung. Dann haben Sie nach außen
hin nichts signalisiert.
Wir befassen uns also damit und dann können Sie entscheiden,
ob Sie den Antrag ablehnen oder ihm zustimmen wollen. Dann haben
Sie wenigstens eine klare Meinungsbildung erzeugt. Geht das in Ordnung?
- Gut. Die Anträge auf Nichtbefassung sind zurückgezogen.
Wir bilden uns jetzt eine Meinung. Wer möchte dem Antrag 50
zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält
sich? - Der Antrag ist abgelehnt.
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