Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Damit kommen wir zum Antrag auf Drucksache VI-11
von Frau Schlang aus Hessen. Es geht um die Aufwertung ärztlicher
Fort- und Weiterbildung. Gibt es eine Gegenrede? - Bitte, Herr Thierse.
Dr. Thierse, Berlin:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte darum,
über den Antrag abschnittsweise abzustimmen. Ich kann mich
durchaus mit dem ersten Absatz anfreunden. Ich möchte aber
doch sehr zur Vorsicht mahnen, wenn es heißt, dass Pflichtveranstaltungen
im Sinne der Weiterbildungsordnung über die Kammerbeiträge
zu finanzieren sind. Wir haben hier beschlossen, dass die Kurse
zur Allgemeinmedizin möglichst weitgehend integriert werden,
dass sie neutral finanziert werden. Das ist ein überschaubarer
Bereich. Wir haben in Berlin hochgerechnet, was geschähe, wenn
wir nur die entsprechenden Kurse zur Facharztweiterbildung finanzierten.
Wir sind in den Psychofächern mit den Supervisionen, die dort
Pflicht sind, auf Dimensionen gekommen, die allein für den
Bereich Berlin in der Höhe von 1 Million Euro liegen. Dabei
sind noch nicht die Zusatzbezeichnungen und die Bereiche mit Chirotherapie
und Sportmedizin usw. erfasst, die bei den gewählten Begriffen
auch enthalten sind. Ich warne sehr davor, den zweiten Abschnitt
zu verabschieden, weil das ganz erhebliche Probleme für die
einzelnen Kammern geben kann.
Die Intention ist richtig, dass man versucht, die finanziellen
Belastungen zu vermindern. Man kann aber nicht sagen, das wird auf
den Kammerbeitrag abgewälzt. Rechnen Sie das bitte für
Ihre eigene Kammer hoch, dann wissen Sie, was da zusammenkommt.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. - Jetzt bitte Frau Schlang.
Schlang, Hessen: Ich kann mich durchaus damit anfreunden, abschnittsweise
abzustimmen. Herr Thierse, Sie haben aber nicht vollständig
zitiert. Ich habe nämlich anschließend formuliert:
Damit wird erreicht, dass die finanziell sehr unterschiedliche Belastung
der einzelnen Facharztweiterbildungen nicht die oder der Einzelne
trägt ...
Es gibt Veranstaltungen, die kosten keine müde Mark. In der
Psychotherapie hingegen beläuft sich das auf mehrere 10 000
DM. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass es darum geht, dass der
Sinn einzelner Veranstaltungen und die Höhe der Kosten hinterfragt
werden. Es ist völlig klar, dass nicht jede Weiterbildung in
der Psychotherapie über die Kammern finanziert werden kann.
Aber warum denkt man denn nicht darüber nach, welche Weiterbildung
in der Form, wie sie stattfindet, überhaupt sinnvoll ist? Wir
müssen uns fragen: Wie können wir das - wie in der Allgemeinmedizin
- in die Weiterbildung integrieren und somit zu einer Reduzierung
und einer Angleichung der einzelnen Facharztweiterbildungen kommen?
Es gibt einen Antrag von Frau Müller-Dannecker, der genau
das fordert, nämlich auszurechnen, was die unterschiedliche
Weiterbildung kostet. Das würde Sinn machen. Dann kann man
auch über so etwas nachdenken.
Danke.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung.
(Zuruf: Nichtbefassung!)
- Sogar Nichtbefassung. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte
sich mit dem Antrag abstimmungsmäßig nicht befassen?
- Das sind viele. Wer möchte sich abstimmungsmäßig
mit diesem Antrag befassen? - Weniger. Wer enthält sich? -
Dann ist Nichtbefassung beschlossen.
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