Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen damit zum Antrag auf Drucksache VI-79.
Es geht um die Weiterbildungsordnungs-Befähigungsnachweise.
Der Text lautet:
Befähigungsnachweise können sich nur
auf Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beziehen, können
nicht diagnosebezogen sein und müssen dem arbeitsteiligen
Charakter der Weiterbildungsordnung sowie der Gliederung der Versorgungsbereiche
Rechnung tragen.
Gibt es einen Wunsch zur Gegenrede? Sie müssen sich immer
gleich melden, sonst stimmen wir darüber ab.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte diesen
Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer möchte dies nicht?
- Das sind weniger. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag
an den Vorstand überwiesen.
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