Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und
des Deutschen Ärztetages:
Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache
VI-62. Dabei geht es um die Beschränkung
der Niederlassung als Allgemeinärztin/Allgemeinarzt. Der Text
lautet:
Erneut fordert der Deutsche Ärztetag den
Vorstand der Bundesärztekammer auf, mit allen ihm zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten dafür einzutreten, die Bestimmungen
des § 95 a SGB V aufzuheben, die die Möglichkeit der
Niederlassung als Allgemeinärztin/-arzt nach dem 01.01.2006
bei denjenigen Ärztinnen und Ärzten ausschließen,
die den Facharzt für Allgemeinmedizin nach 3-jähriger
Weiterbildung erworben haben.
Dazu liegt auf Drucksache Nr. VI-62 a
ein Änderungsantrag vor, wonach der Antrag 62 wie folgt ergänzt
werden soll:
Dies findet lediglich für Kolleginnen und Kollegen Anwendung,
die ihre 3-jährige Weiterbildung bis Ende 1998 begonnen haben.
Möchte jemand dagegen sprechen? - Das ist nicht der Fall.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer stimmt der Vorstandsüberweisung
zu? - Wer ist dagegen? - Zahlreiche Gegenstimmen, aber die Mehrheit
hat sich dafür ausgesprochen. Damit sind die beiden Anträge
an den Vorstand überwiesen.
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