Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und
des Deutschen Ärztetages:
Nunmehr kommen wir zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-73
von Herrn Professor Kunze und Herrn Dr. Ottmann. Es geht um das
Stichwort "Sozialrecht darf ärztliches Berufsrecht nicht
aushöhlen". Dazu gibt es eine Gegenrede von Herrn Kaplan.
Bitte sehr.
Dr. Kaplan, Bayern:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Dieser Antrag behauptet - zumindest indirekt -, dass die im Sozialgesetzbuch
vollzogene Trennung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher
Versorgungsebene im Berufsrecht nicht nachvollziehbar ist. Da dieser
Komplex der Abstimmung von Berufsrecht und Honorarrecht ein äußerst
schwieriges Gebiet ist und noch immer unsere Schwesterkörperschaft
KBV betrifft, bitte ich, diesen Antrag an den Vorstand zu überweisen.
Danke.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. - Möchte jemand für den Antrag sprechen?
- Das ist nicht der Fall.
(Zuruf: Nichtbefassung!)
- Dieser Antrag auf abstimmungsmäßige Nichtbefassung
geht vor. Wer möchte sich abstimmungsmäßig mit diesem
Antrag nicht befassen? - Das sind nur wenige. Wer ist dagegen, dass
wir uns damit nicht befassen? - Dann befassen wir uns mit diesem
Antrag. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen?
- Viele. Wer ist dagegen? - Nur wenige. Wer enthält sich? -
Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
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