Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Nunmehr kommen wir zum vorletzten Themenblock "Anträge
zur Geschäftsordnung DÄT/Vorstand BÄK". Das
betrifft die Anträge 10, 14, 36, 46, 68, 69 und 78. Wir kommen
zunächst zum Antrag auf Drucksache VI-10.
Es erfolgt eine Gegenrede durch Herrn Koch.
Dr. Koch, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn
Dr. Dietrich bitten, den Antrag zurückzuziehen bzw. Sie bitten,
Nichtbefassung zu beschließen. Der Antrag ist nämlich
inhaltlich falsch. Die Landesärztekammern stimmen gewichtet
ab. Das haben Sie gestern erlebt. Es hat nicht jeder Delegierte
und jede Delegierte eine Stimme. Außerdem beinhaltet dieser
Antrag eine Satzungsänderung und das können wir heute
sowieso nicht beschließen.
Danke.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Der Antrag könnte allenfalls als mentales
Gut in die Debatte eingehen, weil er satzungsgemäß nicht
behandelt werden kann. Für eine Satzungsänderung müssen
wir die entsprechenden Vorschriften beachten. Man könnte allenfalls
eine tendenzielle Meinungsbildung herbeiführen.
Ich meine, der Antrag ist auch - Entschuldigung, wenn ich das so
sage - inhaltlich verquast. Er ist eigentlich nicht abstimmungsfähig.
Nichtbefassung wäre hier etwas Vernünftiges. Wer möchte
das so sehen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit
ist Nichtbefassung beschlossen.
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