Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache
VI-69. Der Betreff lautet: "Politische
Stärkung der Ärzteschaft durch ausgewogenere Besetzung
des Vorstandes der Bundesärztekammer". Der Vorstand soll
um drei weitere Mitglieder aus dem Plenum des Deutschen Ärztetages
vergrößert werden. Das kann nur eine Idee sein. Es kann
nicht beschlossen werden, weil es sich um eine Satzungsänderung
handelt. Sie können es allenfalls dem Vorstand überweisen
oder sich damit nicht befassen, wenn Sie meinen, es sei kein geeignetes
Thema.
Dazu bitte Herr Möhrle.
Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Absatz des Antrags,
der mit den Worten "Der Vorstand der Bundesärztekammer"
beginnt und mit den Worten "aus dieser Gruppierung kommen"
endet, ist sachlich falsch. Wir haben seit 1995 nicht mehr einen
Vertreter bzw. eine Vertreterin der angestellten Ärzte und
eine Vertreterin der Ärztinnen, sondern "zwei weitere
Mitglieder", die in den Vorstand gewählt werden. Der Vorstand
umfasst schon jetzt 19 Personen, davon 17 Kammerpräsidenten.
Wenn der Präsident und die beiden Vizepräsidenten nicht
zugleich auch Kammerpräsidenten wären - das muss ja nicht
sein -, wären es 22 Vorstandsmitglieder.
Sie wissen alle, dass die Handlungsfähigkeit eines Gremiums
ab einer bestimmten Größe zumindest leidet. Ich empfehle
Ihnen dringend, den Vorstand nicht zu vergrößern.
Darüber hinaus muss ich als "Finanzmensch" sagen:
Jedes Vorstandsmitglied kostet Geld. Bitte überdenken Sie das
und überweisen Sie den Antrag an den Vorstand, damit dieser
darüber nachdenkt.
Ich danke Ihnen.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Das muss sowieso geschehen, weil das ja nicht
beschlossen werden kann. Der entscheidende Satz lautet, dass die
Angestellten und die Niedergelassenen annähernd gleich vertreten
sein sollen. Das regelt sich in einer Arbeitsgemeinschaft, die aus
Landesärztekammern besteht, durch die Wahlen in den Landesärztekammern.
Wir können ja schlecht sagen, wenn aus dieser Sicht ein "falscher"
Kammerpräsident gewählt wird, müssen wir einen anderen
daneben setzen, damit das ausgewogen ist. Ich kann mir nur schlecht
vorstellen, wie das funktionieren soll.
Aber wir wollen das nicht abbügeln. Wenn Sie es dem Vorstand
überweisen, machen wir uns Gedanken über dieses Thema.
(Zuruf: Nichtbefassung!)
- Es wird Nichtbefassung beantragt.
N. N.:
Auch wenn es spät ist und alle nach Hause wollen: Wir haben
in der Vertreterversammlung Rheinland-Pfalz darüber gesprochen.
Dort ist der Wunsch aufgekommen, dass im Vorstand der Bundesärztekammer
doch ein ausgewogeneres Verhältnis herrschen sollte. Man hat
keinen Einfluss darauf, wer gewählt wird. Ich erinnere daran,
dass, als die Position des Vertreters der angestellten Ärzte
geschaffen wurde, nahezu nur Niedergelassene im Vorstand der Bundesärztekammer
waren. Man hat damals die Meinung vertreten, dass ein Ausgleich
herbeigeführt werden müsse.
Ich finde es sehr gut, dass im Vorstand zwei Mitglieder sind, die
nicht Präsidenten von Landesärztekammern sind, die unabhängig
von ihren Ländergremien entscheiden und Ideen mit einbringen
können. Es wäre gar nicht so schlimm, wenn es drei weitere
Mitglieder im Vorstand gäbe. Das würde die Arbeit verbessern
und es gäbe eine wesentlich bessere Ausgewogenheit, insbesondere
im Hinblick auf das Verhältnis von Ärztinnen und Ärzten
im Vorstand der Bundesärztekammer. Auch das könnte dadurch
verbessert werden.
Im Übrigen läuft der Antrag nur darauf hinaus, dass sich
der Vorstand Gedanken darüber macht, wie man das in Form einer
Satzungsänderung umsetzen könnte, um es im nächsten
Jahr zu beraten.
Danke.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Sie haben verstanden, was der Antragsteller
meint. Es ist Nichtbefassung beantragt. Wer möchte sich abstimmungsmäßig
mit diesem Antrag nicht befassen? - Wer möchte sich mit diesem
Antrag befassen? - Das ist die Minderheit. Wer enthält sich?
- Dann ist abstimmungsmäßige Nichtbefassung
beschlossen. Der Stoff ist vorhanden; wir wissen, dass da ein Problem
besteht.
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