Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen nunmehr zum Antrag auf Drucksache VI-78.
Es geht um den Versand von Anträgen zum Deutschen Ärztetag:
Anträge sollten bis 14 Tage vor dem Deutschen
Ärztetag eingereicht sein und an die Delegierten zur Kenntnis
verschickt werden. Dies betrifft insbesondere Anträge des
Vorstandes, "Leitanträge" und Anträge über
eine Seite.
Akute Anträge sollten eine Seite nicht überschreiten.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den
Antrag dem Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen?
- Einige Enthaltungen. Der Antrag ist an den
Vorstand überwiesen.
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