Die
Arbeitsschwerpunkte des Berichtszeitraumes sind in Tabelle 1 zusammengestellt.
Dabei handelt es sich in Fortführung früherer Arbeiten (siehe
Tätigkeitsberichte seit 1998) um die Bereiche Leitlinien, Patienteninformationen,
Evidenzbasierte Medizin und Fehler in der Medizin. Neue Projekte beschlossen
die Gremien des ÄZQ zu den Themen Nationales Programm für
Versorgungs-Leitlinien, Behandlungspfade, Qualitätsindikatoren, Internationale
Kooperationen und im Rahmen der Unterstützung politischer Gremien.
 Abb.: Arbeitsschwerpunkte des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin 2002
Für eine
vollständige Dokumentation aller seit ihrer Gründung 1995 geleisteten Projekte
verweisen wir auf die Informationsbroschüre „ÄZQ-Projekte 1995-2002“ (ISBN
3-89906-900-5).
Qualitätssicherung von Leitlinien
Die Hintergründe und Zielsetzungen
des Arbeitsbereichs „Leitlinien“ des ÄZQ sind in den Tätigkeitsberichten der
vergangenen Jahre ausführlich dargelegt worden.
Nach
Vorstellung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (s.
„Positionspapier Leitlinien“ – In: Tätigkeitsbericht 97/98, sowie www.azq.de)
wird das ÄZQ in folgenden Bereichen tätig:
• kritische Bewertung von Leitlinien,
• Benennung prioritärer
Versorgungsbereiche, für die Leitlinien entwickelt werden sollen,
• und gegebenenfalls Entwicklung von
Leitlinien der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots.
Seit 1999
besteht eine enge Kooperation und gute Arbeitsteilung zwischen ÄZQ und AWMF auf
dem Gebiet der Qualitätssicherung von Leitlinien, gekennzeichnet durch
kontinuierliche gegenseitige Konsultation, wechselseitige Einbindung in die
Gremienarbeit und gemeinsame Erarbeitung von Instrumenten und Methoden (siehe
Tätigkeitsbericht des Vorjahres).
Im Rahmen des
Leitlinien-Clearingverfahrens kommen die Methoden und Instrumente zur Anwendung
und werden laufend weiter entwickelt.
Die
Ergebnisse des Clearingverfahrens schaffen eine valide Basis für die
Implementierung methodisch „guter“ und praktikabler Leitlinien in die
Versorgung (siehe Kapitel 7) und liefern darüber hinaus wertvolle Vorarbeiten
für die Arbeiten des Koordinierungsausschusses. Die Systematik des
Clearingverfahrens stellt zugleich ein Modell dar für den Aufbau eines
Clearingverfahrens für Qualitätsindikatoren.
Vertragliche Grundlagen
Aufgrund
der generellen Bedeutung von Leitlinien für alle Bereiche des Gesundheitswesens
hatten BÄK und KBV 1998 beschlossen, die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Kooperationspartner
vertraglich am Leitlinien-Clearingverfahren zu beteiligen.
In dem
Vertrag, der im April 1999 auf die Dauer von zunächst 1 Jahr geschlossen und
2000 um ein weiteres Jahr verlängert wurde, beschlossen die Partner, im Rahmen
einer gemeinsamen Steuergruppe (so genannte „Erweiterte Planungsgruppe“) zu
kooperieren, in der alle Beschlüsse einvernehmlich zu fassen sind – unter
anderem über Themenschwerpunkte, Bewertung und Schlussfolgerungen von
Evidenzberichten des Clearingverfahrens.
Ende 2001
erfolgte ein Beschluss der Partner, das zunächst befristet angelegte
Clearingverfahren auf unbefristete Zeit zu verlängern und damit die Kontinuität
der Arbeit zu sichern. Seit Mitte 2001 erfolgten Kooperationsverhandlungen über
eine Erweiterung des Leitlinien-Clearingverfahrens durch die gesetzliche
Rentenversicherung, die im Dezember 2001 zu einem positiven Abschluss gebracht
werden konnten. Die gesetzliche Rentenversicherung, vertreten durch den Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA), sind ab Januar 2002 neuer Partner des
Leitlinien-Clearingverfahrens. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen
beteiligt sich ebenfalls an dem Verfahren. Die Finanzierung des
Clearingverfahrens erfolgt paritätisch durch die Kooperationspartner. Die
Geschäftsführung für das Leitlinien-Clearingverfahren obliegt der
Geschäftsführung des ÄZQ.
Ziele des Leitlinien-Clearingverfahrens
Ziele des
Clearingverfahrens sind Analyse, Bewertung und Darlegung der Qualität von
Leitlinien. Dabei kann der Nutzer einer Leitlinie die Qualität einer Leitlinie
anhand der Kriterien „formale (=technische) Qualität der Leitlinie“,
„Angemessenheit der Inhalte“ und „Praktikabilität der Empfehlungen“ beurteilen.
Diese Vorgehensweise zielt auf
differenzierte Darlegung dieser Kriterien, und zwar in Form des Vergleichs
verschiedener Leitlinien zu einem Themenbereich.
Das
Verfahren erlaubt es weiterhin, auf nationaler Ebene die Weiter- oder
Neuentwicklung einer Leitlinie zu initiieren, indem der Expertenkreis des
Clearingverfahrens ein Gutachten darüber abgibt, welche Leitlinie aus welchem
Grunde als Vorbild für eine neue Leitlinie auf nationalem Niveau herangezogen
werden sollte. Des Weiteren ermöglicht diese differenzierte Darstellung
Empfehlungen an die Bundesausschüsse und anderen Gremien der Selbstverwaltung
bezüglich der Auswahl bestimmter Bausteine einzelner Leitlinien zu
Steuerungszwecken.
 Abb.: Ziele des Leitlinien-Clearingverfahrens
Die
Vorschläge richten sich insbesondere an:
• Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften in Abstimmung mit Berufsverbänden,
• den Wissenschaftlichen
Beirat der Bundesärztekammer,
• die
Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft,
• die Bundesausschüsse
der Ärzte und Krankenkassen.
Die
Ergebnisse des Clearingverfahrens können darüber hinaus auch von regionalen
Gruppen zur Adaptierung evidenzbasierter Leitlinien für ausgewählte
Versorgungsbereiche genutzt werden.
Gremien
und Arbeitsgruppen im Rahmen des Leitlinien-Clearingverfahrens (siehe Kapitel
2).
Instrumente und Durchführung
des Clearingverfahrens
Die vom
ÄZQ entwickelten „Beurteilungskriterien von BÄK und KBV für Leitlinien in der
medizinischen Versorgung“ (Dtsch. Ärztebl. vom 15.8.1997, Heft 33, A 2154) und
die „Checkliste zur Bewertung der methodischen Qualität von Leitlinien“ (1.
Version: Dtsch. Ärzteblatt vom 9.10.1998, Heft 41, A 2576 – vorliegend in der
2. überarbeiteten Version: www.leitlinien.de – ) sind
vertragsgemäß inhaltliche Grundlage bzw. das formale Bewertungsinstrument des
Leitlinien-Clearingverfahrens.
Der
Ablauf des Clearingverfahrens ist standardisiert und wurde von der Steuergruppe
des Clearingverfahrens beschlossen. Die einzelnen Schritte wurden bereits
ausführlich in den Tätigkeitsberichten der letzten Jahre beschrieben.
Priorisierung von
Gesundheits- oder Versorgungsproblemen als Themen des
Leitlinien-Clearingverfahrens
Die
Erweiterte Planungsgruppe beschließt als Steuergruppe des
Leitlinien-Clearingverfahrens die im Clearingverfahren zu bearbeitenden Themen.
Die Themenvorschläge werden ausgewählt auf der Grundlage der
• Bedeutung eines Gesundheitsproblems für den Einzelnen
und die Bevölkerung,
• Existenz unangemessener Qualitätsunterschiede in der
ärztlichen Betreuung,
• Möglichkeit einer Verbesserung der
Versorgungsqualität,
• Möglichkeit der Erstellung einer Konsensusleitlinie unter
Berücksichtigung der wissenschaftlich-medizinischen Belege (Evidenz).
Das
Priorisierungsverfahren für Themen des Leitlinien-Clearingverfahrens verfolgt
die Ziele der Akzeptanz, Transparenz, Effizienz und Machbarkeit. Die Erweiterte
Planungsgruppe wählt die Themen für durchzuführenden
Leitlinien-Clearingverfahren anhand des Methodenpapiers zur Priorisierung von
Arbeitsthemen aus. Der vollständige Text dieses Methodenpapiers kann im
Internet unter www.leitlinien.de abgerufen werden.
Die
wichtigsten inhaltlichen Aspekte, die in der Methodik berücksichtigt werden,
sind im folgenden aufgeführt.
• Das Spektrum der Bereiche, in denen nach Themen für
Leitlinien-Clearingverfahren gesucht wird, erstreckt sich von Informationen
über Versorgungsdaten, dokumentierten Versorgungsproblemen bis zu der
Informationssammlung in ein offenes Meldeverfahren.
• Für den Prozess der Themenfindung wurde der bisherige
diagnoseorientierte Ansatz um einen problemorientierten Ansatz erweitert,
ebenso wird eine stärkere Einbeziehung von Betroffenen – z.B.
Leitlinien-Anwender, -Entwickler und Patienten – in die Themennennung
angestrebt.
• Für die zu nennenden Themen können Aspekte
berücksichtigt werden, die u.a. die gesundheitliche Bedeutung eines Themas (für
den Patienten wie auch die Gesellschaft), den erwarteten Impact eines
Clearingverfahrens, die erwartete Akzeptanz durch die Nutzer, ökonomische
Aspekte wie eine eventuell vorhandene Praxisvarianz, die individuelle
Krankheitslast sowie ethische und soziale Aspekte umfassen.
• Die Anordnung der Prioritäten der Themen wird mit
Hilfe eines formalisierten Konsensprozesses vorgenommen. Das Ergebnis des
Konsensprozesses ist eine priorisierte Vorschlagsliste, die als
Beschlussvorlage der Erweiterten Planungsgruppe dient.
• Themen ohne Leitlinien-Grundlage werden identifiziert und
können z.B. an entsprechende Organisationen zurückgemeldet werden, um den
Bedarf für eine Leitlinienerstellung zu markieren.
Die
Arbeitsgruppe Priorisierung des Clearingverfahrens wurde durch den Beitritt
neuer Partner zum Clearingverfahren und wegen einer Ausweitung der Aufgaben in
„Arbeitsgruppe Leitlinienmethodik“ des Clearingverfahrens umbenannt und neu
besetzt (siehe Kapitel 2).
Meldeverfahren für Themen für
das Leitlinien-Clearingverfahren des ÄZQ
Basierend
auf dem Grundsatzpapier Priorisierung von Gesundheits- oder
Versorgungsproblemen als Themen des Leitlinien-Clearingverfahrens aus dem Jahr
2001 wurde bei der Neukonzeptionisierung des Internetangebotes des ÄZQ
(www.azq.de) ein elektronisches Meldeformular erstellt, mit dem jeder
Interessierte Themenvorschläge zur Bearbeitung im Leitlinien-Clearingverfahren
abgeben kann.
Die
offene Themensammlung wurde durch eine Pressemitteilung über die
Publikationsorgane der Partner des Clearingverfahrens im 3. Quartal 2002
bekannt gegeben, um ein Priorisierungsverfahren gemäß dem Grundsatzpapier im 1.
Quartal 2003 zu ermöglichen.
Das
Meldeformular kann unter www.leitlinien.de aufgerufen werden.
Projekte des Leitlinien-Clearingverfahrens 2002
Auf
der Grundlage eines Konzeptpapiers der Planungsgruppe des ÄZQ zur Priorisierung
von Leitlinien-Themen (s.o.) wurden im Berichtszeitraum folgende
Leitlinien-Clearing-Verfahren durchgeführt.
• Akuter Rückenschmerz (Bericht abgeschlossen, veröffentlicht
als Band 7 der Schriftenreihe der ÄZQ und unter www.leitlinien.de, Maßnahmenkatalog
verabschiedet)
• Diabetes mellitus Typ 2 (Bericht abgeschlossen,
veröffentlicht als Band 8 der Schriftenreihe der ÄZQ und unter www.leitlinien.de,
Maßnahmenkatalog verabschiedet)
• Asthma bronchiale (Bericht abgeschlossen, veröffentlicht als
Band 9 der Schriftenreihe der ÄZQ und unter www.leitlinien.de, Maßnahmenkatalog
verabschiedet)
• Koronare Herzkrankheit (Bericht abgeschlossen,
veröffentlicht unter www.leitlinien.de, schriftliche Publikation in
Vorbereitung)
• Depression (Bericht in Vorbereitung)
• Diabetes mellitus Typ 1 (Bericht in Vorbereitung)
• COPD (Bericht in Vorbereitung)
• Mammakarzinom (Bericht in
Vorbereitung)
Neben der
Erarbeitung von Clearingberichten wurde das o.g. Meldeverfahren für Themen des
Clearingverfahrens eingerichtet sowie unter Mitarbeit von Methodikern aus
verschiedenen Bereichen der Leitlinienarbeit die methodische Überprüfung der
Checkliste zur methodischen Bewertung von Leitlinien eingeleitet.
In den
folgenden Kapiteln sind Systematik und Ergebnisse der einzelnen Schritte des
Clearingverfahrens beispielhaft und in Auszügen dargestellt. Weitere Informationen
zur Methodik sowie die vollständigen abgeschlossenen Berichte sind unter
www.leitlinien.de abrufbar. Die methodischen Abstracts der Clearingberichte
können auch über die Datenbank Re-Sys abgerufen werden.
Leitlinien-Clearingverfahren Koronare Herzkrankheit
Der
Clearingbericht KHK wurde im Berichtszeitraum, entsprechend der in den
Vorjahresberichten und der auf www.leitlinien.de beschriebenen Methodik,
erstellt. Die abschließende Beschlussfassung durch die Erweiterte
Planungsgruppe erfolgte im Dezember 2002.
Hintergrund und Zielsetzung:
Zur
Qualitätsförderung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Koronarer
Herzkrankheit verabredeten die Spitzenverbände der
Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen im Jahr 2001 die
Durchführung eines Leitlinien-Clearingverfahrens zu deutsch- und
englischsprachigen Leitlinien für die Koronare Herzkrankheit (KHK).
Recherche,
formale und inhaltliche Bewertung der Leitlinien nach den Methoden der
evidenzbasierten Medizin mit dem Ziel der Qualitätsdarlegung für Leitlinien,
die den internationalen Standards entsprechen. Formulierung von Empfehlungen
für eine nationale, evidenzbasierte Leitlinie zur KHK.
Methode:
Leitlinienrecherche
und formale Bewertung:
Systematische
Datenbankrecherche nach deutsch und englischsprachigen Leitlinien in Xmed
(inkl. Medline, Embase etc.) und dem Angebot aus Leitliniendatenbanken für den
Zeitraum Januar 1990-2001 mit insgesamt 1.836 Treffern.
Nach Bereinigung der Suchergebnisse
(Dubletten, unkorrekte Verschlagwortung) wurden 152 Zitate und Abstracts
gesichtet und insgesamt 23 Leitlinien methodisch bewertet.
Methodische
Bewertung von 23 Leitlinien mit folgenden Einschlusskriterien: KHK, deutsch-
und englischsprachige Versionen von überregionaler Bedeutung, keine Leitlinie
zur Primärprävention, aktuellste gültige Version bei mehreren Leitlinien eines
Herausgebers. Inhaltliche Bewertung durch eine Fokusgruppe von
Leitlinienanwendern aus ambulanter und stationärer Versorgung sowie Methodikern
(Expertenkreis KHK des Leitlinien-Clearing-Verfahrens des ÄZQ).
Ergebnisse:
23
Leitlinien wurden formal mit der „Checkliste methodische Qualität von
Leitlinien“ des Leitlinien-Clearingverfahrens bewertet. Unterschiede in der
Qualität fanden sich bezüglich des Entwicklungsprozesses, der Verknüpfung der
Empfehlungen mit der Evidenz und Empfehlungen zur Implementierung.
Künftigen
deutschen KHK-Leitlinienprogrammen wird die Berücksichtigung folgender
Kriterien empfohlen: (1) Formulierung der Empfehlungen mittels
standardisierter, transparenter Konsensusprozesse auf der Grundlage
systematisch recherchierter und bewerteter Evidenz, (2) Verknüpfung von Evidenz
und Empfehlungen, (3) Erarbeitung unterschiedlicher, an die Zielgruppen
angepasster Versionen für Anwender und Patienten und/oder Angehörige, (4) Erarbeitung
leitliniengestützter Trainingsmaterialien für Anwender, (5) kurzfristige
Aktualisierung, (6) Berücksichtigung der Vorschläge zum methodischen Vorgehen
und Begründung von Abweichungen im empfohlenen methodischen Vorgehen.
Inhaltliche Bewertung:
Keine der
bewerteten Leitlinien entspricht vollständig den folgenden inhaltlichen
Eckpunkten, die die Fokusgruppe für eine überregionale deutsche KHK-Leitlinie
empfiehlt: (1) Ziele und Anwendungsbereich, (2) Definition und Unterteilung der
einzelnen Manifestationen der KHK, (3) Krankheitsursachen, Risikofaktoren und
Risikomarker (4) Komorbidität, (5) Prävention,(6) Spezielle Aspekte,(7)
Diagnostik / Differenzialdiagnostik und Kriterien der Einstufung /
Früherkennung und Screening / Verlaufskontrolle, (8) Grundsätze der
Behandlungsstrategie, (9) Risikostratifizierung / Prognose, (10) Allgemeine
therapeutische Maßnahmen, (11) Spezifische Medikamentöse Therapie, (12)
Interventionelle Therapie,(13) Rehabilitation ambulant / stationär,(14)
Notfalltherapie,(15) Versorgungskoordination / Schnittstellen der Versorgung,
(16) Qualität der Versorgung und Hinweise zur wirtschaftlichen Versorgung, (17)
Disseminierung und Implementierung.
Die
Grundlage sämtlicher Empfehlungen (wissenschaftlich, Konsens, Erfahrung) sollte
stets explizit benannt werden (Evidenzbasierung). Ökonomische Implikationen
sind als Kriterium bei alternativen Handlungsoptionen explizit zu
berücksichtigen. Die Formulierungen der Leitlinie sollten den Handlungskontext
der angesprochenen Nutzer (z.B. Hausärzte) berücksichtigen.
Die
Ergebnisse des Expertenkreises KHK zeigen anhand beispielhafter Textbausteine
aus den bewerteten Leitlinien, dass die Erarbeitung einer nationalen
KHK-Leitlinie, die den formalen und inhaltlichen Qualitätskriterien des Clearingverfahrens
entspricht, auf bestehende Leitlinien abgestützt werden kann.
 Abb.: Vorschläge für die inhaltlichen Eckpunkte einer
nationalen Leitlinie KHK und Querverweise zu den im Bericht dokumentierten
beispielhaften Textbausteinen
 Abb.: Vorschläge für die inhaltlichen Eckpunkte einer
nationalen Leitlinie KHK und Querverweise zu den im Bericht dokumentierten
beispielhaften Textbausteinen
Die
Drucklegung erfolgt im 1. Quartal des Jahres 2003. In der Erweiterten
Planungsgruppe wurde beschlossen, dass in Abstimmung mit dem Expertenkreis
durch die Mitglieder der Steuergruppe ein Maßnahmenkatalog zur Realisierung der
Empfehlungen entwickelt wird.
Leitlinien-Clearingverfahren „Diabetes mellitus Typ 2“
Aus den
Ergebnissen eines Clearingberichtes ergeben sich für die verschiedenen Partner
im Gesundheitswesen differenzierte Möglichkeiten, die Versorgungsprozesse in
den ausgewählten Themenbereichen zu verbessern. Nach der kritischen Prüfung der
Empfehlungen der Experten entwickeln die Partner einen Maßnahmenkatalog für die
Verbesserung der Versorgungsstruktur.
Zu dem im
Dezember 2001 beschlossenen Clearingbericht „Diabetes mellitus Typ 2“ hatten
die Repräsentanten der Partner des Clearingverfahrens im März 2002 einen
gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Beschlussfassung vorgelegt, der auf
die Berücksichtigung der Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahrens „Diabetes
mellitus Typ 2“ in der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Diabetes mellitus
Typ 2 zielt (siehe Tabelle 5).
Die
Erweiterte Planungsgruppe erwartet, dass aufgrund der Umsetzung der
Empfehlungen mittel- bzw. langfristig eine Verbesserung der
Gesundheitsversorgung im genannten Bereich erreicht werden kann.
 Abb.: Maßnahmenkatalog zur
Realisierung der Empfehlungen des Leitlinien-Clearingberichtes „Diabetes
mellitus Typ 2“
Die unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahren Diabetes
mellitus Typ 2 Anfang 2002 geführten Gespräche zwischen Vertretern der
Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Diabetes
Gesellschaft und der Fachkommission Sachsen ergaben, dass zukünftig eine
gemeinsame Weiterentwicklung der Leitlinien angestrebt wird.
Das ÄZQ
erhielt den Auftrag, vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen
Entwicklungen – Einführung leitliniengestützter Qualitätssicherungsmaßnahmen
und Disease-Management-Programme (§§ 137 e, f SGB V) -, einen fachlichen
Konsensprozess zu koordinieren (siehe Nationales Programm für
Versorgungs-Leitlinien).
Leitlinien-Clearingverfahren „Akuter Rückenschmerz“
Im März
2002 hatten die Repräsentanten der Partner des Clearingverfahrens einen
gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Realisierung der Empfehlungen des
Leitlinien-Clearingberichtes „Akuter Rückenschmerz“ vorgelegt. Die Erweiterte
Planungsgruppe erwartet, dass aufgrund der Umsetzung der Empfehlungen mittel-
bzw. langfristig eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung im genannten
Bereich erreicht werden kann.
Leitlinien-Clearingverfahren „Asthma bronchiale“
Im März
2002 hatten die Repräsentanten der Partner des Clearingverfahrens einen
gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Realisierung der Empfehlungen des
Leitlinien-Clearingberichtes „Asthma bronchiale“ vorgelegt. Die Erweiterte
Planungsgruppe erwartet, dass aufgrund der Umsetzung der Empfehlungen mittel-
bzw. langfristig eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung im genannten
Bereich erreicht werden kann.
Leitlinien-Clearingverfahren „Depression“
Mit den
gleichen Instrumenten und Methoden wie in den übrigen Verfahren wurde der
Clearingbericht zur Therapie der Depression erstellt. Die inhaltliche
Erarbeitung durch den Expertenkreis konnte im Dezember 2002 abgeschlossen
werden. Die Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung durch die Erweiterte
Planungsgruppe und anschließende Veröffentlichung ist für März 2003 vorgesehen.
Die Ergebnisse der methodischen
Bewertungen der Leitlinien wurden vorab bereits unter
www.leitlinien.de/leitlinienqualitaet/resys/view eingestellt.
Leitlinien-Clearingverfahren
„COPD“, „Diabetes mellitus Typ 1“, „Mammakarzinom“
Auf
Beschluss der Erweiterten Planungsgruppe wurden im März 2002 3 neue Themen
COPD, Diabetes mellitus Typ 1 und Mammakarzinom in das Leitlinien
Clearingverfahren aufgenommen.
Nach
Abschluss der Vorbereitungen mit der systematischen Recherche und der
methodischen Bewertung der identifizierten Leitlinien nahmen die Expertenkreise
im 3. Quartal des Jahres 2002 ihre Arbeit auf.
Über die Ergebnisse der Arbeit wird
nach Abschluss der Clearingverfahren gesondert berichtet. Dies ist für das 3.
Quartal des Jahres 2003 vorgesehen.
Vorab
werden die Ergebnisse der methodischen Bewertungen der identifizierten
Leitlinien der Clearingverfahren im Verlauf des I. Quartals des Jahres 2003
bereits unter www.leitlinien.de/leitlinienqualitaet/resys/view ins Internet
eingestellt.
Überarbeitung der Checkliste
Methodische Qualität von Leitlinien
Die vom
ÄZQ entwickelte „Checkliste des ÄZQ zur Bewertung der methodischen Qualität von
Leitlinien“ (1. Version: Dtsch. Ärzteblatt vom 9.10.1998, Heft 41,A 2576 –
vorliegend in der 2. überarbeiteten Version: www.leitlinien.de – ) ist vertragsgemäß das formale Bewertungsinstrument des
Leitlinien-Clearingverfahrens.
Im Juli
2002 wurde durch die Erweiterte Planungsgruppe beschlossen einen Expertenkreis
einzurichten, der die Checkliste im Hinblick auf die Aktualität der hier
definierten Anforderungen an Leitlinien überprüft.
Neben der
Veröffentlichung des europäischen Fragenkataloges „Appraisal of Guidelines for
Research and Evaluation“ (AGREE) zur Qualitätsbeurteilung von Leitlinien“ ergab
sich auch aus der weiteren Fortschreibung der methodischen und
gesundheitspolitischen Anforderungen an Leitlinien in Deutschland die
Notwendigkeit diese Überprüfung der Checkliste einzuleiten.
Die
überarbeitete Version der Checkliste wird vsl. im Frühjahr 2003 vorgelegt
werden können. Eine Evaluation zur Anwendbarkeit und Realibilität der
Checkliste soll im Zusammenarbeit mit der AWMF
erfolgen.
Verknüpfung mit anderen
Projekten des ÄZQ
Die
Ergebnisse des Clearingverfahrens zeigen, dass die Implementierung von
Leitlinien und deren Inhalte in die in die Versorgungsroutine einer der
wesentlichen Schritte für die Verbesserung der Versorgungsstruktur darstellt.
Wie aus den Maßnahmenkatalogen deutlich wird, ergeben sich verschiedene
Anknüpfungspunkte. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Projekte zur
Implementierung sowie der Arbeitsbereich Patienteninformation zu nennen, in
denen die Ergebnisse des Clearingverfahrens aufgegriffen und dessen
Empfehlungen umgesetzt werden.
Darüber
hinaus bilden die Ergebnisse der Clearingverfahren die Basis zur Entwicklung
der Nationalen Versorgungs-Leitlinien (siehe Kapitel 6),zur
Ableitung von Qualitätsindikatoren und werden in den Arbeitsausschüssen des
Koordinierungsausschusses als Arbeitsgrundlage herangezogen.
|