Projekte des ÄZQ – Januar 2002 bis Dezember 2002

Die Arbeitsschwerpunkte des Berichtszeitraumes sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Dabei handelt es sich in Fortführung früherer Arbeiten (siehe Tätigkeitsberichte seit 1998) um die Bereiche Leitlinien, Patienteninformationen, Evidenzbasierte Medizin und Fehler in der Medizin. Neue Projekte beschlossen die Gremien des ÄZQ zu den Themen Nationales Programm für Versorgungs-Leitlinien, Behandlungspfade, Qualitätsindikatoren, Internationale Kooperationen und im Rahmen der Unterstützung politischer Gremien.


Abb.: Arbeitsschwerpunkte des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin 2002

Für eine vollständige Dokumentation aller seit ihrer Gründung 1995 geleisteten Projekte verweisen wir auf die Informationsbroschüre „ÄZQ-Projekte 1995-2002“ (ISBN 3-89906-900-5).

Qualitätssicherung von Leitlinien

Die Hintergründe und Zielsetzungen des Arbeitsbereichs „Leitlinien“ des ÄZQ sind in den Tätigkeitsberichten der vergangenen Jahre ausführlich dargelegt worden.

Nach Vorstellung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (s. „Positionspapier Leitlinien“ – In: Tätigkeitsbericht 97/98, sowie www.azq.de) wird das ÄZQ in folgenden Bereichen tätig:

    kritische Bewertung von Leitlinien,

    Benennung prioritärer Versorgungsbereiche, für die Leitlinien entwickelt werden sollen,

    und gegebenenfalls Entwicklung von Leitlinien der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots.


Seit 1999 besteht eine enge Kooperation und gute Arbeitsteilung zwischen ÄZQ und AWMF auf dem Gebiet der Qualitätssicherung von Leitlinien, gekennzeichnet durch kontinuierliche gegenseitige Konsultation, wechselseitige Einbindung in die Gremienarbeit und gemeinsame Erarbeitung von Instrumenten und Methoden (siehe Tätigkeitsbericht des Vorjahres).

Im Rahmen des Leitlinien-Clearingverfahrens kommen die Methoden und Instrumente zur Anwendung und werden laufend weiter entwickelt.

Die Ergebnisse des Clearingverfahrens schaffen eine valide Basis für die Implementierung methodisch „guter“ und praktikabler Leitlinien in die Versorgung (siehe Kapitel 7) und liefern darüber hinaus wertvolle Vorarbeiten für die Arbeiten des Koordinierungsausschusses. Die Systematik des Clearingverfahrens stellt zugleich ein Modell dar für den Aufbau eines Clearingverfahrens für Qualitätsindikatoren.

Vertragliche Grundlagen

Aufgrund der generellen Bedeutung von Leitlinien für alle Bereiche des Gesundheitswesens hatten BÄK und KBV 1998 beschlossen, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Kooperationspartner vertraglich am Leitlinien-Clearingverfahren zu beteiligen.

In dem Vertrag, der im April 1999 auf die Dauer von zunächst 1 Jahr geschlossen und 2000 um ein weiteres Jahr verlängert wurde, beschlossen die Partner, im Rahmen einer gemeinsamen Steuergruppe (so genannte „Erweiterte Planungsgruppe“) zu kooperieren, in der alle Beschlüsse einvernehmlich zu fassen sind – unter anderem über Themenschwerpunkte, Bewertung und Schlussfolgerungen von Evidenzberichten des Clearingverfahrens.

Ende 2001 erfolgte ein Beschluss der Partner, das zunächst befristet angelegte Clearingverfahren auf unbefristete Zeit zu verlängern und damit die Kontinuität der Arbeit zu sichern. Seit Mitte 2001 erfolgten Kooperationsverhandlungen über eine Erweiterung des Leitlinien-Clearingverfahrens durch die gesetzliche Rentenversicherung, die im Dezember 2001 zu einem positiven Abschluss gebracht werden konnten. Die gesetzliche Rentenversicherung, vertreten durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), sind ab Januar 2002 neuer Partner des Leitlinien-Clearingverfahrens. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen beteiligt sich ebenfalls an dem Verfahren. Die Finanzierung des Clearingverfahrens erfolgt paritätisch durch die Kooperationspartner. Die Geschäftsführung für das Leitlinien-Clearingverfahren obliegt der Geschäftsführung des ÄZQ.

Ziele des Leitlinien-Clearingverfahrens

Ziele des Clearingverfahrens sind Analyse, Bewertung und Darlegung der Qualität von Leitlinien. Dabei kann der Nutzer einer Leitlinie die Qualität einer Leitlinie anhand der Kriterien „formale (=technische) Qualität der Leitlinie“, „Angemessenheit der Inhalte“ und „Praktikabilität der Empfehlungen“ beurteilen.

Diese Vorgehensweise zielt auf differenzierte Darlegung dieser Kriterien, und zwar in Form des Vergleichs verschiedener Leitlinien zu einem Themenbereich.

Das Verfahren erlaubt es weiterhin, auf nationaler Ebene die Weiter- oder Neuentwicklung einer Leitlinie zu initiieren, indem der Expertenkreis des Clearingverfahrens ein Gutachten darüber abgibt, welche Leitlinie aus welchem Grunde als Vorbild für eine neue Leitlinie auf nationalem Niveau herangezogen werden sollte. Des Weiteren ermöglicht diese differenzierte Darstellung Empfehlungen an die Bundesausschüsse und anderen Gremien der Selbstverwaltung bezüglich der Auswahl bestimmter Bausteine einzelner Leitlinien zu Steuerungszwecken.


Abb.: Ziele des Leitlinien-Clearingverfahrens

Die Vorschläge richten sich insbesondere an:

    Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Abstimmung mit Berufsverbänden,

    den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer,

    die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft,

    die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen.


Die Ergebnisse des Clearingverfahrens können darüber hinaus auch von regionalen Gruppen zur Adaptierung evidenzbasierter Leitlinien für ausgewählte Versorgungsbereiche genutzt werden.

Gremien und Arbeitsgruppen im Rahmen des Leitlinien-Clearingverfahrens (siehe Kapitel 2).

Instrumente und Durchführung des Clearingverfahrens

Die vom ÄZQ entwickelten „Beurteilungskriterien von BÄK und KBV für Leitlinien in der medizinischen Versorgung“ (Dtsch. Ärztebl. vom 15.8.1997, Heft 33, A 2154) und die „Checkliste zur Bewertung der methodischen Qualität von Leitlinien“ (1. Version: Dtsch. Ärzteblatt vom 9.10.1998, Heft 41, A 2576 – vorliegend in der 2. überarbeiteten Version: www.leitlinien.de – ) sind vertragsgemäß inhaltliche Grundlage bzw. das formale Bewertungsinstrument des Leitlinien-Clearingverfahrens.

Der Ablauf des Clearingverfahrens ist standardisiert und wurde von der Steuergruppe des Clearingverfahrens beschlossen. Die einzelnen Schritte wurden bereits ausführlich in den Tätigkeitsberichten der letzten Jahre beschrieben.

Priorisierung von Gesundheits- oder Versorgungsproblemen als Themen des Leitlinien-Clearingverfahrens

Die Erweiterte Planungsgruppe beschließt als Steuergruppe des Leitlinien-Clearingverfahrens die im Clearingverfahren zu bearbeitenden Themen. Die Themenvorschläge werden ausgewählt auf der Grundlage der

    Bedeutung eines Gesundheitsproblems für den Einzelnen und die Bevölkerung,

    Existenz unangemessener Qualitätsunterschiede in der ärztlichen Betreuung,

    Möglichkeit einer Verbesserung der Versorgungsqualität,

    Möglichkeit der Erstellung einer Konsensusleitlinie unter Berücksichtigung der wissenschaftlich-medizinischen Belege (Evidenz).


Das Priorisierungsverfahren für Themen des Leitlinien-Clearingverfahrens verfolgt die Ziele der Akzeptanz, Transparenz, Effizienz und Machbarkeit. Die Erweiterte Planungsgruppe wählt die Themen für durchzuführenden Leitlinien-Clearingverfahren anhand des Methodenpapiers zur Priorisierung von Arbeitsthemen aus. Der vollständige Text dieses Methodenpapiers kann im Internet unter www.leitlinien.de abgerufen werden.

Die wichtigsten inhaltlichen Aspekte, die in der Methodik berücksichtigt werden, sind im folgenden aufgeführt.

    Das Spektrum der Bereiche, in denen nach Themen für Leitlinien-Clearingverfahren gesucht wird, erstreckt sich von Informationen über Versorgungsdaten, dokumentierten Versorgungsproblemen bis zu der Informationssammlung in ein offenes Meldeverfahren.

    Für den Prozess der Themenfindung wurde der bisherige diagnoseorientierte Ansatz um einen problemorientierten Ansatz erweitert, ebenso wird eine stärkere Einbeziehung von Betroffenen – z.B. Leitlinien-Anwender, -Entwickler und Patienten – in die Themennennung angestrebt.

    Für die zu nennenden Themen können Aspekte berücksichtigt werden, die u.a. die gesundheitliche Bedeutung eines Themas (für den Patienten wie auch die Gesellschaft), den erwarteten Impact eines Clearingverfahrens, die erwartete Akzeptanz durch die Nutzer, ökonomische Aspekte wie eine eventuell vorhandene Praxisvarianz, die individuelle Krankheitslast sowie ethische und soziale Aspekte umfassen.

    Die Anordnung der Prioritäten der Themen wird mit Hilfe eines formalisierten Konsensprozesses vorgenommen. Das Ergebnis des Konsensprozesses ist eine priorisierte Vorschlagsliste, die als Beschlussvorlage der Erweiterten Planungsgruppe dient.

    Themen ohne Leitlinien-Grundlage werden identifiziert und können z.B. an entsprechende Organisationen zurückgemeldet werden, um den Bedarf für eine Leitlinienerstellung zu markieren.


Die Arbeitsgruppe Priorisierung des Clearingverfahrens wurde durch den Beitritt neuer Partner zum Clearingverfahren und wegen einer Ausweitung der Aufgaben in „Arbeitsgruppe Leitlinienmethodik“ des Clearingverfahrens umbenannt und neu besetzt (siehe Kapitel 2).

Meldeverfahren für Themen für das Leitlinien-Clearingverfahren des ÄZQ

Basierend auf dem Grundsatzpapier Priorisierung von Gesundheits- oder Versorgungsproblemen als Themen des Leitlinien-Clearingverfahrens aus dem Jahr 2001 wurde bei der Neukonzeptionisierung des Internetangebotes des ÄZQ (www.azq.de) ein elektronisches Meldeformular erstellt, mit dem jeder Interessierte Themenvorschläge zur Bearbeitung im Leitlinien-Clearingverfahren abgeben kann.

Die offene Themensammlung wurde durch eine Pressemitteilung über die Publikationsorgane der Partner des Clearingverfahrens im 3. Quartal 2002 bekannt gegeben, um ein Priorisierungsverfahren gemäß dem Grundsatzpapier im 1. Quartal 2003 zu ermöglichen.

Das Meldeformular kann unter www.leitlinien.de aufgerufen werden.

Projekte des Leitlinien-Clearingverfahrens 2002

Auf der Grundlage eines Konzeptpapiers der Planungsgruppe des ÄZQ zur Priorisierung von Leitlinien-Themen (s.o.) wurden im Berichtszeitraum folgende Leitlinien-Clearing-Verfahren durchgeführt.

    Akuter Rückenschmerz (Bericht abgeschlossen, veröffentlicht als Band 7 der Schriftenreihe der ÄZQ und unter www.leitlinien.de, Maßnahmenkatalog verabschiedet)

    Diabetes mellitus Typ 2 (Bericht abgeschlossen, veröffentlicht als Band 8 der Schriftenreihe der ÄZQ und unter www.leitlinien.de, Maßnahmenkatalog verabschiedet)

    Asthma bronchiale (Bericht abgeschlossen, veröffentlicht als Band 9 der Schriftenreihe der ÄZQ und unter www.leitlinien.de, Maßnahmenkatalog verabschiedet)

    Koronare Herzkrankheit (Bericht abgeschlossen, veröffentlicht unter www.leitlinien.de, schriftliche Publikation in Vorbereitung)

    Depression (Bericht in Vorbereitung)

    Diabetes mellitus Typ 1 (Bericht in Vorbereitung)

    COPD (Bericht in Vorbereitung)

    Mammakarzinom (Bericht in Vorbereitung)


Neben der Erarbeitung von Clearingberichten wurde das o.g. Meldeverfahren für Themen des Clearingverfahrens eingerichtet sowie unter Mitarbeit von Methodikern aus verschiedenen Bereichen der Leitlinienarbeit die methodische Überprüfung der Checkliste zur methodischen Bewertung von Leitlinien eingeleitet.

In den folgenden Kapiteln sind Systematik und Ergebnisse der einzelnen Schritte des Clearingverfahrens beispielhaft und in Auszügen dargestellt. Weitere Informationen zur Methodik sowie die vollständigen abgeschlossenen Berichte sind unter www.leitlinien.de abrufbar. Die methodischen Abstracts der Clearingberichte können auch über die Datenbank Re-Sys abgerufen werden.

Leitlinien-Clearingverfahren Koronare Herzkrankheit

Der Clearingbericht KHK wurde im Berichtszeitraum, entsprechend der in den Vorjahresberichten und der auf www.leitlinien.de beschriebenen Methodik, erstellt. Die abschließende Beschlussfassung durch die Erweiterte Planungsgruppe erfolgte im Dezember 2002.

Hintergrund und Zielsetzung:

Zur Qualitätsförderung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Koronarer Herzkrankheit verabredeten die Spitzenverbände der Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen im Jahr 2001 die Durchführung eines Leitlinien-Clearingverfahrens zu deutsch- und englischsprachigen Leitlinien für die Koronare Herzkrankheit (KHK).

Recherche, formale und inhaltliche Bewertung der Leitlinien nach den Methoden der evidenzbasierten Medizin mit dem Ziel der Qualitätsdarlegung für Leitlinien, die den internationalen Standards entsprechen. Formulierung von Empfehlungen für eine nationale, evidenzbasierte Leitlinie zur KHK.

Methode:

Leitlinienrecherche und formale Bewertung:

Systematische Datenbankrecherche nach deutsch und englischsprachigen Leitlinien in Xmed (inkl. Medline, Embase etc.) und dem Angebot aus Leitliniendatenbanken für den Zeitraum Januar 1990-2001 mit insgesamt 1.836 Treffern.

Nach Bereinigung der Suchergebnisse (Dubletten, unkorrekte Verschlagwortung) wurden 152 Zitate und Abstracts gesichtet und insgesamt 23 Leitlinien methodisch bewertet.

Methodische Bewertung von 23 Leitlinien mit folgenden Einschlusskriterien: KHK, deutsch- und englischsprachige Versionen von überregionaler Bedeutung, keine Leitlinie zur Primärprävention, aktuellste gültige Version bei mehreren Leitlinien eines Herausgebers. Inhaltliche Bewertung durch eine Fokusgruppe von Leitlinienanwendern aus ambulanter und stationärer Versorgung sowie Methodikern (Expertenkreis KHK des Leitlinien-Clearing-Verfahrens des ÄZQ).

Ergebnisse:

23 Leitlinien wurden formal mit der „Checkliste methodische Qualität von Leitlinien“ des Leitlinien-Clearingverfahrens bewertet. Unterschiede in der Qualität fanden sich bezüglich des Entwicklungsprozesses, der Verknüpfung der Empfehlungen mit der Evidenz und Empfehlungen zur Implementierung.

Künftigen deutschen KHK-Leitlinienprogrammen wird die Berücksichtigung folgender Kriterien empfohlen: (1) Formulierung der Empfehlungen mittels standardisierter, transparenter Konsensusprozesse auf der Grundlage systematisch recherchierter und bewerteter Evidenz, (2) Verknüpfung von Evidenz und Empfehlungen, (3) Erarbeitung unterschiedlicher, an die Zielgruppen angepasster Versionen für Anwender und Patienten und/oder Angehörige, (4) Erarbeitung leitliniengestützter Trainingsmaterialien für Anwender, (5) kurzfristige Aktualisierung, (6) Berücksichtigung der Vorschläge zum methodischen Vorgehen und Begründung von Abweichungen im empfohlenen methodischen Vorgehen.

Inhaltliche Bewertung:

Keine der bewerteten Leitlinien entspricht vollständig den folgenden inhaltlichen Eckpunkten, die die Fokusgruppe für eine überregionale deutsche KHK-Leitlinie empfiehlt: (1) Ziele und Anwendungsbereich, (2) Definition und Unterteilung der einzelnen Manifestationen der KHK, (3) Krankheitsursachen, Risikofaktoren und Risikomarker (4) Komorbidität, (5) Prävention,(6) Spezielle Aspekte,(7) Diagnostik / Differenzialdiagnostik und Kriterien der Einstufung / Früherkennung und Screening / Verlaufskontrolle, (8) Grundsätze der Behandlungsstrategie, (9) Risikostratifizierung / Prognose, (10) Allgemeine therapeutische Maßnahmen, (11) Spezifische Medikamentöse Therapie, (12) Interventionelle Therapie,(13) Rehabilitation ambulant / stationär,(14) Notfalltherapie,(15) Versorgungskoordination / Schnittstellen der Versorgung, (16) Qualität der Versorgung und Hinweise zur wirtschaftlichen Versorgung, (17) Disseminierung und Implementierung.

Die Grundlage sämtlicher Empfehlungen (wissenschaftlich, Konsens, Erfahrung) sollte stets explizit benannt werden (Evidenzbasierung). Ökonomische Implikationen sind als Kriterium bei alternativen Handlungsoptionen explizit zu berücksichtigen. Die Formulierungen der Leitlinie sollten den Handlungskontext der angesprochenen Nutzer (z.B. Hausärzte) berücksichtigen.

Die Ergebnisse des Expertenkreises KHK zeigen anhand beispielhafter Textbausteine aus den bewerteten Leitlinien, dass die Erarbeitung einer nationalen KHK-Leitlinie, die den formalen und inhaltlichen Qualitätskriterien des Clearingverfahrens entspricht, auf bestehende Leitlinien abgestützt werden kann.


Abb.: Vorschläge für die inhaltlichen Eckpunkte einer nationalen Leitlinie KHK und Querverweise zu den im Bericht dokumentierten beispielhaften Textbausteinen


Abb.: Vorschläge für die inhaltlichen Eckpunkte einer nationalen Leitlinie KHK und Querverweise zu den im Bericht dokumentierten beispielhaften Textbausteinen

Die Drucklegung erfolgt im 1. Quartal des Jahres 2003. In der Erweiterten Planungsgruppe wurde beschlossen, dass in Abstimmung mit dem Expertenkreis durch die Mitglieder der Steuergruppe ein Maßnahmenkatalog zur Realisierung der Empfehlungen entwickelt wird.

Leitlinien-ClearingverfahrenDiabetes mellitus Typ 2“

Aus den Ergebnissen eines Clearingberichtes ergeben sich für die verschiedenen Partner im Gesundheitswesen differenzierte Möglichkeiten, die Versorgungsprozesse in den ausgewählten Themenbereichen zu verbessern. Nach der kritischen Prüfung der Empfehlungen der Experten entwickeln die Partner einen Maßnahmenkatalog für die Verbesserung der Versorgungsstruktur.

Zu dem im Dezember 2001 beschlossenen Clearingbericht „Diabetes mellitus Typ 2“ hatten die Repräsentanten der Partner des Clearingverfahrens im März 2002 einen gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Beschlussfassung vorgelegt, der auf die Berücksichtigung der Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahrens „Diabetes mellitus Typ 2“ in der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 zielt (siehe Tabelle 5).

Die Erweiterte Planungsgruppe erwartet, dass aufgrund der Umsetzung der Empfehlungen mittel- bzw. langfristig eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung im genannten Bereich erreicht werden kann.


Abb.: Maßnahmenkatalog zur Realisierung der Empfehlungen des Leitlinien-Clearingberichtes „Diabetes mellitus Typ 2“

Die unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahren Diabetes mellitus Typ 2 Anfang 2002 geführten Gespräche zwischen Vertretern der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Diabetes Gesellschaft und der Fachkommission Sachsen ergaben, dass zukünftig eine gemeinsame Weiterentwicklung der Leitlinien angestrebt wird.

Das ÄZQ erhielt den Auftrag, vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen – Einführung leitliniengestützter Qualitätssicherungsmaßnahmen und Disease-Management-Programme (§§ 137 e, f SGB V) -, einen fachlichen Konsensprozess zu koordinieren (siehe Nationales Programm für Versorgungs-Leitlinien).

Leitlinien-Clearingverfahren „Akuter Rückenschmerz“

Im März 2002 hatten die Repräsentanten der Partner des Clearingverfahrens einen gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Realisierung der Empfehlungen des Leitlinien-Clearingberichtes „Akuter Rückenschmerz“ vorgelegt. Die Erweiterte Planungsgruppe erwartet, dass aufgrund der Umsetzung der Empfehlungen mittel- bzw. langfristig eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung im genannten Bereich erreicht werden kann.

Leitlinien-Clearingverfahren „Asthma bronchiale“

Im März 2002 hatten die Repräsentanten der Partner des Clearingverfahrens einen gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Realisierung der Empfehlungen des Leitlinien-Clearingberichtes „Asthma bronchiale“ vorgelegt. Die Erweiterte Planungsgruppe erwartet, dass aufgrund der Umsetzung der Empfehlungen mittel- bzw. langfristig eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung im genannten Bereich erreicht werden kann.

Leitlinien-Clearingverfahren „Depression“

Mit den gleichen Instrumenten und Methoden wie in den übrigen Verfahren wurde der Clearingbericht zur Therapie der Depression erstellt. Die inhaltliche Erarbeitung durch den Expertenkreis konnte im Dezember 2002 abgeschlossen werden. Die Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung durch die Erweiterte Planungsgruppe und anschließende Veröffentlichung ist für März 2003 vorgesehen.

Die Ergebnisse der methodischen Bewertungen der Leitlinien wurden vorab bereits unter www.leitlinien.de/leitlinienqualitaet/resys/view eingestellt.

Leitlinien-Clearingverfahren „COPD“, „Diabetes mellitus Typ 1“, „Mammakarzinom“

Auf Beschluss der Erweiterten Planungsgruppe wurden im März 2002 3 neue Themen COPD, Diabetes mellitus Typ 1 und Mammakarzinom in das Leitlinien Clearingverfahren aufgenommen.

Nach Abschluss der Vorbereitungen mit der systematischen Recherche und der methodischen Bewertung der identifizierten Leitlinien nahmen die Expertenkreise im 3. Quartal des Jahres 2002 ihre Arbeit auf.

Über die Ergebnisse der Arbeit wird nach Abschluss der Clearingverfahren gesondert berichtet. Dies ist für das 3. Quartal des Jahres 2003 vorgesehen.

Vorab werden die Ergebnisse der methodischen Bewertungen der identifizierten Leitlinien der Clearingverfahren im Verlauf des I. Quartals des Jahres 2003 bereits unter www.leitlinien.de/leitlinienqualitaet/resys/view ins Internet eingestellt.

Überarbeitung der Checkliste Methodische Qualität von Leitlinien

Die vom ÄZQ entwickelte „Checkliste des ÄZQ zur Bewertung der methodischen Qualität von Leitlinien“ (1. Version: Dtsch. Ärzteblatt vom 9.10.1998, Heft 41,A 2576 – vorliegend in der 2. überarbeiteten Version: www.leitlinien.de – ) ist vertragsgemäß das formale Bewertungsinstrument des Leitlinien-Clearingverfahrens.

Im Juli 2002 wurde durch die Erweiterte Planungsgruppe beschlossen einen Expertenkreis einzurichten, der die Checkliste im Hinblick auf die Aktualität der hier definierten Anforderungen an Leitlinien überprüft.

Neben der Veröffentlichung des europäischen Fragenkataloges „Appraisal of Guidelines for Research and Evaluation“ (AGREE) zur Qualitätsbeurteilung von Leitlinien“ ergab sich auch aus der weiteren Fortschreibung der methodischen und gesundheitspolitischen Anforderungen an Leitlinien in Deutschland die Notwendigkeit diese Überprüfung der Checkliste einzuleiten.

Die überarbeitete Version der Checkliste wird vsl. im Frühjahr 2003 vorgelegt werden können. Eine Evaluation zur Anwendbarkeit und Realibilität der Checkliste soll im Zusammenarbeit mit der AWMF erfolgen.

Verknüpfung mit anderen Projekten des ÄZQ

Die Ergebnisse des Clearingverfahrens zeigen, dass die Implementierung von Leitlinien und deren Inhalte in die in die Versorgungsroutine einer der wesentlichen Schritte für die Verbesserung der Versorgungsstruktur darstellt. Wie aus den Maßnahmenkatalogen deutlich wird, ergeben sich verschiedene Anknüpfungspunkte. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Projekte zur Implementierung sowie der Arbeitsbereich Patienteninformation zu nennen, in denen die Ergebnisse des Clearingverfahrens aufgegriffen und dessen Empfehlungen umgesetzt werden.

Darüber hinaus bilden die Ergebnisse der Clearingverfahren die Basis zur Entwicklung der Nationalen Versorgungs-Leitlinien (siehe Kapitel 6),zur Ableitung von Qualitätsindikatoren und werden in den Arbeitsausschüssen des Koordinierungsausschusses als Arbeitsgrundlage herangezogen.

© 2003, Bundesärztekammer.