Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung - German Resuscitation Council -

Der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung - German Resuscitation Council -ist das mit Personen aus zahlreichen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Rettungsdienstorganisationen, Standesvertretungen und Politik besetzte nationale Konsensgremium zur Erarbeitung und Verabschiedung wissenschaftlicher Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Ersten-Hilfe-Ausbildung und der kardiopulmonalen Reanimation.

Die Ergänzung der Bezeichnung „Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung“ bei der Bundesärztekammer um „German Resuscitation Council“ wurde im September 2000 vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen. Die Namensänderung war von deutschen Repräsentanten im Exekutivkomitee des European Resuscitation Council angeregt worden. Dieses Exekutivkomitee hatte beschlossen, einen Senat aus den Repräsentanten der nationalen Resuscitation Councils zu konstituieren, um deren Interessen besser auf europäischer Ebene zu koordinieren.

Der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer brachte im Jahr 1991 erstmals Richtlinien für die Wiederbelebung und Notfallversorgung heraus. Eine Arbeitsgruppe aus diesem Gremium hatte unter Berücksichtigung der Fortentwicklung in der Notfallmedizin und insbesondere der weltweit abweichenden Empfehlungen zur kardiopulmonalen Reanimation eine seit Januar 2000 im Deutschen Ärzte-Verlag erschienene zweite völlig neu bearbeitete Auflage erstellt. Das Buch trägt den Titel „Reanimation -Empfehlungen für die Wiederbelebung“, Herausgeber ist die Bundesärztekammer.

Die im „International Liaison Committee on Resuscitation“ (ILCOR) repräsentierten Fachgesellschaften haben im Verlaufe des letzten Jahres neue internationale Leitlinien für die kardiopulmonale Wiederbelebung und die Sofortbehandlung kardiovaskulärer Notfälle publiziert. Da sich der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung als das Gremium versteht, das auf der Basis des aktuellen Wissensstandes der zunehmenden Überwindung nationaler Grenzen Rechnung trägt und Abweichungen zwischen internationalen und nationalen Reanimationsempfehlungen feststellt und bewertet, werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgegriffen, diskutiert und falls sinnvoll bundesweit empfohlen. Es soll dabei stets vermieden werden, dass es auf dem Boden noch nicht hinreichend diskutierter Erkenntnisse zu uneinheitlichen nationalen bzw. regionalen Empfehlungen kommt. Bevor in der ersten Jahreshälfte 2003 eine neue überarbeitete Auflage des Buches „Reanimation -Empfehlungen für die Wiederbelebung“ veröffentlicht werden soll, wurde bereits im Mai 2001 ein nationaler Konsens zur Umsetzung der „Guidelines 2000 for Cardiopulmonary Resuscitation and Emergency Cardiovascular Care“ in der Erste-Hilfe-Breitenausbildung erzielt. Auf Beschluss der Bundesärzte und Ausbildungsreferenten der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) stellen diese bedeutenden Vereinfachungen für die Ausbildung seit Juni 2001 die Grundlage für die jeweiligen Lehr- und Lernunterlagen sowie der Medien dar.

Der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung hat mit allen Mitgliedern die Definition und Struktur und das Aufgabenspektrum einer kontinuierlichen Arbeitsgruppe abgestimmt und dieses Gremium mit dem Namen „Deutscher Rat für Wiederbelebung“ im November 2001 offiziell eingesetzt. Es versteht sich als Exekutivorgan des Deutschen Beirats für Erste Hilfe und Wiederbelebung. Eine grundsätzliche Aufgabe des Rates besteht darin, die Sitzungen des Deutschen Beirates vorzubereiten und während dieser Sitzungen aktiv an der Meinungsbildung mitzuwirken. Als Exekutivorgan des Deutschen Beirates wird der Rat in folgenden Bereichen tätig:

    Diskussion von Empfehlungen bzw. Leitlinien

    Öffentlichkeitsarbeit (in Zusammenarbeit mit Deutschem Beirat bzw. Bundesärztekammer)

    Initiierung und Koordinierung von Forschungsaktivitäten (Versorgungsforschung, Register, Datenbank etc.)

    Bewertung von Forschungsergebnissen hinsichtlich der Relevanz für Leitlinien

    Kooperation mit einschlägigen Organisationen, besonders der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), daneben aber auch Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin und Notfallmedizin (DIVI), Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaft Notärzte Deutschlands (BAND), Fachgesellschaften etc.

    Kooperation mit dem European Resuscitation Council (ERC) (hier auch Vermittlung von deutschen Vertretern in die Arbeitsgruppen des ERC)

    Stellungnahmen zu akut auftretenden einschlägigen Fragen.


Explizit nicht zu den Aufgaben des Rates zählen unter anderem die Durchführung von Ausbildungskursen, die Erstellung von Arbeits- bzw. Ausbildungsunterlagen und -materialien sowie eigene Forschungsaktivitäten. Die bisherige Arbeit im Deutschen Rat für Wiederbelebung ist wesentlich durch die Überarbeitung der neuen Reanimationsempfehlungen geprägt.

© 2003, Bundesärztekammer.