Der
Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung - German Resuscitation
Council -ist das mit Personen aus zahlreichen Fachgesellschaften,
Berufsverbänden, Rettungsdienstorganisationen, Standesvertretungen und Politik
besetzte nationale Konsensgremium zur Erarbeitung und Verabschiedung
wissenschaftlicher Empfehlungen zur Vereinheitlichung der
Ersten-Hilfe-Ausbildung und der kardiopulmonalen Reanimation.
Die
Ergänzung der Bezeichnung „Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung“
bei der Bundesärztekammer um „German Resuscitation Council“ wurde im September
2000 vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen. Die Namensänderung war von
deutschen Repräsentanten im Exekutivkomitee des European Resuscitation Council
angeregt worden. Dieses Exekutivkomitee hatte beschlossen, einen Senat aus den
Repräsentanten der nationalen Resuscitation Councils zu konstituieren, um deren
Interessen besser auf europäischer Ebene zu koordinieren.
Der
Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer
brachte im Jahr 1991 erstmals Richtlinien für die Wiederbelebung und
Notfallversorgung heraus. Eine Arbeitsgruppe aus diesem Gremium hatte unter
Berücksichtigung der Fortentwicklung in der Notfallmedizin und insbesondere der
weltweit abweichenden Empfehlungen zur kardiopulmonalen Reanimation eine seit
Januar 2000 im Deutschen Ärzte-Verlag erschienene zweite völlig neu bearbeitete
Auflage erstellt. Das Buch trägt den Titel „Reanimation -Empfehlungen für die
Wiederbelebung“, Herausgeber ist die Bundesärztekammer.
Die im
„International Liaison Committee on Resuscitation“ (ILCOR) repräsentierten
Fachgesellschaften haben im Verlaufe des letzten Jahres neue internationale
Leitlinien für die kardiopulmonale Wiederbelebung und die Sofortbehandlung
kardiovaskulärer Notfälle publiziert. Da sich der Deutsche Beirat für Erste
Hilfe und Wiederbelebung als das Gremium versteht, das auf der Basis des
aktuellen Wissensstandes der zunehmenden Überwindung nationaler Grenzen
Rechnung trägt und Abweichungen zwischen internationalen und nationalen
Reanimationsempfehlungen feststellt und bewertet, werden neue wissenschaftliche
Erkenntnisse aufgegriffen, diskutiert und falls sinnvoll bundesweit empfohlen.
Es soll dabei stets vermieden werden, dass es auf dem Boden noch nicht
hinreichend diskutierter Erkenntnisse zu uneinheitlichen nationalen bzw.
regionalen Empfehlungen kommt. Bevor in der ersten Jahreshälfte 2003 eine neue
überarbeitete Auflage des Buches „Reanimation -Empfehlungen für die
Wiederbelebung“ veröffentlicht werden soll, wurde bereits im Mai 2001 ein
nationaler Konsens zur Umsetzung der „Guidelines 2000 for Cardiopulmonary
Resuscitation and Emergency Cardiovascular Care“ in der
Erste-Hilfe-Breitenausbildung erzielt. Auf Beschluss der Bundesärzte und
Ausbildungsreferenten der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) stellen
diese bedeutenden Vereinfachungen für die Ausbildung seit Juni 2001 die
Grundlage für die jeweiligen Lehr- und Lernunterlagen sowie der Medien dar.
Der
Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung hat mit allen Mitgliedern
die Definition und Struktur und das Aufgabenspektrum einer kontinuierlichen
Arbeitsgruppe abgestimmt und dieses Gremium mit dem Namen „Deutscher Rat für
Wiederbelebung“ im November 2001 offiziell eingesetzt. Es versteht sich als
Exekutivorgan des Deutschen Beirats für Erste Hilfe und Wiederbelebung. Eine
grundsätzliche Aufgabe des Rates besteht darin, die Sitzungen des Deutschen
Beirates vorzubereiten und während dieser Sitzungen aktiv an der
Meinungsbildung mitzuwirken. Als Exekutivorgan des Deutschen Beirates wird der
Rat in folgenden Bereichen tätig:
– Diskussion von Empfehlungen bzw. Leitlinien
– Öffentlichkeitsarbeit (in Zusammenarbeit mit Deutschem
Beirat bzw. Bundesärztekammer)
– Initiierung und Koordinierung von Forschungsaktivitäten
(Versorgungsforschung, Register, Datenbank etc.)
– Bewertung von Forschungsergebnissen hinsichtlich der
Relevanz für Leitlinien
– Kooperation mit einschlägigen Organisationen,
besonders der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), daneben aber auch
Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin und Notfallmedizin
(DIVI), Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaft Notärzte Deutschlands (BAND),
Fachgesellschaften etc.
– Kooperation mit dem European Resuscitation Council (ERC)
(hier auch Vermittlung von deutschen Vertretern in die Arbeitsgruppen des ERC)
– Stellungnahmen zu akut auftretenden einschlägigen Fragen.
Explizit
nicht zu den Aufgaben des Rates zählen unter anderem die Durchführung von
Ausbildungskursen, die Erstellung von Arbeits- bzw. Ausbildungsunterlagen und
-materialien sowie eigene Forschungsaktivitäten. Die bisherige Arbeit im
Deutschen Rat für Wiederbelebung ist wesentlich durch die Überarbeitung der
neuen Reanimationsempfehlungen geprägt.
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