Ein
spezieller „Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit“, dessen Mitglieder vom Vorstand
berufen werden, berät aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahre 1987 zwischen
AkdÄ und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in
regelmäßigen Sitzungen. Er besteht aus sechs Sachverständigen und weiteren drei
Stellvertretern aus den Reihen der Mitglieder der Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft und wird von Prof. K. Wink (Gengenbach) geleitet. Der
Ausschuss unterstützt die Arbeit des BfArM bei der Abwehr von
Arzneimittelrisiken und bei aktuellen Problemen der Arzneimittelsicherheit.
Ergebnisse flossen unter anderem in die erwähnten Bekanntgaben der AkdÄ und in
Veröffentlichungen des BfArM wie Arzneimittel-Schnellinformationen und weitere
Maßnahmen im Rahmen des Stufenplans nach dem Arzneimittelgesetz ein.
Die
ordentlichen Mitglieder des Ausschusses sind: Prof. K. Wink, Prof. G. Klinger,
Dr. J. Geldmacher, Prof. H.-J. Gilfrich und Kraft Amtes der Vorsitzende der
AkdÄ, Prof. B. Müller-Oerlinghausen und der Geschäftsführer, Prof. H. Berthold.
Routinesitzung
Mitglieder
der Arzneimittelkommission oder der Geschäftsstelle nehmen regelmäßig an den
Routinesitzungen nach dem Stufenplanverfahren teil.
Die
gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren besteht im Arzneimittelgesetz (§ 62
AMG). Dort ist die Organisation der Beobachtung, Sammlung und Auswertung von
Arzneimittelrisiken beschrieben. Die Bezeichnung Stufenplan bezieht sich auf
die Unterteilung dieses Verfahrens in zwei Gefahrenstufen, die die
Verhältnismäßigkeit der Mittel im Vergleich zum bestehenden Risiko
widerspiegeln sollen. Die Stufe II wird immer dann eingeleitet, wenn konkrete
Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit für unbedingt
erforderlich gehalten werden. Als beteiligte Stelle im Verfahren ist die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft als sogenannte
Stufenplanbeteiligte in den Informationsaustausch der Bundesoberbehörden
(Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM,
Paul-Ehrlich-Institut, PEI, und Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV),der Landesbehörden und der
pharmazeutischen Industrie mit einbezogen.
Über
folgende Maßnahmen des BfArM zur Risikoabwehr informierte die AkdÄ im
Bekanntgabenteil des Deutschen Ärzteblattes:
Stufenplanverfahren:
Kava-Kava- und Kavain-haltige Arzneimittel: Hepatotoxizität – Einleitung eines
Stufenplanverfahrens
Widerruf der Zulassung für Kava-Kava- und Kavain-haltige
Arzneimittel
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