Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen

Der Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen hat in dem Berichtszeitraum dreimal getagt. Beratungsschwerpunkt in allen Sitzungen waren die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sowie die Handreichungen für Ärzte (vgl. Dt. Ärzteblatt, 95. Jahrgang, Heft 39, Seiten A-2365-2367 und 96. Jahrgang, Heft 43, Seiten A-2720-2721). Der Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen konnte feststellen, dass seit der Veröffentlichung der „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ und der „Handreichungen für Ärzte“ die Grundsätze eine weitgehende Akzeptanz erfahren haben. Allerdings ist die öffentliche Diskussion zu diesem Themenbereich nach wie vor lebhaft. Insbesondere die Diskussion in der Enquete Kommission (BT-Dr. 14/9020), aber auch Diskussionen mit Patientengruppen und Angehörigen haben gezeigt, dass eine Weiterentwicklung der Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sinnvoll erscheint. Schwerpunkt einer Diskussion zur Weiterentwicklung der Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung ist insbesondere die Frage der Behandlung von Patienten mit schwerster cerebraler Schädigung und anhaltender Bewusstlosigkeit sowie die Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Der Ausschuss prüft z. Zt. ob unter Einbeziehung der öffentlichen Diskussion eine Fortschreibung der Grundsätze geboten erscheint. Darüber hinaus wird im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen die Frage diskutiert, ob eine Fortschreibung der Handreichungen für Ärzte, insbesondere die Entwicklung konkreter Formulierungsvorschläge sinnvoll erscheint, um die weitere Verbreitung und Akzeptanz von Patientenverfügungen zu fördern.

Der Ausschuss strebt an, die Diskussionen zu dem Themenkomplex ärztliche Sterbebegleitung im Frühsommer diesen Jahres abzuschließen.

Nach Abschluss dieser Diskussion beabsichtigt der Ausschuss, sich mit Fragen der ärztlichen Aufklärung und des Haftungsrechtes zu befassen. Die Beratungen hierzu sollen im Frühsommer des Jahres aufgenommen werden.

© 2003, Bundesärztekammer.