Der
Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen hat in dem
Berichtszeitraum dreimal getagt. Beratungsschwerpunkt in allen Sitzungen waren
die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sowie die Handreichungen für
Ärzte (vgl. Dt. Ärzteblatt, 95. Jahrgang, Heft 39, Seiten A-2365-2367 und 96.
Jahrgang, Heft 43, Seiten A-2720-2721). Der Ausschuss für ethische und
medizinisch-juristische Grundsatzfragen konnte feststellen, dass seit der
Veröffentlichung der „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ und der
„Handreichungen für Ärzte“ die Grundsätze eine weitgehende Akzeptanz erfahren
haben. Allerdings ist die öffentliche Diskussion zu diesem Themenbereich nach
wie vor lebhaft. Insbesondere die Diskussion in der Enquete Kommission (BT-Dr.
14/9020), aber auch Diskussionen mit Patientengruppen und Angehörigen haben
gezeigt, dass eine Weiterentwicklung der Grundsätze zur ärztlichen
Sterbebegleitung sinnvoll erscheint. Schwerpunkt einer Diskussion zur
Weiterentwicklung der Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung ist
insbesondere die Frage der Behandlung von Patienten mit schwerster cerebraler
Schädigung und anhaltender Bewusstlosigkeit sowie die Frage der Verbindlichkeit
von Patientenverfügungen. Der Ausschuss prüft z. Zt. ob unter Einbeziehung der
öffentlichen Diskussion eine Fortschreibung der Grundsätze geboten erscheint.
Darüber hinaus wird im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische
Grundsatzfragen die Frage diskutiert, ob eine Fortschreibung der Handreichungen
für Ärzte, insbesondere die Entwicklung konkreter Formulierungsvorschläge
sinnvoll erscheint, um die weitere Verbreitung und Akzeptanz von
Patientenverfügungen zu fördern.
Der Ausschuss strebt an, die
Diskussionen zu dem Themenkomplex ärztliche Sterbebegleitung im Frühsommer
diesen Jahres abzuschließen.
Nach
Abschluss dieser Diskussion beabsichtigt der Ausschuss, sich mit Fragen der
ärztlichen Aufklärung und des Haftungsrechtes zu befassen. Die Beratungen
hierzu sollen im Frühsommer des Jahres aufgenommen werden.
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