Auf
Beschluss des 94. Deutschen Ärztetages wurde1991 der Ausschuss „Berufliche
Angelegenheiten von Ärztinnen“ eingerichtet, um die spezifischen Anliegen von
Frauen im Arztberuf auf Bundesebene angemessen vertreten zu können. Die Koordination
der Aktivitäten der Landesärztekammern auf diesem Gebiet ist die Aufgabe der
mit dem Ausschuss eng zusammenarbeitenden Ständigen Konferenz „Ärztinnen“, in
die die Landesärztekammern ihre Vertreterinnen entsenden. Darüber hinaus wird
eine enge Zusammenarbeit mit den Organisationen angestrebt, die sich ebenfalls
dieser Belange annehmen. Zu diesem Zweck sind der Deutsche Ärztinnenbund sowie
der Weltärztinnenbund in die Arbeiten des Ausschusses und der Ständigen
Konferenz „Ärztinnen“ der Bundesärztekammer einbezogen.
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