Das
Thema „Etablierung von Arbeitszeitmodellen in der Klinik“ war ein Schwerpunkt
der Beratungen der Ärztinnen-Gremien. Auf Grundlage der Analyse eines seit 18
Jahren bewährten Teilzeitmodells der Anästhesie-Abteilung des
Kreiskrankenhauses Sinsheim sind von den Ärztinnen-Gremien die Vorteile sowie
die Nachteile einschließlich der Kompensationsmöglichkeiten eines
Teilzeitmodells wie folgt identifiziert worden: Der Nachteil der kürzeren
Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter/-innen am Arbeitsplatz kann ausgeglichen
werden, indem präzise Übergaben durchgeführt werden und die Mitarbeiter/-innen
möglichst in Zeitblöcken tätig werden. Ferner wird durch eine Teilzeittätigkeit
die Weiterbildungszeit verlängert. Die durch die Teilzeit verursachte
Verlängerung der Einarbeitungszeit kann durch entsprechenden Einsatz von
Weiterbilder und Weiterzubildenden ausgeglichen werden, dafür ist aber eine weit vorausschauende Planung und eine gute
Logistik erforderlich. Das generell niedrigere Gehalt von Teilzeitkräften
gegenüber Vollzeitkräften kann durch konsequente Bezahlung der
Bereitschaftsdienste kompensiert werden. Ebenso kann die geringe Höhe der
Sozialleistungen für Teilzeitkräfte durch private Vorsorge ausgeglichen werden.
Vor Antritt einer Teilzeitweiterbildungsstelle musste bisher diese von der
jeweiligen Ärztekammer genehmigt werden. Dieses Vorgehen der Ärztekammern wurde
von den Ärztinnen-Gremien auf den Prüfstand gestellt. Im Rahmen eines
Entschließungsantrages auf dem 103. Deutschen Ärztetag wurden die
Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer gebeten, diese Vorgehensweise zu
überprüfen. Die Prüfung ergab, dass im Rahmen der Novellierung der (Muster-)
Weiterbildungsordnung zukünftig die Ärztekammern Teilzeitweiterbildung auch
ohne vorherige Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit handhaben werden.
Der
offensichtliche Vorteil der Teilzeitarbeit zeigt sich durch die höhere Anzahl
der Mitarbeiter/-innen und der damit verbundenen größeren Flexibilität beim
Ausfall von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen durch Urlaub und Krankheit sowie der
Reduzierung der Anzahl der Bereitschaftsdienste und Überstunden. Die
Hauptmotive für Teilzeitarbeit sind: die leichtere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, Altersteilzeit, Kombination mit ehrenamtlicher Tätigkeit, Fort- und
Weiterbildung wie die Qualifizierung in Public Health etc..
Durch die Schaffung zusätzlicher Weiterbildungsstellen und Arbeitsstellen wird
zudem die Zahl arbeitsloser Ärzte und Ärztinnen verringert. Ferner ist von
Vorteil, dass eine Teilzeitkraft während der kurzen Zeit ihrer Anwesenheit
relativ mehr als eine Ganztagskraft leistet, so dass die Arbeit effizienter
ist. Die Zufriedenheit der Mitarbeiter/-innen fördert das Betriebsklima.
Die
Vorteile der Teilzeitarbeit überwiegen deren Nachteile bei weitem. Die
Kompensation der Nachteile gelingt allerdings nur durch das besondere
Engagement der Führungskräfte. Wo dieses besondere Engagement fehlt, lässt sich
Teilzeitarbeit in großem Umfang nicht durchsetzen. Das häufige Argument von
Krankenhausträgern und Chefärzten, dass Teilzeitarbeit erheblich teurer ist als
Vollzeitarbeit, hat sich nach einer Kalkulation der Ärztekammer Berlin vom Mai
1999 nicht bestätigt. Insgesamt betrachtet bietet die Teilzeittätigkeit
gegenüber der Vollzeittätigkeit eine überzeugende Alternative.
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