Die
letzte GOÄ-Aktualisierung trat in Form der 4. Änderungsverordnung zum
01.01.1996 in Kraft. Der Beratungsverlauf nahm von der Erarbeitung der Konzepte
durch die Bundesärztekammer bis zum Inkrafttreten ca. acht Jahre in Anspruch.
Eine unverzügliche Aktualisierung der restlichen Abschnitte der GOÄ wurde
politisch zugesagt (Seehofer). Nach dem Regierungswechsel vollzog sich auch ein
Meinungswandel im Bezug auf die Weiterentwicklung der GOÄ. Das
Bundesgesundheitsministerium griff die Entschließung des Deutschen Bundesrates
im Zusammenhang mit der letzten GOÄ -Novelle 1996 auf und propagierte die
Überführung der GOÄ von einer Rechtsverordnung in eine Vertragslösung. Diese
scheiterte an den Rechtsbedenken des Justiz- und Wirtschaftsministeriums.
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