Vierte Änderungsverordnung der GOÄ 1996

Die letzte GOÄ-Aktualisierung trat in Form der 4. Änderungsverordnung zum 01.01.1996 in Kraft. Der Beratungsverlauf nahm von der Erarbeitung der Konzepte durch die Bundesärztekammer bis zum Inkrafttreten ca. acht Jahre in Anspruch. Eine unverzügliche Aktualisierung der restlichen Abschnitte der GOÄ wurde politisch zugesagt (Seehofer). Nach dem Regierungswechsel vollzog sich auch ein Meinungswandel im Bezug auf die Weiterentwicklung der GOÄ. Das Bundesgesundheitsministerium griff die Entschließung des Deutschen Bundesrates im Zusammenhang mit der letzten GOÄ -Novelle 1996 auf und propagierte die Überführung der GOÄ von einer Rechtsverordnung in eine Vertragslösung. Diese scheiterte an den Rechtsbedenken des Justiz- und Wirtschaftsministeriums.

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