GOÄ-Vorschlagsmodell

Als Alternative wurde das sog. Vorschlagsmodell zur GOÄ in die Diskussion gebracht; dieses sieht vor, dass sich im Vorfeld zum Rechtsverordnungsverfahren Ärzte- und Kostenträgerseite auf einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der GOÄ einigen. Dieser Vorschlag soll dann in das übliche Rechtsverordnungsverfahren zur GOÄ mit Zustimmung des Bundesrates münden.

Nach dem 103. Deutschen Ärztetag 2000 in Köln, der das Vorschlagsmodell als keinen wesentlichen Fortschritt im Vergleich zum bisherigen Verordnungsverfahren angesehen hatte, wurde zunehmend erkennbar, dass erhebliches Risikopotential besteht, wenn die GOÄ unverändert, in der veralteten zum Teil 20 Jahre alten Fassung bestehen bleibt. Erkennbar ist auch, dass das Bundesministerium für Gesundheit als federführendes Ressort von sich aus die GOÄ nicht weiterentwickeln wird (personelle Engpässe, Scheu vor politischen Auseinandersetzungen und Interessenskonflikten, Komplexität des Inhaltes). Daher wurde von Seiten der Fachabteilung des BMG bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass – wenn die Ärzteschaft das Vorschlagsmodell nicht akzeptiert – für die ambulante Versorgung der EBM 2000 plus in die GOÄ übernommen wird; im stationären Bereich sollen die wahlärztlichen Leistungen auf der Grundlage der GOÄ entfallen und stattdessen in Form eines pauschalen Zuschlags zu den DRG`s vergütet werden (Stichwort: GOÄ wird auf Kernbestand eingeschmolzen). Diese Entwicklungen haben schließlich dazu geführt, dass der 104. Deutsche Ärztetag 2001 in Ludwigshafen einen positiven Beschluss zum Vorschlagsmodell GOÄ verabschiedet hat, mit dem Ziel, überhaupt Bewegung in die Beratungen über eine Weiterentwicklung der GOÄ zu bringen. Dabei wurde das positive Votum an folgende Bedingungen geknüpft:

-    die politische Zusage, dass die vereinbarten Vorschläge der Verhandlungspartner –Bundesärztekammer, PKV-Verband, Vertretung der Beihilfe

-    zur Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses der GOÄ, unbeschadet einer rechtlichen Prüfung, inhaltlich auch vom Bundesrat akzeptiert werden;

-    die Schaffung einer geeigneten Konfliktlösung bei Nichteinigung der Verhandlungspartner; vorgeschlagen wird ein paritätisch mit Vertretern der Ärzteschaft besetztes Gremium mit unparteiischem Vorsitzenden;

-    die Beibehaltung des Allgemeinen Teils als Vorgabe für die Anwendung und Bewertung des Leistungsverzeichnisses;

-    die Wahrung der Eigenständigkeit der GOÄ als Vergütungsregelung im Privatliquidationsbereich;

-    eine feste zeitliche Vorgabe hinsichtlich des Inkrafttretens der Novelle;

-    die Verhandlungen im Rahmen des Vorschlagsmodells werden in Form einer Erprobungsregelung durchgeführt; die Fortsetzung erfordert eine erneute Entscheidung der Betroffenen.


In einem Gespräch im Bundesministerium für Gesundheit am 18. Juli 2001 wurden die o. g. Eckpunkte der Ärzteschaft zum Vorschlagsmodell GOÄ auf der Grundlage des Beschlusses des 104. Deutschen Ärztetages 2001 gemeinsam erörtert und auf Wunsch des Ministeriums nochmals ausführlich schriftlich dargestellt. Auf dieser Grundlage hat das Ministerium weitere Gespräche mit den Vertretern der Länder geführt. In einem Bund-Länder-Gespräch vom September 2001 wurden Eckpunkte des Bundesministeriums für Gesundheit abgestimmt, die in allgemeiner Form einige Regelungen enthalten, die den vorgetragenen Forderungen der Ärzteschaft im wesentlichen entsprechen; sowohl die paritätische Zusammensetzung des Ausschusses mit einem neutralen Vorsitzenden als auch die Entscheidungsfindung, die an die Mehrheit beider „Bänke“ anknüpft, sowie eine Konfliktlösung entspricht ersten Überlegungen im Ausschuss „Gebührenordnung“ (Klausursitzung am 25.10.2001).

Der Vorstand der Bundesärztekammer befasste sich im April 2002 erneut mit der Beschlusslage zum Vorschlagsmodell auf Grund einer Anfrage des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 20.02.2002 an die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Der o. g. Anfrage des Sozialministeriums Baden-Württemberg lag das Bund-Länder Gespräch vom 27.09.2001 zur Strukturreform des privatärztlichen Gebührenrechtes mit den vorläufigen Eckpunkten des BMG zu Grunde, zu dem nochmals eine Abstimmung auf Länderebene herbeigeführt werden sollte mit dem Ziel, auf der Grundlage der bisherigen Diskussion eine Bewertung der Umsetzungschancen des Vorschlagsmodells und des ggf. bestehenden Ergänzungs- und Änderungsbedarf zu ermitteln.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hatte vor seiner abschließenden Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit die Landesärztekammer Baden-Württemberg befragt, inwieweit diese Vorschläge zur Weiterentwicklung des privatärztlichen Gebührenrechtes mitträgt. In der Vorstandssitzung der Bundesärztekammer wurden die Argumente für und gegen das Vorschlagsmodell, insbesondere unter Einbeziehung der BMG-Eckpunkte, abgewogen und für eine Fortführung der Verhandlungen auf der Basis des Beschlusses des 104. Deutschen Ärztetages 2001 in Ludwigshafen votiert. Diese Linie wurde durch den 105. Deutschen Ärztetag 2002 in Rostock bestätigt, der die Bundesregierung zum wiederholten Male in Entschließungen aufforderte, ihre Verantwortung für eine Weiterentwicklung des privatärztlichen Gebührenrechtes wahrzunehmen. Der Präsident der Bundesärztekammer leitete diese Entschließungen dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit mit Schreiben vom 01.08.2002 zu und bot an, falls das Ministerium selbst die ihm politisch zugewiesene Aufgabe nicht wahrnehmen kann, endlich die Rahmenbedingungen zur Realisierung des Vorschlagsmodells zu schaffen.

Zudem forderte er, dass – auf Grund der erneuten zeitlichen Verzögerung des Vorhabens –nunmehr eine Anhebung des Punktwertes an die Preis- und Kostenentwicklung erforderlich ist. Das Schreiben von Prof. Hoppe an die Bundesgesundheitsministerin für Gesundheit blieb ohne Antwort.

Die 75. Gesundheitsministerkonferenz fasste am 20. und 21.06.2002 in Düsseldorf mehrheitlich einen das Vorschlagsmodell befürworteten Beschluss. Darin wurde das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, unter Einbeziehung der Interessensgruppen der Leistungsgruppen den Entwurf eines Vorschlagsmodells zur Strukturreform privatärztlichen Gebührenrechtes vorzulegen. Ausdrücklich begrüßt wurde, dass sowohl der 104. Deutsche Ärztetag als auch der Verband der privaten Krankenversicherung dem Vorschlagsmodell aufgeschlossen gegenüberstehen. Die Finanzministerkonferenz wurde in diesem Beschluss um Unterstützung gebeten.

Wie aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung verlautete, sind die Verhandlungen über die Realisierung des Vorschlagmodells ins Stocken geraten, weil es Widerstände aus den Ländern, insbesondere von Seiten der Finanzministerien der Länder gegen diese Planungen gibt. Hinzugetreten ist erneut ein personeller Engpass im GOÄ-Referat des Ministeriums, da der ärztliche Mitarbeiter erneut aus dem GOÄ-Referat zur Unterstützung anderer Abteilungen abgezogen wurde.

© 2003, Bundesärztekammer.