Als
Alternative wurde das sog. Vorschlagsmodell zur GOÄ in die Diskussion gebracht;
dieses sieht vor, dass sich im Vorfeld zum Rechtsverordnungsverfahren Ärzte-
und Kostenträgerseite auf einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der GOÄ
einigen. Dieser Vorschlag soll dann in das übliche Rechtsverordnungsverfahren
zur GOÄ mit Zustimmung des Bundesrates münden.
Nach
dem 103. Deutschen Ärztetag 2000 in Köln, der das Vorschlagsmodell als keinen
wesentlichen Fortschritt im Vergleich zum bisherigen Verordnungsverfahren
angesehen hatte, wurde zunehmend erkennbar, dass erhebliches Risikopotential
besteht, wenn die GOÄ unverändert, in der veralteten zum Teil 20 Jahre alten
Fassung bestehen bleibt. Erkennbar ist auch, dass das Bundesministerium für
Gesundheit als federführendes Ressort von sich aus die GOÄ nicht
weiterentwickeln wird (personelle Engpässe, Scheu vor politischen
Auseinandersetzungen und Interessenskonflikten, Komplexität des Inhaltes).
Daher wurde von Seiten der Fachabteilung des BMG bereits vorsorglich darauf
hingewiesen, dass – wenn die Ärzteschaft das Vorschlagsmodell nicht akzeptiert
– für die ambulante Versorgung der EBM 2000 plus in die GOÄ übernommen wird; im
stationären Bereich sollen die wahlärztlichen Leistungen auf der Grundlage der
GOÄ entfallen und stattdessen in Form eines pauschalen Zuschlags zu den DRG`s
vergütet werden (Stichwort: GOÄ wird auf Kernbestand eingeschmolzen). Diese
Entwicklungen haben schließlich dazu geführt, dass der 104. Deutsche Ärztetag
2001 in Ludwigshafen einen positiven Beschluss zum Vorschlagsmodell GOÄ
verabschiedet hat, mit dem Ziel, überhaupt Bewegung in die Beratungen über eine
Weiterentwicklung der GOÄ zu bringen. Dabei wurde das positive Votum an
folgende Bedingungen geknüpft:
- die politische Zusage, dass die vereinbarten
Vorschläge der Verhandlungspartner –Bundesärztekammer, PKV-Verband, Vertretung
der Beihilfe
- zur Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses der GOÄ,
unbeschadet einer rechtlichen Prüfung, inhaltlich auch vom Bundesrat akzeptiert
werden;
- die Schaffung einer geeigneten Konfliktlösung bei
Nichteinigung der Verhandlungspartner; vorgeschlagen wird ein paritätisch mit
Vertretern der Ärzteschaft besetztes Gremium mit unparteiischem Vorsitzenden;
- die Beibehaltung des Allgemeinen Teils als Vorgabe für die
Anwendung und Bewertung des Leistungsverzeichnisses;
- die Wahrung der Eigenständigkeit der GOÄ als
Vergütungsregelung im Privatliquidationsbereich;
- eine feste zeitliche Vorgabe hinsichtlich des Inkrafttretens
der Novelle;
- die Verhandlungen im Rahmen des Vorschlagsmodells werden in
Form einer Erprobungsregelung durchgeführt; die Fortsetzung erfordert eine
erneute Entscheidung der Betroffenen.
In einem
Gespräch im Bundesministerium für Gesundheit am 18. Juli 2001 wurden die o. g.
Eckpunkte der Ärzteschaft zum Vorschlagsmodell GOÄ auf der Grundlage des
Beschlusses des 104. Deutschen Ärztetages 2001 gemeinsam erörtert und auf
Wunsch des Ministeriums nochmals ausführlich schriftlich dargestellt. Auf
dieser Grundlage hat das Ministerium weitere Gespräche mit den Vertretern der
Länder geführt. In einem Bund-Länder-Gespräch vom September 2001 wurden
Eckpunkte des Bundesministeriums für Gesundheit abgestimmt, die in allgemeiner
Form einige Regelungen enthalten, die den vorgetragenen Forderungen der
Ärzteschaft im wesentlichen entsprechen; sowohl die paritätische
Zusammensetzung des Ausschusses mit einem neutralen Vorsitzenden als auch die
Entscheidungsfindung, die an die Mehrheit beider „Bänke“ anknüpft, sowie eine
Konfliktlösung entspricht ersten Überlegungen im Ausschuss „Gebührenordnung“ (Klausursitzung
am 25.10.2001).
Der
Vorstand der Bundesärztekammer befasste sich im April 2002 erneut mit der
Beschlusslage zum Vorschlagsmodell auf Grund einer Anfrage des
Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 20.02.2002 an die Landesärztekammer
Baden-Württemberg. Der o. g. Anfrage des Sozialministeriums Baden-Württemberg
lag das Bund-Länder Gespräch vom 27.09.2001 zur Strukturreform des
privatärztlichen Gebührenrechtes mit den vorläufigen Eckpunkten des BMG zu
Grunde, zu dem nochmals eine Abstimmung auf Länderebene herbeigeführt werden
sollte mit dem Ziel, auf der Grundlage der bisherigen Diskussion eine Bewertung
der Umsetzungschancen des Vorschlagsmodells und des ggf. bestehenden
Ergänzungs- und Änderungsbedarf zu ermitteln.
Das
Sozialministerium Baden-Württemberg hatte vor seiner abschließenden
Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit die Landesärztekammer
Baden-Württemberg befragt, inwieweit diese Vorschläge zur Weiterentwicklung des
privatärztlichen Gebührenrechtes mitträgt. In der
Vorstandssitzung der Bundesärztekammer wurden die Argumente für und gegen das
Vorschlagsmodell, insbesondere unter Einbeziehung der BMG-Eckpunkte, abgewogen
und für eine Fortführung der Verhandlungen auf der Basis des Beschlusses des
104. Deutschen Ärztetages 2001 in Ludwigshafen votiert. Diese Linie wurde durch
den 105. Deutschen Ärztetag 2002 in Rostock bestätigt, der die Bundesregierung
zum wiederholten Male in Entschließungen aufforderte, ihre Verantwortung für
eine Weiterentwicklung des privatärztlichen Gebührenrechtes wahrzunehmen. Der
Präsident der Bundesärztekammer leitete diese Entschließungen dem federführenden
Bundesministerium für Gesundheit mit Schreiben vom 01.08.2002 zu und bot an,
falls das Ministerium selbst die ihm politisch zugewiesene Aufgabe nicht
wahrnehmen kann, endlich die Rahmenbedingungen zur Realisierung des
Vorschlagsmodells zu schaffen.
Zudem
forderte er, dass – auf Grund der erneuten zeitlichen Verzögerung des Vorhabens
–nunmehr eine Anhebung des Punktwertes an die Preis- und Kostenentwicklung
erforderlich ist. Das Schreiben von Prof. Hoppe an die
Bundesgesundheitsministerin für Gesundheit blieb ohne Antwort.
Die 75.
Gesundheitsministerkonferenz fasste am 20. und 21.06.2002 in Düsseldorf
mehrheitlich einen das Vorschlagsmodell befürworteten Beschluss. Darin wurde
das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, unter Einbeziehung der Interessensgruppen
der Leistungsgruppen den Entwurf eines Vorschlagsmodells zur Strukturreform
privatärztlichen Gebührenrechtes vorzulegen. Ausdrücklich begrüßt wurde, dass
sowohl der 104. Deutsche Ärztetag als auch der Verband der privaten
Krankenversicherung dem Vorschlagsmodell aufgeschlossen gegenüberstehen. Die
Finanzministerkonferenz wurde in diesem Beschluss um Unterstützung gebeten.
Wie aus
dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung verlautete, sind die
Verhandlungen über die Realisierung des Vorschlagmodells ins Stocken geraten,
weil es Widerstände aus den Ländern, insbesondere von Seiten der
Finanzministerien der Länder gegen diese Planungen gibt. Hinzugetreten ist
erneut ein personeller Engpass im GOÄ-Referat des Ministeriums, da der ärztliche
Mitarbeiter erneut aus dem GOÄ-Referat zur Unterstützung anderer Abteilungen
abgezogen wurde.
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