Am
17.09.2002 fand auf Einladung der Bundesärztekammer eine
GOÄ-Informationsveranstaltung für die Referenten und Sachbearbeiter der
GOÄ-Referate der Landesärztekammern statt. Schwerpunktmäßig wurde hierbei neben
dem Sachstandsbericht von Seiten der Bundesärztekammer über die
Weiterentwicklung der GOÄ im Sinne des so genannten „Vorschlagsmodells“,
Reformpläne des Bundesministeriums der Justiz über die zukünftige Vergütung
medizinischer Gutachten, die Auswirkungen des BGH-Urteils zu § 6 a –
Honorarminderungspflicht – die Umsatzsteuerpflicht von
Rentenversicherungsgutachten und weiteren Honorar- bzw. GOÄ-spezifischen Themen
über die Anforderungen bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden privatärztlicher Leistungen im Vergleich zur
Leistungsevaluation im GKV-Bereich, Besonderheiten der
Wahlleistungsvereinbarung sowie die Priorisierung dringlicher
GOÄ-Beratungsthemen aus Sicht der Landesärztekammern beraten. Vor dem
Hintergrund der vom PKV-Verband in seiner Verbandszeitschrift „PKV-Publik“
gestarteten Gegendarstellungskampagne zu Abrechnungsempfehlungen der
Bundesärztekammer war die Bundesärztekammer insbesondere an Erfahrungsberichten
über die Akzeptanz der Bundesärztekammerbeschlüsse in den einzelnen privaten
Krankenversicherungsunternehmen interessiert. Im Diskussionsforum tauschten
sich die GOÄ-Referenten über spezielle Probleme ihrer Zuständigkeitsbereiche
aus.
Die
intensivierte Beschlussfassung von Abrechnungsempfehlungen auf Seiten der
Bundesärztekammer, die den im Einzelfall zu entscheidenden
Abrechnungskonflikten und Auslegungsdivergenzen zugrunde gelegt werden können,
wurde von Seiten der Landesärztekammern ausdrücklich begrüßt. Für die
Bundesärztekammer ist die Rückkopplung der Resonanz auf ihre Empfehlungen „vor
Ort“, die die Mitarbeiter der Landesärztekammern aufgrund ihrer größeren Nähe
zu den einzelnen Ärzten bzw. den einzelnen, zwischen Arzt und Patient,
Beihilfestelle oder Krankenversicherungsunternehmen strittigen Angelegenheiten
in einem weitreichenderem Ausmaß überblicken können, von großem Wert für die
Planung des weiteren Vorgehens. Mit Ausnahme weniger Unternehmen einer
bestimmten Versicherungsgruppe werden die aktuellen Abrechnungsempfehlungen der
Bundesärztekammer gemäß Berichten aus den Landesärztekammern von allen
Beteiligten als maßgebliche Entscheidungsgrundlage anerkannt. Die durch das
Zusammentreffen und die persönliche Kontaktaufnahme allgemein geförderte
Bereitschaft zum Dialog und Informationsabgleich wurde von allen Beteiligten
der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer begrüßt. Eine Fortsetzung der
GOÄ-Informationsveranstaltungen in jährlichem Abstand wurde erwünscht.
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