GOÄ-Informationsaustausch mit den Landesärztekammern

Am 17.09.2002 fand auf Einladung der Bundesärztekammer eine GOÄ-Informationsveranstaltung für die Referenten und Sachbearbeiter der GOÄ-Referate der Landesärztekammern statt. Schwerpunktmäßig wurde hierbei neben dem Sachstandsbericht von Seiten der Bundesärztekammer über die Weiterentwicklung der GOÄ im Sinne des so genannten „Vorschlagsmodells“, Reformpläne des Bundesministeriums der Justiz über die zukünftige Vergütung medizinischer Gutachten, die Auswirkungen des BGH-Urteils zu § 6 a – Honorarminderungspflicht – die Umsatzsteuerpflicht von Rentenversicherungsgutachten und weiteren Honorar- bzw. GOÄ-spezifischen Themen über die Anforderungen bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden privatärztlicher Leistungen im Vergleich zur Leistungsevaluation im GKV-Bereich, Besonderheiten der Wahlleistungsvereinbarung sowie die Priorisierung dringlicher GOÄ-Beratungsthemen aus Sicht der Landesärztekammern beraten. Vor dem Hintergrund der vom PKV-Verband in seiner Verbandszeitschrift „PKV-Publik“ gestarteten Gegendarstellungskampagne zu Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer war die Bundesärztekammer insbesondere an Erfahrungsberichten über die Akzeptanz der Bundesärztekammerbeschlüsse in den einzelnen privaten Krankenversicherungsunternehmen interessiert. Im Diskussionsforum tauschten sich die GOÄ-Referenten über spezielle Probleme ihrer Zuständigkeitsbereiche aus.

Die intensivierte Beschlussfassung von Abrechnungsempfehlungen auf Seiten der Bundesärztekammer, die den im Einzelfall zu entscheidenden Abrechnungskonflikten und Auslegungsdivergenzen zugrunde gelegt werden können, wurde von Seiten der Landesärztekammern ausdrücklich begrüßt. Für die Bundesärztekammer ist die Rückkopplung der Resonanz auf ihre Empfehlungen „vor Ort“, die die Mitarbeiter der Landesärztekammern aufgrund ihrer größeren Nähe zu den einzelnen Ärzten bzw. den einzelnen, zwischen Arzt und Patient, Beihilfestelle oder Krankenversicherungsunternehmen strittigen Angelegenheiten in einem weitreichenderem Ausmaß überblicken können, von großem Wert für die Planung des weiteren Vorgehens. Mit Ausnahme weniger Unternehmen einer bestimmten Versicherungsgruppe werden die aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer gemäß Berichten aus den Landesärztekammern von allen Beteiligten als maßgebliche Entscheidungsgrundlage anerkannt. Die durch das Zusammentreffen und die persönliche Kontaktaufnahme allgemein geförderte Bereitschaft zum Dialog und Informationsabgleich wurde von allen Beteiligten der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer begrüßt. Eine Fortsetzung der GOÄ-Informationsveranstaltungen in jährlichem Abstand wurde erwünscht.

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