Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer

Ebenfalls als Konsequenz aus der für alle Beteiligten erkennbaren unzureichenden Reformbereitschaft des Verordnungsgebers konstituierte sich 1998 unter Beteiligung von Vertretern der Bundesärztekammer, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesinnenministeriums, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und – ohne Stimmrecht – mit einem Vertreter des Verbandes der privatärztlichen Verrechnungsstellen der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer. Den Vorsitz führt Herr Dr. med. Alfred Möhrle, Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses und Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer.

Im Geschäftsjahr 2002/2003 schloss der Zentrale Konsultationsausschuss seine Beratungen über die Analogbewertung neuerer augenheilkundlicher Leistungen ab. Mit Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt (vgl. Deutsches Ärzteblatt Jg.99/Heft 23/07.06.2002 sowie Jg. 99/Heft 38/20.09.2002) veröffentlichte der Zentrale Konsultationsausschuss einen umfassenden Katalog von Analogbewertungen, der die Lücken der Gebührenordnung für Ärzte in der modernen ophthalmologischen Diagnostik sowie insbesondere in der Netzhaut-Glaskörper-Chirurgie schließt. Im Falle der Netzhaut-Glaskörper-Chirurgischen Operationen war es gelungen, für die indikationsabhängig stark variierende Vielfalt von Operationstechniken und -umfängen zwei Komplexleistungspositionen zu schaffen (Nr. A 1387 und Nr. A 1387.1),was zu einer wesentlichen Erleichterung der Abrechung sowohl auf Seiten der ärztlichen Leistungserbringerseite als auch der Kostenerstatterseite führt.

Der Zentrale Konsultationsausschuss berät derzeit schwerpunktmäßig über die Abrechnung von Bandscheibenoperationen und neurochirurgischen Wirbelsäulenoperationen nach GOÄ, über einen umfangreichen Katalog von GOÄ-Anwendungsfragen zu Leistungen der Hals Nasen-Ohrenheilkunde, insbesondere im Zusammenhang mit operativen Eingriffen an der Nase, den Nasennebenhöhlen und dem Mittelohr, sowie über die Abrechnung von Netzimplantationen in der Hernienchirurgie.

Bedauerlicherweise hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aufgrund Personalmangels im für die GOÄ zuständigen Referat seine Teilnahme an den Sitzungen des Zentralen Konsultationsausschusses mit Schreiben vom 24.01.2003 bis auf weiteres zurückgestellt. Die Bundesärztekammer hat hierauf mit einem Protestschreiben in Abstimmung mit dem PKV-Verband gegen diese offenkundige Geringschätzung der Gebührenordnungsthematik durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung reagiert. Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte stellt die Abrechnungsgrundlage medizinischer Leistungen für 15 Millionen Bürger dar. Die Beratungen im Zentralen Konsultationsausschuss werden trotz der Absage des BMGS nicht ausgesetzt, die bei der Bundesärztekammer liegende Geschäftsführung wird das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf schriftlichem Wege über den jeweiligen Sachstand der Beratungen informierten.

Den Beratungen der jeweiligen Themen im Zentralen Konsultationsausschuss geht eine Aufbereitung der Thematik durch die der bei der Bundesärztekammer liegenden Geschäftsführung mit detaillierter Darstellung der medizinischen Problematik voraus. Etwaige Diskrepanzen zwischen eigenständigen Abrechnungsempfehlungen der ärztlichen Berufsverbände oder Fachgesellschaften und den diesbezüglichen Standpunkten der Bundesärztekammer werden bereits im Vorfeld der Beratungen identifiziert und nach Möglichkeit einer Lösung zugeführt.

Die Intensität der Vorbereitung der Beratungen mit dem Ziel, die bestmöglichen Voraussetzungen für ein für alle Seiten konsensfähiges Ergebnis zu schaffen, lässt angesichts der bei allen beteiligten Parteien begrenzten personellen Ressourcen derzeit keine höhere Sitzungsfrequenz zu, obwohl dies angesichts der noch nicht absehbaren Realisierung des Vorschlagsmodells zur Weiterentwicklung der GOÄ von allen Seiten gewünscht wird.

Die Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses werden neben der Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt eingestellt in das Internet unter der Adresse http://www.bundesaerztekammer.de/30/Gebuehrenordnung/index.html.

© 2003, Bundesärztekammer.