Ebenfalls
als Konsequenz aus der für alle Beteiligten erkennbaren unzureichenden
Reformbereitschaft des Verordnungsgebers konstituierte sich 1998 unter
Beteiligung von Vertretern der Bundesärztekammer, des Bundesministeriums für
Gesundheit, des Bundesinnenministeriums, des Verbandes der privaten
Krankenversicherung und – ohne Stimmrecht – mit einem Vertreter des Verbandes
der privatärztlichen Verrechnungsstellen der Zentrale Konsultationsausschuss
für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer. Den Vorsitz führt Herr
Dr. med. Alfred Möhrle, Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses und
Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer.
Im
Geschäftsjahr 2002/2003 schloss der Zentrale Konsultationsausschuss seine
Beratungen über die Analogbewertung neuerer augenheilkundlicher Leistungen ab.
Mit Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt (vgl. Deutsches Ärzteblatt
Jg.99/Heft 23/07.06.2002 sowie Jg. 99/Heft 38/20.09.2002) veröffentlichte der
Zentrale Konsultationsausschuss einen umfassenden Katalog von
Analogbewertungen, der die Lücken der Gebührenordnung für Ärzte in der modernen
ophthalmologischen Diagnostik sowie insbesondere in der
Netzhaut-Glaskörper-Chirurgie schließt. Im Falle der Netzhaut-Glaskörper-Chirurgischen
Operationen war es gelungen, für die indikationsabhängig stark variierende
Vielfalt von Operationstechniken und -umfängen zwei Komplexleistungspositionen
zu schaffen (Nr. A 1387 und Nr. A 1387.1),was zu einer wesentlichen
Erleichterung der Abrechung sowohl auf Seiten der ärztlichen
Leistungserbringerseite als auch der Kostenerstatterseite führt.
Der
Zentrale Konsultationsausschuss berät derzeit schwerpunktmäßig über die
Abrechnung von Bandscheibenoperationen und neurochirurgischen
Wirbelsäulenoperationen nach GOÄ, über einen umfangreichen Katalog von
GOÄ-Anwendungsfragen zu Leistungen der Hals Nasen-Ohrenheilkunde, insbesondere
im Zusammenhang mit operativen Eingriffen an der Nase, den Nasennebenhöhlen und
dem Mittelohr, sowie über die Abrechnung von Netzimplantationen in der
Hernienchirurgie.
Bedauerlicherweise
hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aufgrund
Personalmangels im für die GOÄ zuständigen Referat seine Teilnahme an den
Sitzungen des Zentralen Konsultationsausschusses mit Schreiben vom 24.01.2003
bis auf weiteres zurückgestellt. Die Bundesärztekammer hat hierauf mit einem
Protestschreiben in Abstimmung mit dem PKV-Verband gegen diese offenkundige
Geringschätzung der Gebührenordnungsthematik durch das Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung reagiert. Die Amtliche Gebührenordnung für
Ärzte stellt die Abrechnungsgrundlage medizinischer Leistungen für 15 Millionen
Bürger dar. Die Beratungen im Zentralen Konsultationsausschuss werden trotz der
Absage des BMGS nicht ausgesetzt, die bei der Bundesärztekammer liegende
Geschäftsführung wird das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung auf schriftlichem Wege über den jeweiligen Sachstand der Beratungen
informierten.
Den
Beratungen der jeweiligen Themen im Zentralen Konsultationsausschuss geht eine
Aufbereitung der Thematik durch die der bei der Bundesärztekammer liegenden
Geschäftsführung mit detaillierter Darstellung der medizinischen Problematik
voraus. Etwaige Diskrepanzen zwischen eigenständigen Abrechnungsempfehlungen
der ärztlichen Berufsverbände oder Fachgesellschaften und den diesbezüglichen
Standpunkten der Bundesärztekammer werden bereits im Vorfeld der Beratungen
identifiziert und nach Möglichkeit einer Lösung zugeführt.
Die
Intensität der Vorbereitung der Beratungen mit dem Ziel, die bestmöglichen
Voraussetzungen für ein für alle Seiten konsensfähiges Ergebnis zu schaffen,
lässt angesichts der bei allen beteiligten Parteien begrenzten personellen
Ressourcen derzeit keine höhere Sitzungsfrequenz zu, obwohl dies angesichts der
noch nicht absehbaren Realisierung des Vorschlagsmodells zur Weiterentwicklung
der GOÄ von allen Seiten gewünscht wird.
Die Beschlüsse des Zentralen
Konsultationsausschusses werden neben der Bekanntmachung im Deutschen
Ärzteblatt eingestellt in das Internet unter der Adresse http://www.bundesaerztekammer.de/30/Gebuehrenordnung/index.html.
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