Tätigkeitsbericht 2022

12 sich Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) im Sommer auf einen Sieben-Punkte-Plan, der mit dem sogenannten COVID-19-Schutzgesetz umgesetzt wurde. Der Entwurf sah im Wesentlichen für den Herbst und den Winter bundesweit geltende Corona-Regeln vor, wie etwa eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Den Ländern wurde ermöglicht, die Maßnahmen durch eigene Regelungen zu flankieren. „Das Pandemie-Konzept ist differenziert und hebt richtigerweise auf die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes ab“, kommentierte Reinhardt die Gesetzespläne (26.08.2022). Im ZDF-Morgenmagazin forderte er die Menschen auf, sich vor allem mit dem neuen, an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff boostern zu lassen (21.09.2022). Gleichzeitig forderte die Bundesärztekammer, die Versorgung der von Corona-Langzeitfolgen Betroffenen zu verbessern, die Prävention zu stärken und die Forschung zum sogenannten Post-COVID-Syndrom zu fördern (siehe S. 21). Humanitäre Kriegsfolgen eindämmen Während sich die Pandemielage entspannte, rückte ein nicht minder dramatisches Thema in die Schlagzeilen: der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Krieg und seine humanitären Folgen prägten direkt und indirekt auch die Arbeit der Bundesärztekammer. „Unseren Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine und allen ihren Landsleuten gehört unsere volle Solidarität“, erklärte die BÄK in einer Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine (28.02.2022). „Unsere Gedanken sind bei den Ukrainerinnen und Ukrainern, den Leidtragenden dieses Angriffskriegs. Das gilt insbesondere auch für die Ärztinnen und Ärzte, die im Kriegsgebiet ihr Leben aufs Spiel setzen, um anderen zu helfen.“ In den folgenden Monaten engagierte sich die BÄK vor allem auf drei Gebieten, um die humanitären Folgen des Krieges einzudämmen. In enger Zusammenarbeit mit der „Koordinierungsstelle Ukraine“ des BMG leitete sie Angebote von Ärztinnen und Ärzten für Unterstützungsleistungen, beispielsweise für den Transport humanitärer Güter und medizinischen Materials, an die entsprechenden Stellen im BMG weiter. Ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem BMG richtete die BÄK im März auf ihrer Website ein Registrierungsportal ein, auf dem sich Ärztinnen und Ärzte eintragen konnten, wenn sie in der Ukraine bzw. in den Anrainerstaaten Hilfe leisten wollten. Innerhalb weniger Wochen ließen sich rund 1 300 Ärztinnen und Ärzte registrieren. Wenngleich bei der Koordinierungsstelle im BMG weder von der Ukraine noch von ihren Nachbarstaaten Bedarfsanzeigen für ärztliche Hilfe aus dem Ausland eingingen, wurden die registrierten Ärztinnen und Ärzte im August 2022 im Rahmen eines Online-Seminars mit Vertreterinnen und Vertretern großer ärztlicher Hilfsorganisationen über Möglichkeiten für humanitäre Einsätze aufgeklärt. Darüber hinaus unterstützte die BÄK die Verbesserung der medizinischen Versorgung geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Gemeinsam mit weiteren ärztlichen Verbänden forderte sie die Länder auf, allen Geflüchteten aus der Ukraine schnellstmöglich eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung zu stellen, um einen schnellen, unbürokratischen und bundesweit einheitlichen Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen (21.03.2022). Die Intervention hatte Erfolg: © picture alliance/dpa/Bernd Wüstneck

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=