16 Patientenversorgung. Ende März 2023 veranstaltete sie ein Fachforum zu den Reformplänen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Selbstverwaltung sowie mit Vertretern der Politik, unter anderem Bayerns Staatsminister für Gesundheit, Klaus Holetschek, nahm die BÄK insbesondere die Auswirkungen der Reformpläne auf die Patientenversorgung sowie auf die ärztliche Weiterbildung in den Fokus. BÄK-Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen hob hervor, dass eine nachhaltige Reform auch die Auswirkungen auf die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einbeziehen und auf eine stärkere Kooperation hinwirken müsse. Ende März 2023 ruderte Lauterbach nach massiven Auseinandersetzungen in der eigens für die Reform einberufenen Bund-Länder- Arbeitsgruppe zurück. Aktueller Stand zum Redaktionsschluss dieses Tätigkeitsberichts ist, dass sich Bund und Länder bei der Krankenhausreform stärker an Konzepten aus Nordrhein-Westfalen und der Schweiz orientieren wollen, die bereits Leistungsgruppen definiert haben. Bis Juli 2023 will man sich auf gemeinsame Eckpunkte einigen. Patientenschutz vor Renditestreben Ebenfalls im Frühjahr 2023 stehen weitere Gesetzesinitiativen an, zu denen sich die Bundesärztekammer bereits im Berichtsjahr positioniert hat. Zu nennen sind unter anderem die von der Ampel geplante Legalisierung von Cannabis, die die BÄK aus medizinischen Gesichtspunkten strikt ablehnt, die lange erwartetet Reform der ärztlichen Approbationsordnung sowie mit den Versorgungsgesetzen I und II zwei weitere große Reformpakete. Mit dem Versorgungsgesetz II soll insbesondere der Einfluss fachfremder Finanzinvestoren auf Medizinische Versorgungszentren eingedämmt werden. Dazu hatte die Arbeitsgruppe „Kommerzialisierung Medizinischer Versorgungszentren/Krankenhäuser“ der BÄK im Berichtsjahr ein von Politik und Medien vielbeachtetes Positionspapier vorgestellt. (5) In dem Papier unterbreitet die BÄK konkrete Formulierungsvorschläge für gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Übernahme von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung. Unter anderem spricht sie sich für die ausschließliche Zulassung fachübergreifender MVZ, die Begrenzung von Marktanteilen, mehr Transparenz über die Inhaberschaft und mehr Optionen zur Überprüfung der Versorgungsaufträge aus. Das Papier wurde im Dezember 2022 in eine eigens für diese Thematik eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingebracht und im Januar 2023 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Große Zustimmung für MVZ-Papier Die öffentliche Resonanz auf das Positionspapier war groß. So titelte etwa das RedaktionsNetzwerk Deutschland: „Gesundheitswesen bei Investoren immer beliebter: Ärzteschaft will Heuschrecken bändigen“ (12.01.2023). Die Ärzteschaft befürchte, dass die ärztliche Unabhängigkeit und die Patientenversorgung durch die Zunahme von Finanzinvestoren im Gesundheitswesen in Gefahr gerate. Das Handelsblatt titelte „Aufstand gegen PraxisInvestoren“ (13.02.2023). „Viele der Vorwürfe mögen berechtigt sein. Allerdings verfolgen auch niedergelassene Mediziner Gewinninteressen. Deshalb wettert die Kammer nicht wie Lauterbach gegen die ‚Ökonomisierung‘, sondern die ‚Kommerzialisierung‘“, kommentierte die FAZ (13.01.2023). Die BÄK sei auch nicht gegen die MVZ an sich, sondern gegen Auswüchse. © picture alliance/Fotostand Freitag
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