37 Menschenrechte in der Medizin Erfahrungsaustausch der LÄK-Menschenrechtsbeauftragten Die (Landes-)Ärztekammern (LÄK) entsenden Vertreterinnen und Vertreter als Menschenrechtsbeauftragte in das Gremium des Erfahrungsaustauschs der Menschenrechtsbeauftragten der Kammern, um sich gemeinsam mit Menschenrechtsfragen zu befassen. Ärztliche Bescheinigung im Asylverfahren Die achte Sitzung des Erfahrungsaustauschs der Menschenrechtsbeauftragten der LÄK fand am 30. Juni 2022 statt. Als ein Schwerpunkt der Sitzung diskutierten die Teilnehmer darüber, wie ärztliche Expertise in Asylverfahren die juristische und behördliche Ebene besser erreichen könnte. Als Gastredner erläuterte Dr. Jan Neumann, Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster und Mitglied des für Aufenthaltsrecht und Asylrecht zuständigen 18. Senats des OVG NRW, die richterliche Betrachtungsweise zu ärztlichen Bescheinigungen im Asylverfahren. Um die ärztliche Sicht stärker in das gerichtliche Asylverfahren einzubringen, sei aus Neumanns Sicht empfehlenswert, das Gespräch mit den richterlichen Kolleginnen und Kollegen vor Erstellung des Gutachtens zu suchen. Im Gesetz seien Erkrankungen schließlich nur abstrakt gefasst. Aus richterlicher Perspektive wäre das Gutachten eventuell diesbezüglich zu präzisieren. Seitens des Gesetzgebers könnte besser ausformuliert werden, was konkrete Gefahren seien, zum Beispiel bei der zielstaatenbezogenen Prüfung. Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz werden durch die Bundesregierung beschlossen und vom Bundesinnenministerium formuliert. Sprach- und Kulturmittlung Über Aktivitäten zur Sprach- und Kulturmittlung in der Psychotherapie berichtete der Präsident und Menschenrechtsbeauftragte der Bundespsychotherapeutenkammer, Dr. Ernst Dietrich Munz, in der neunten Sitzung des Erfahrungsaustauschs am 24. November 2022. Die Menschenrechtsbeauftragten der LÄK regten an, Möglichkeiten zur Behandlung psychischer Erkrankungen bei vulnerablen Gruppen, wie zum Beispiel bei Obdachlosen, Flüchtlingen und Menschen ohne Krankenversicherung, intensiver zu beleuchten. Auch könne das Fortbildungsangebot zu transkultureller Medizin und kultursensibler Kommunikation in der Gesundheitsversorgung ausgebaut, durch mehr digitale Formate intensiviert und von der Landesebene bundesweit angeboten werden. Dolmetscher sollten zudem nicht nur auf Sprachmittlung, sondern auch auf Kulturmittlung geschult werden. Der Umgang mit Vielfalt im Gesundheitswesen sei stärker zu fokussieren – auch um Diskriminierung und Rassismus entgegenzutreten. Die Ärztekammer Hamburg hat aktiv die Hinweise und Anregungen aus den Sitzungen des Erfahrungsaustauschs der Menschenrechtsbeauftragten aufgenommen und eine Anlaufstelle zur Meldung von Diskriminierung eingerichtet, zum Beispiel wegen der Hautfarbe, Glaubensrichtung, ethnischen Herkunft oder sexuellen Orientierung. (*) ■ (*) https://kurzelinks.de/o9tv © picture alliance/dpa/Carsten Rehder
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