Tätigkeitsbericht 2022

49 trollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, die für die Prüfung der deutschen Transplantationszentren, der Vermittlungsstelle (Stiftung Eurotransplant) und der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) verantwortlich zeichnen. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen haben die Tätigkeit der beiden Kommissionen beeinflusst. Um ihren gesetzlichen Auftrag dennoch vollumfänglich erfüllen zu können, wurden die Prüfungen der Transplantationszentren überwiegend im schriftlichen Verfahren durchgeführt – unterstützt durch Webkonferenzen. Auch die vier gemeinsamen Sitzungen beider Kommissionen fanden virtuell statt. Die Jahresvisitationen der Koordinierungsstelle und der Vermittlungsstelle konnten vor Ort stattfinden. Insgesamt ließ sich eine sorgfältige und nachvollziehbare Wahrnehmung der gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Aufgaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle nach § 11 TPG und der Stiftung Eurotransplant als Vermittlungsstelle nach § 12 TPG feststellen. In ihrem im Dezember 2022 vorgelegten Tätigkeitsbericht (*) haben die Kommissionen eine positive Bilanz ihrer Arbeit gezogen. Die Prüfungskommission hat insgesamt 13 Transplantationsprogramme im schriftlichen Verfahren auf Basis der Krankenakten von 211 Organempfängern nach postmortaler Organspende überprüft. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum 2021/2022 – neben den Aufgaben der Vermittlungs- und Koordinierungsstelle – die Programme der Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen (einschließlich kombinierter Transplantationen) der Jahre 2016 bis 2018. Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit setzt sich aus Sicht der Kommissionen die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort. Vertrauensstelle Transplantationsmedizin Die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin steht jedem für Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Organspenden oder -transplantationen offen. Weiterhin ist es ihre Aufgabe, vertrauliche Hinweise auf Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und in Kooperation mit der Prüfungs- und Überwachungskommission zu klären. Neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantation sowie zur Wartelistenführung und Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden betrafen die Eingaben des vergangenen Jahres insbesondere inhaltliche und verfahrensbezogene Fragen der Lebendorganspende. ■ (*) www.baek.de/puek-bericht2022 © nmann77/stock.adobe.com

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