Tätigkeitsbericht 2022

6 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Abgeordneten des 127. Deutschen Ärztetages vom 16. bis 19. Mai 2023 nach Essen kommen, stehen wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen an. Wir erwarten erste konkrete Vorschläge der Bundesregierung für eine Neuorganisation der Krankenhausplanung und -vergütung. Uns liegen die Empfehlungen der Regierungskommission für eine Reform der Akut- und Notfallversorgung vor. Zudem wird der Bund mit den angekündigten Versorgungsgesetzen I und II zahlreiche weitere Vorhaben auf den Weg bringen, unter anderem Neuregelungen für die Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren, die Etablierung multiprofessioneller Gesundheitszentren, die Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die Umsetzung einer Digitalstrategie. Viele weitere Themen stehen auf der Vorhabenplanung des Bundesgesundheitsministeriums. Dabei ist die hohe Schlagzahl des Ministeriums für sich genommen kein Zeichen von Qualität. Sie ist vielmehr Folge einer oftmals unabgestimmten Regierungsarbeit und mangelnder Einbindung wichtiger Stakeholder aus dem Gesundheitswesen. Natürlich lassen wir uns davon nicht abhalten, uns mit eigenen Vorschlägen, mit unserer speziellen ärztlichen Sicht auf die Dinge und mit unseren Kenntnissen aus der Versorgungsrealität in die politischen Verfahren einzubringen. Dennoch: Wir werden den Minister auf dem Deutschen Ärztetag noch einmal darauf hinweisen müssen, dass die ärztliche Selbstverwaltung kein einseitiger Lobbyismus ist, wie von ihm wiederholt behauptet, sondern Gewähr für Sachverstand und Verlässlichkeit in sensiblen gesellschaftlichen Bereichen. Als Selbstverwaltung eines freien Berufes ist der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern der Gemeinwohlbezug immanent. Schon deshalb steht die Beteiligung der Selbstverwaltung an Gesetzgebungsverfahren in keinerlei Widerspruch zu demokratisch legitimierten Entscheidungsprozessen, sie ist im Gegenteil integraler Bestandteil eines partizipativen demokratischen Staatswesens. Auf dem Ärztetag wird sich Peter Müller, Richter des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht, unter dem Titel „Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“ in einem Grundsatzreferat mit der besonderen Bedeutung freiheitlicher ärztlicher Berufsausübung und ärztlicher Selbstverwaltung für eine am Patienten orientierte Gesundheitsversorgung befassen. In einem weiteren Schwerpunktthema werden sich die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages gemeinsam mit externen Referenten, unter anderem mit der nordrhein-westfälischen Bildungsministerin Dorothee Feller, der Förderung der Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen widmen.

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