10 BÄK kritisiert Krankenhaustransparenzgesetz Als Knackpunkt sollte sich zudem erweisen, dass sich das BMG im zeitlichen Kontext der Eckpunkte-Einigung entschlossen hatte, die mit der Reform geplante „Transparenzoffensive“ in ein eigenständiges Gesetz auszulagern. Die Länder befürchteten durch die in dem sogenannten Krankenhaustransparenzgesetz enthaltene Einteilung der Krankenhäuser in Level eine Zentralisierung der Krankenhausplanung durch die Hintertür. Auch die Bundesärztekammer übte scharfe Kritik an der konkreten Ausgestaltung dieses Gesetzes. „Wenn ungeprüfte Leistungsgruppeninformationen zur Grundlage von Leveleinstufungen gemacht werden sollen, ist das kein Beitrag zu verlässlicher Patienteninformation“, sagte BÄK-Präsident Reinhardt. Vor allem aber müssten die Regelungen zu dem Entwurf für die Reform von Krankenhausplanung und -finanzierung passen. Die Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Susanne Johna, warnte zudem vor weiterer Bürokratie: „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen echten Bürokratieabbau in der Patientenversorgung versprochen. Davon ist weit und breit nichts zu sehen.“ Die im Gesetz vorgesehenen Meldepflichten der Krankenhäuser würden hingegen unnötige Doppelstrukturen und zusätzlichen Bürokratieaufwand schaffen. Im Ergebnis konnte der Bund das umstrittene Krankenhaustransparenzgesetz nur mit Mühe im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat durchsetzen. Die eigentliche Krankenhausreform kam dabei ins Stocken. Das BMG erarbeitete daraufhin im Alleingang einen Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), der erst Mitte April 2024 offiziell vorgelegt werden konnte. Die Bundesärztekammer erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Akteure frühzeitig einbinden Das Beispiel Krankenhausreform zeigt, wie wichtig die frühzeitige, das heißt konzeptionelle Einbindung nicht nur der Länder, sondern auch und gerade der betroffenen Berufsgruppen in gesundheitspolitische Reformprozesse ist. Geschieht dies nicht, lassen sich strukturelle Defizite von Gesetzesvorhaben in den weiteren Beratungen nur schwer korrigieren. Ungeachtet dessen hat die Bundesärztekammer auf unterschiedlichen Wegen die ärztliche Sicht auf die einzelnen Reformvorhaben der Koalition an die politischen Verantwortungsträger herangetragen und erläutert. So gab die BÄK allein im Jahr 2023 mehr als 40 schriftliche Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, zu medizinwissenschaftlichen und ethischen Fragestellungen und zu Initiativen des Gemeinsamen Bundesausschusses ab, weitere 22 Stellungnahmen zur Arzneimittelnutzenbewertung durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft – medial begleitet und flankiert durch persönliche Gespräche auf Politik- und Arbeitsebene. Ambulante Versorgung im Fokus Neben der Krankenhausreform war im vergangenen Jahr insbesondere die Situation in der ambulanten Versorgung ein viel diskutiertes politisches Thema. Über viele Monate protestierten bundesweit immer wieder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen die aktuelle Gesundheitspolitik und forderten adäquate Arbeitsbedingungen ein. „Arztpraxen hätten in den vergangenen Jahren weder einen Inflationsausgleich noch Zuschläge für die Vergütung ihrer Medizinischen Fachangestellten und steigende Energiekosten erhalten“, sagte die Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, am Rande einer Protestveranstaltung im ZDF-Mittagsmagazin (18.08.2023). Lundershausen wies insbesondere auf den Fachkräftemangel in den Arztpraxen hin. Medizinische Fachangestellte (MFA) würden mit der Aussicht auf höhere Gehälter von anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen abgeworben, weil die finanziellen Möglichkeiten der © picture alliance/imageBROKER Sylvio Dittrich © Maybaum
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