Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

11 Praxen in einem budgetierten System begrenzt seien. Notwendig sei deshalb neben einer echten Entbudgetierung für alle Facharztgruppen die Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen für MFA durch die Krankenkassen. Immerhin: Im März 2023 hatte der Bundestag die Entbudgetierung der vertragsärztlichen Kinder- und Jugendmedizin beschlossen. Knapp ein Jahr später verkündete der Bundesgesundheitsminister nach einem Krisengipfel zur ambulanten Versorgung im Beisein von BÄK-Präsident Reinhardt das Ende der Budgets in der hausärztlichen Versorgung sowie die Schaffung ergänzender hausärztlicher Vergütungskomponenten. Diese Vorhaben finden sich in einem Referentenentwurf für das sogenannte Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetz (GVSG). Für die Bundesärztekammer sind das wichtige Schritte in die richtige Richtung, denen nun aber entsprechende Regelungen auch für den fachärztlichen Bereich folgen müssen. Einfluss von Finanzinvestoren begrenzen Nicht zuletzt auf Betreiben der Bundesärztekammer ist im vergangenen Jahr die Rolle von Finanzinvestoren wie Private Equity Gesellschaften im Gesundheitswesen in den Fokus von Politik und Medien gerückt. Die BÄK-Arbeitsgruppe „Kommerzialisierung Medizinischer Versorgungszentren/Krankenhäuser“ ein vielbeachtetes Positionspapier vorgestellt, in dem sie konkrete Formulierungsvorschläge für gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Übernahme von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung unterbreitete. Das Positionspapier wurde Bund und Ländern zugesandt und im Januar 2023 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Die öffentliche Resonanz auf das Papier war groß. Die Ärzteschaft befürchte, dass die ärztliche Unabhängigkeit und die Patientenversorgung durch die Zunahme von Finanzinvestoren im Gesundheitswesen in Gefahr gerate. Viel Zustimmung kam auch aus dem politischen Raum. Im Juni 2023 hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, investorengetragene MVZ stärker zu regulieren. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat eine bundesgesetzliche Regelung in den kommenden Monaten angekündigt. Das Beispiel MVZ zeigt, dass die Initiative zur öffentlichen Diskussion gesundheitspolitischer Themen nicht immer von der Politik ausgehen muss. Anstöße zur Meinungsbildung geben auch die Organisationen des Gesundheitswesens selbst. Neben Statements und Kommentaren in Presse, Rundfunk und Fernsehen brachte die Bundesärztekammer in Pressekonferenzen und Pressegesprächen eine Vielzahl von Themen gezielt in die Öffentlichkeit oder leistete eigene Beiträge zu bereits laufenden Debatten. Das zeigte auch die Veranstaltungsreihe „BÄK im Dialog“, auf der sich im Oktober 2023 namhafte Expertinnen und Experten über Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungspotentiale von Künstlicher Intelligenz und damit verbundenen ethischen Fragestellungen ausgetauscht haben. Wichtige Impulse gingen von der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen auch zu Themen des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes aus, unter anderem zur Überarbeitung der REACH (EUChemikalien-)Verordnung, zur Aktualisierung der EU-Luftqualitäts-Grenzwerte und zu weiteren Maßnahmen des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes im Zuge des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes. Auf besonders große Resonanz stieß in Politik und Medien der von der Bundesärztekammer, den (Landes-)Ärztekammern und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) initiierte und mit weiteren Partnern organisierte Hitzeaktionstag am 14. Juni 2023. Vor der Bundespressekonferenz in Berlin erläuterten die Initiatoren die Bedeutung von Hitzeschutzmaßnahmen für die menschliche Gesundheit © picture alliance/Flashpic Jens Krick © BÄK

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