12 einfließen, wenn dem ersten Cannabis-Gesetz wie angekündigt eine zweite gesetzliche Regelung zur Umsetzung regionaler Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten folgen sollte. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass das Vorhaben unter anderen politischen Vorzeichen noch einmal grundsätzlich auf den parlamentarischen Prüfstand kommt. Dem Vernehmen nach erwägt der Freistaat Bayern bereits eine Klage gegen das Gesetz. Suizidprävention vor Suizidassistenz Auch bei einem anderen gesellschaftlich hochrelevanten Thema hat die Bundesärztekammer im Jahr 2023 die ärztliche Perspektive entschieden in die Debatte eingebracht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 das bis dahin geltende strafrechtliche Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ aufgehoben. Die Richter hatten entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben die Freiheit umfasst, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Das Gericht betonte zugleich, dass der Gesetzgeber – gegebenenfalls auch mit den Mitteln des Strafrechts – Selbsttötungen entgegenwirken darf, die nicht von freier Selbstbestimmung und Eigenverantwortung getragen sind. schaften, Suchtmedizinern, Pädiatern und vielen weiteren Expertinnen und Experten zu gesundheitlichen Auswirkungen der Freigabe beraten und gemeinsame Positionen abgestimmt. Auf diese Weise gelang es, den Blick der Öffentlichkeit auf die Gefahren einer Cannabis-Legalisierung für die psychische Gesundheit und für die Entwicklungschancen insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu lenken. Gerade für diese Altersgruppe sei Cannabis nachgewiesen ein ernsthaftes Problem und schädlich, sagte BÄK-Präsident Reinhardt im Interview der Woche im Deutschlandradio (26.05.2023). Es sei „nicht die Aufgabe eines Gesundheitsministers, eine weitere Droge nach Alkohol und Rauchen zu legalisieren“, betonte er in der Rheinischen Post (16.05.2023). Ende des Jahres 2023 hatte die BÄK noch einmal in einem breiten Bündnis aus medizinisch-wissenschaftlichen Verbänden, der Apothekerschaft sowie Vertretern aus Strafverfolgung und Lehrerschaft an alle Bundestagsabgeordneten appelliert, gegen das Gesetz zu votieren. Am Ende setzen sich zwar die Cannabis-Befürworter im Parlament durch. Umsonst waren die Interventionen der BÄK und ihrer Partner dennoch nicht. Ihre Argumente werden mit in die Überlegungen des Parlaments und adressierten konkrete Forderungen an die Politik. Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der als Gast ebenfalls an der Pressekonferenz teilnahm, erklärte noch vor Ort, gemeinsam mit BÄK, KLUG und weiteren Expertinnen und Experten einen nationalen Hitzeschutzplan ausarbeiten zu wollen. Veröffentlicht wurde die erste Fassung des Hitzeschutzplans bereits kurz darauf im Juli 2023. Im November legte das BMG dann eine Roadmap zur weiteren Umsetzung, Verstetigung und Weiterentwicklung des Hitzeschutzplans vor. Austausch und Abstimmung mit anderen Akteuren Diese Initiativen stehen auch für die enge Vernetzung der Bundesärztekammer mit anderen Organisationen aus dem Gesundheitswesen sowie weiteren Akteuren der organisierten Zivilgesellschaft. Vernetzung ermöglicht den fachlichen Austausch über komplexe Sachthemen, den Abgleich von Positionen und eine – unter bestimmten Voraussetzungen – konzertierte oder sogar gemeinsame politische und mediale Kommunikation. So hat sich die Bundesärztekammer auch im Zuge der von der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angestrebten Cannabis-Gesetzgebung eng mit wissenschaftlich-medizinischen Fachgesell- © BÄK © José Antonio Luque Olmedo/iStock © panitan/stock.adobe.com
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