Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

16 Das Jahr 2023 war von einer intensiven Debatte zur Ausgestaltung einer Krankenhausreform geprägt. Basierend auf den Vorschlägen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vom 6. Dezember 2022 und weiteren Empfehlungen aus nachfolgenden Stellungnahmen der Kommission vereinbarten Bund und Länder nach einer Vielzahl von Verhandlungen auch unter Beteiligung der Regierungsfraktionen am 10. Juni 2023 entsprechende Reform-Eckpunkte. Auf deren Grundlage wurden die ersten Arbeitsentwürfe zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erstellt. Bereits auf dem 127. Deutschen Ärztetag in Essen wurden wesentliche Eckpunkte der Ärzteschaft zur Krankenhausreform beraten (Beschlussprotokoll, S. 422ff.). Darüber hinaus wurden die Reformpläne ausführlich im Ausschuss „Stationäre Versorgung“, im Erfahrungsaustausch „Krankenhaus“, in der Deutschen Akademie der Gebietsärzte sowie in der gemeinsamen Fachkommission DRG von Bundesärztekammer und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften diskutiert. Basierend darauf wurden seitens der BÄK die Verhandlungen von Bund und Ländern durch Hintergrundgespräche im politischen Raum, durch Schreiben an die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene, diverse Pressemitteilungen sowie im Rahmen einer Fachveranstaltung zur Krankenhausreform am 22. März 2023 und einer Veranstaltung zur Vorstellung des ärztlichen Personalbemessungssystems der Bundesärztekammer „ÄPS-BÄK“ am 12. Dezember 2023 intensiv begleitet. BÄK und LÄK in den weiteren Reformprozess einbinden Die Bundesärztekammer hatte medial und in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern des Bundes und der Länder verdeutlicht, dass eine praxistaugliche und nachhaltige Umsetzung der Reform nur dann gelingen kann, wenn die für die Krankenhausversorgung relevanten Akteure des Gesundheitswesens eng eingebunden werden. Wie wichtig dies ist, zeigte sich nicht zuletzt darin, dass in den ursprünglichen Reform-Eckpunkten ausgerechnet den Kliniken der niedrigsten Versorgungstufe – sogenannte „Level-IiKrankenhausreform Personalbedarf, Nachwuchsförderung und Bürokratieabbau © picture alliance/imageBROKER Sylvio Dittrich

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