18 ÄPS-BÄK Ärztlichen Personalbedarf im Krankenhaus ermitteln Die Bundesärztekammer hat in einem mehrjährigen, aufwendigen Prozess unter Beteiligung zahlreicher Fachvertreterinnen und -vertreter das Personalbedarfsbemessungssystem „ÄPSBÄK“ entwickelt, mit dem eine abteilungsspezifische, patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung ermittelt werden kann. Die BÄK spricht sich dafür aus, das System als Maßstab für die ärztliche Personalausstattung im Rahmen der Krankenhausreform zu verankern. In der Debatte um die Personalausstattung in Kliniken lag der Fokus lange Zeit vor allem auf dem Bereich der Pflege. Die zentrale Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung für die Qualität der Patientenversorgung wird hingegen nach wie vor zu wenig berücksichtigt. Auch eine verpflichtende Darstellung der Personalausstattung mittels Ausweisung absoluter Zahlen von Ärztinnen und Ärzten in einem Verzeichnis, wie es im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen ist, kann ohne verlässlichen Vergleichsmaßstab keine Aussagen darüber treffen, ob diese Ausstattung gering, ausreichend oder adäquat ist. Mit Blick auf die eigentliche Reform ist ein verbindliches Personalbemessungssystem für den ärztlichen Bereich jedoch die Voraussetzung, um eine angemessene Personalausstattung zu sichern, qualifizierte Auswahlentscheidungen im Rahmen der Krankenhausplanung treffen und auch eine erforderliche Personalvorhaltung im Rahmen der geplanten Vorhaltevergütung refinanzieren zu können. Im Begründungsteil des Referentenentwurfs des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vom März 2024 wird ÄPS-BÄK als Maßstab für Auswahlentscheidungen in der Krankenhausplanung zwar erwähnt. Die BÄK befindet sich aber weiterhin in kontinuierlichen Gesprächen auf politischer Landes- und Bundesebene, um eine Verankerung von ÄPS-BÄK als verbindlichen Maßstab im Gesetzestext zu erreichen. Unabhängig davon bleibt ÄPS-BÄK ein „von Ärzten für Ärzte“ entwickeltes System, mit dem für die einzelnen Klinikabteilungen der tatsächliche Personalbedarf ermittelt werden kann. Dabei berücksichtigt ÄPS-BÄK die Erfordernisse der unmittelbaren Patientenversorgung ebenso wie die zahlreichen weiteren Aufgaben, die Krankenhausärztinnen und -ärzte zu erfüllen haben. Ziel bleibt die Anwendung in möglichst allen Fachgebieten. Dazu wird ÄPS-BÄK weiter angepasst – insbesondere um die Besonderheiten der einzelnen Fachgebiete besser zu berücksichtigen. Aus diesem Grund fanden im Berichtsjahr mit weiteren Berufs- und Fachverbänden sowie Krankenhausabteilungen Gespräche und Evaluationen statt. Die Identifikation und Definition sowie Implementierung fachspezifischer Items wurden parallel für weitere Fachrichtungen realisiert und die Anwendung weiter validiert. Die Entwicklung ist im Zeitplan; die ersten Tests verlaufen erfolgreich. Geplant ist, auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz das weiterentwickelte Personalbemessungssystem in einer browserbasierten Anwendung für einen relevanten Anteil von Fachabteilungen zu präsentieren. ■ © gpointstudio/stock.adobe.com Info Mehr Informationen zu ÄPS-BÄK stehen auf der Website der BÄK zur Verfügung
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