20 fallreform vorgelegt. Die AG hat zu beiden Stellungnahmen Positionierungen der Bundesärztekammer erarbeitet, diese veröffentlicht und im gesundheitspolitischen Raum verbreitet. Anschließend fanden zahlreiche Gespräche mit Verbänden sowie Politikerinnen und Politikern statt, in denen die Positionen dargelegt und diskutiert wurden. Zudem veranstaltete die AG Werkstattgespräche, in denen die Mitglieder sich zu ausgewählten Schwerpunkten der Notfallversorgung mit Expertinnen und Experten austauschen konnten, so zum Beispiel zum Rettungsdienst, zur Digitalisierung und zu Qualifikationen und Qualitätsanforderungen in der Notfallversorgung. Auch Prof. Dr. Rajan Somasundaram, Mitglied der Regierungskommission, war zweimal zu Gast in der AG. Basierend auf den Empfehlungen der Regierungskommission hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 16. Januar 2024 Eckpunkte für eine Notfallreform vorgelegt, die die BÄK umgehend kommentiert hat. Auch in die Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages zu drei Oppositionsanträgen zur Notfallreform hat die BÄK ihre Positionen mündlich und schriftlich eingebracht. Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuletzt für das erste Quartal 2024 einen Gesetzesentwurf für die Notfallreform angekündigt, der bislang jedoch noch nicht vorliegt. Die Bundesärztekammer wird den Gesetzgebungsprozess weiter mit Stellungnahmen und Gesprächen begleiten. Die Ärzteschaft hat den Anspruch, die Reform der Notfallversorgung aus einer sektorenübergreifenden, ärztlichen Perspektive im Sinne der Patientinnen und Patienten mitzugestalten. Ziel muss es sein, die bedarfsgerechte Sicherung der Notfallversorgung auf einem hohen medizinischen Standard indikationsgerecht zu gewährleisten und dabei gleichzeitig Fehlallokationen in die Versorgungsstrukturen zu vermeiden. ■ © Dennis M. Swanson/stock.adobe.com Info Die BÄK hat im April 2024 ein Konzeptpapier zur Notfallreform mit den Kernforderungen der Ärzteschaft veröffentlicht.
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