21 Notärztliche Versorgung Bundesärztekammer aktualisiert Notarztindikationskatalog Der bedarfsgerechte Einsatz von Notärztinnen und Notärzten leistet einen wichtigen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Notfallversorgung in Deutschland. Die Frage, wann notärztliche Kompetenz notwendig ist, muss in Rettungsleitstellen und Notdienstzentralen schnell und zuverlässig beantwortet werden. Hilfestellung gibt dabei der Notarztindikationskatalog (NAIK) der Bundesärztekammer, der bei Verwendung von strukturierten Notrufabfrageschemata die Grundlage für die Notarztalarmierung bildet und in das rettungsdienstliche Qualitätsmanagement integriert werden soll. Aufgrund der Bedeutung des NAIK für eine bundesweit vereinheitlichte Notarztdisposition und die Klarstellung ärztlicher Kompetenzen in der präklinischen Versorgung hat die BÄK den auf einer gut zehn Jahre alten Studienlage basierenden Katalog nun umfassend aktualisiert. Auch mit Blick auf die politische Diskussion um eine Reform der Notfallversorgung sowie die Entwicklung der Kompetenzen nichtärztlicher Fachberufe sollte bei der Aktualisierung – basierend auf dem aktuellen Wissensstand – dargestellt werden, welche Aufgaben von Notärztinnen und Notärzten wahrgenommen werden müssen, um eine sichere notfallmedizinische Patientenversorgung zu gewährleisten. Dabei beschränkt sich der NAIK bewusst auf die Indikationen für den Notarzteinsatz, ohne beispielsweise auf die Delegation von ärztlichen Maßnahmen an Notfallsanitäter oder die Möglichkeiten der telemedizinischen Zuschaltung ärztlicher Kompetenz einzugehen. Eine weitere Differenzierung des NAIK soll erfolgen, wenn Evidenzen zur Formulierung von Indikationen für eine telenotärztliche Zuschaltung vorliegen. Unter Federführung von Prof. Dr. Nobert Haas prüfte der Arbeitskreis „Aktualisierung NAIK“ des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK in methodischer Abstimmung mit dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), inwieweit sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Stärkung, Verwerfung oder Präzisierung jeder einzelnen vorhandenen Indikation ergeben haben. Dabei war zu beachten, dass den Indikationen des NAIK tradiertes, auch aus ethischen Gründen nicht (mehr) wissenschaftlich evaluierbares Wissen, ärztliche Handlungskompetenzen und/oder medizinisch-wissenschaftliche Evidenzen zugrunde liegen. Zudem wurde geprüft, ob Evidenzen für neue Notarztindikationen vorhanden sind. Der NAIK wurde unter Verwendung neuer, aus dem Arbeitskreis eingebrachter Studiendaten Evidenz-basiert aktualisiert und nach einer breiten, zielführenden Diskussion im Arbeitskreis und im Wissenschaftlichen Beirat konsentiert. Der vom BÄK-Vorstand beschlossene „NAIK 2023“ wurde am 1. Dezember 2023 im Deutschen Ärzteblatt bekannt gemacht, auf der Website der Bundesärztekammer veröffentlicht und von den Fachmedien positiv aufgenommen. ■ © benjaminnolte/stock.adobe.com
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