Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

22 Ambulante Versorgung Medizinische Versorgungszentren stärker regulieren Medizinische Versorgungszentren (MVZ) als Organisationsform können eine sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgungslandschaft sein – insbesondere, wenn der ursprüngliche Plan des Gesetzgebers einer interdisziplinären und sektorenverbindenden Versorgung an einem Ort umgesetzt wird. Finanzinvestoren wie Private Equity Gesellschaften nutzen jedoch MVZ zunehmend als attraktive Kapitalanlage. Problematisch wird dies, wenn das primäre Ziel nicht mehr die qualitativ hochwertige und zugewandte Patientenversorgung, sondern die Maximierung der Rendite ist. Die MVZ-Gründung durch Investoren erfolgt zumeist über den Kauf eines Krankenhauses, der dann MVZ-Gründungen bundesweit und in allen Fachgebieten möglich macht. Ärztinnen und Ärzte können in Konfliktsituationen geraten, wenn Investoren versuchen, Einfluss auf die Indikationsstellung und andere medizinische Entscheidungen zu nehmen – auf Kosten der ärztlichen Unabhängigkeit und der Patientensicherheit. BÄK legt Vorschläge für Maßnahmen vor Die Bundesärztekammer sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Aus diesem Grund hat sie den Regelungsbedarf für eine Begrenzung des Betriebs von Medizinischen Versorgungszentren durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung analysiert, konkrete Vorschläge für den Gesetzgeber erarbeitet und diese breit in den gesundheitspolitischen Raum versandt. Parallel zur Veröffentlichung des Papiers hat die Bundesärztekammer ein Pressegespräch durchgeführt, an dem zahlreiche Medienvertreter teilnahmen. Im Anschluss wurden viele Ge- © picture alliance/Fotostand Freitag

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