Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

23 spräche mit Verbänden und Politikern geführt, um das Thema in den Fokus zu rücken. Auch zu kritischen Stellungnahmen, insbesondere des Bundesverbandes der Betreiber Medinischer Versorgungszentren (BBMV), sowie zu einem vom BBMV in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hat sich die Bundesärztekammer deutlich positioniert. Bundesrat fordert MVZ-Regulierungsgesetz Durch einen engen Austausch insbesondere mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fanden wesentliche Vorschläge der Bundesärztekammer Eingang in eine Entschließung des Bundesrates vom 16. Juni 2023, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, Medizinische Versorgungszentren stärker zu regulieren. Ein entsprechendes MVZ-Regulierungsgesetz soll die Monopolstellungen einzelner Träger verhindern und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung stärken. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits Ende 2022 in einem Interview deutliche Kritik daran geübt, dass „Investoren medizinische Versorgungszentren mit unterschiedlichen Facharztpraxen aufkaufen, um sie anschließend mit maximalem Gewinn zu betreiben“ (bild.de, 24.12.2022), und hatte eine gesetzliche Regelung in einem Versorgungsgesetz angekündigt. Im Referentenentwurf des im März 2024 veröffentlichten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes fehlt jedoch eine entsprechenden Vorlage. ■ Ausgewählte Forderungen der BÄK ● Verpflichtung zu einem örtlichen und fachlichen Bezug des Gründungskrankenhauses zu seinem bzw. seinen MVZ ● Überprüfung der Versorgungsaufträge – Erbringung aller Kernleistungen des Fachgebiets ● Stärkung des ärztlichen Leiters in MVZ, z. B. besonderer Kündigungs- und Abberufungsschutz, Regulierung von Bonusverträgen ● Begrenzung von Marktanteilen zur Verhinderung von Monopolen großer MVZ-Strukturen bzw. von MVZ-Ketten ● Verbot von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen ● Transparenz der Inhaberschaft © Bundesrat Steffen Kugler

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