Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

24 Gebührenordnung für Ärzte BÄK fordert weiter mit Nachdruck eine neue GOÄ Nachdem die Bundesärztekammer auf dem 126. Deutschen Ärztetag 2022 in Bremen dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfekostenträgern konsentierten Entwurf eines ärztlichen Leistungsverzeichnisses für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übergeben hat, wurde dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Beginn des Jahres 2023 eine betriebswirtschaftlich begründete arzteigene Preiskalkulation übermittelt. Dieses Bewertungsgefüge war mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus ärztlichen Berufsverbänden sowie Fachgesellschaften erarbeitet worden. Mit dieser ärzteeigenen Bewertungsversion des Entwurfs einer neuen GOÄ hat die BÄK dem Verordnungsgeber Bewertungen zu jeder einzelnen Leistung des Verzeichnisses vorgelegt und um Prüfung und zügige Initiierung des notwendigen Novellierungsvorhabens gebeten. Die Übergabe des ärzteeigenen Entwurfs an das BMG beruht auf den Ärztetagsbeschlüssen „GOÄneu sofort umsetzen“ (Ic – 76) sowie „Gebührenordnung für Ärzte jetzt umsetzen“ (Ic – 137) aus dem Jahr 2022. In Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen wurden die Forderungen der Ärzteschaft weiter transportiert. Auch auf dem 127. Deutschen Ärztetag 2023 in Essen hat BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt aufgrund der anhaltenden staatlichen Untätigkeit die berechtigte Forderung der Ärztinnen und Ärzte nach einer neuen GOÄ erneut bekräftigt. Testbetrieb zu Auswirkungen des Entwurfs für eine neue GOÄ Zur Abschätzung der Auswirkungen des Entwurfs einer neuen GOÄ auf die Ausgabenentwicklung hatten sich die BÄK und der PKV-Verband bereits im Jahr 2022 auf einen Testbetrieb verständigt. Dabei wurden ca. 1 500 repräsenta- © Deutsches Ärzteblatt/Maybaum

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