Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

27 Ärztliche Weiterbildung Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ hat sich im Berichtsjahr intensiv mit der strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung und Etablierung einer zukunftsfähigen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) befasst. Das Weiterbildungsgremium griff damit den Auftrag des BÄK-Vorstandes vom Dezember 2022 auf, Eckpunkte der Weiterentwicklung der MWBO zu erarbeiten. Die MWBO soll im Sinne einer Systematisierung, Modernisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung weiterentwickelt und der Grundgedanke einer kompetenzorientierten Weiterbildung weiter ausgestaltet werden. Damit wurde auch einem Beschluss des 127. Deutschen Ärztetages 2023 entsprochen (Beschlussprotokoll, IVd – 13). In den Beratungen wurden die schwierigen Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung in den Blick genommen, wie etwa aktuelle Reformbestrebungen, veränderte Arbeitsbedingungen, der Ärztemangel sowie die Herausforderungen der Finanzierung der Weiterbildung. Zugleich steigen die Anforderungen an die Weiterbildung, etwa durch die zunehmende Spezialisierung und den stetigen Wissenszuwachs. Es besteht Einigkeit, dass die Weiterentwicklung der Weiterbildung – neben der Praktikabilität und Verwaltbarkeit – auch die Qualitätsanforderungen der Versorgung erfüllen muss. In einem ersten Schritt erfolgte eine Befassung mit den Zusatz-Weiterbildungen (ZWB). Fokussiert wurde, welche ZWB weiterhin als Qualifikationen in der MWBO verbleiben sollen und in welcher Struktur diese zukünftig abgebildet werden könnten. Dabei wurde ein gemeinsames Verständnis zur ärztlichen Weiterbildung entwickelt, das durch ein direktes Verhältnis zwischen Weiterzubildenden und Weiterbildungsbefugten sowie eine Weiterbildungsstätte, eine Weiterbildungszeit, die Weiterbildungsinhalte und eine Weiterbildungsprüfung gekennzeichnet ist. Darüber hinaus wurden die insgesamt heterogen abgebildeten ZWB für die Beratung in verschiedene Gruppen eingeteilt: beispielsweise ZWB mit reiner Kurs-Weiterbildung oder ZWB ohne explizite Weiterbildungszeit, bei denen sich das Erfordernis einer Weiterbildung bei einem Befugten aber aus den Weiterbildungsinhalten ergibt. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen; entsprechende Eckpunkte der Weiterentwicklung der MWBO werden dem 128. Deutschen Ärztetag 2024 in Mainz vorgelegt. In einem weiteren Schritt sollen dann die Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungen mit Blick auf eine mögliche Orientierung an europäischen Facharztbezeichnungen oder Weiterbildungszeiten und deren inhaltliche „Verschlankung“ sowie die Abbildung von „Anvertraubaren Professionellen Tätigkeiten“ geprüft werden. ■ © Halfpoint/stock.adobe.com

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