Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

28 Ärztliche Fortbildung BÄK-Curricula: Goldstandard für qualifizierende Fortbildung Die BÄK ist Herausgeberin von Curricula, die zu speziellen medizinischen Themen in Form von ärztlichen Fortbildungskursen durchgeführt werden. Einige dieser Curricula waren bisher als „Strukturierte curriculare Fortbildungen“ ankündigungsfähig, sofern die landesrechtlichen Vorgaben im Kammerbereich dies vorsahen. Da die Trennschärfe zwischen „einfachen“ Curricula und „Strukturierten curricularen Fortbildungen“ sich im Verlauf der Neuentwicklungen und Überarbeitungen von Kursfortbildungen zunehmend auflöste, haben die Fortbildungsgremien der Bundesärztekammer im Jahr 2022 eine Neuausrichtung und Vereinheitlichung vorgeschlagen. Ziel war die Etablierung eines „Goldstandards“ für ärztliche Kursfortbildungen in der Fortbildungslandschaft. Eine Arbeitsgruppe entwickelte daraufhin eindeutige Kriterien, Methoden und Rahmenbedingungen für die Erstellung, Umsetzung und formale Handhabung von Curricula. Bestehende einfache Curricula und Strukturierte curriculare Fortbildungen wurden nach einer Überprüfung und Anpassung in die neuen einheitlichen BÄK-Curricula überführt. Der zu prüfende Bedarf für die Entwicklung und Einführung eines Fortbildungscurriculums der BÄK oder dessen Überarbeitung ergibt sich aus Erfordernissen des Gesundheitssystems (Versorgungsauftrag), der Wissenschaft (Forschungsstand), der Gesetzgebung (Sach-/Fachkunden) und den Fortbildungszielen der Ärzteschaft. Die Entwicklung oder Überarbeitung eines Curriculums werden der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung“ vorgeschlagen und dort beraten. BÄK-Curricula dienen dem Kompetenzerhalt und der Kompetenzerweiterung. Zielgruppe sind Ärztinnen und Ärzte. Je nach Inhalt des Curriculums können auch Angehörige anderer kooperierender Gesundheitsberufe und Angehörige weiterer Berufsgruppen, wie beispielsweise Psychologen, Theologen oder Juristen, teilnehmen. In den BÄK-Curricula, die in der Regel aus mehreren Modulen bestehen, sind die Kompetenz- bzw. Lernziele, die Lerninhalte, der zeitliche Umfang sowie die Vorgaben zur organisatorischen und didaktisch-methodischen Vorgehensweise festgelegt. Sie beinhalten in der Regel neben theoretischen Anteilen praktische Elemente, etwa in Form von Fallseminaren, Gruppenarbeiten, Übungen, Rollenspielen oder Simulationen. BÄK-Curricula können als Blended LearningMaßnahme durchgeführt werden. Phasen des online gestützten, inhaltlich definierten, angeleiteten Selbststudiums (eLearning) sind dabei mit den Präsenzphasen (in physischer und/oder in virtueller Präsenz) oder weiteren didaktischen Elementen verknüpft, wie zum Beispiel Projektarbeiten, Hausarbeiten, Hospitationen, Begehungen oder gezieltes Literaturstudium. Die Umsetzung von BÄK-Curricula richtet sich nach der jeweils gültigen Fortbildungsordnung der (Landes-)Ärztekammern und den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer in der aktuellen Fassung. Eine Kursfortbildung gemäß einem BÄK-Curriculum muss vom Anbieter der zuständigen (Landes-)Ärztekammer im Vorfeld zur Prüfung und Bestätigung der Äquivalenz vorlegt werden. BÄKCurricula schließen mit einer Lernerfolgskontrolle in schriftlicher oder mündlicher Form ab. Sofern die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben dies gestatten, sind BÄK-Curricula ankündigungsfähig und die Ärztinnen und Ärztinnen erhalten ein Kammerzertifikat über die erworbene Qualifikation durch die (Landes-)Ärztekammer. Im Jahr 2023 verabschiedete die BÄK weitere BÄK-Curricula: „Ärztliche Führung“, „Videosprechstunde“, „Telenotarzt/Telenotärztin“ und „Maritime Medizin“. ■ Info Eine Übersicht bestehender BÄK-Curricula findet sich auf der Website der BÄK.

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