30 Suchtpolitik Bundesärztekammer fordert Stopp der Cannabis-Legalisierung Im Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Cannabisgesetz beschlossen. Vorangegangen war dem Beschluss eine intensive Debatte in Politik, Medien und Öffentlichkeit. Im April 2023 wurden die Eckpunkte zu einem „Zwei-Säulen-Modell“ veröffentlicht, nachdem aufgrund europarechtlicher Hindernisse bereits vom ursprünglichen Plan Abstand genommen werden musste, Cannabis über lizenzierte Geschäfte abzugeben. Die erste Säule der Legalisierungspläne erlaubt den Besitz von 25 Gramm bzw. 50 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen sowie den nicht-gewerblichen Anbau und die Abgabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Der 127. Deutsche Ärztetag in Essen lehnte die von der Bundesregierung geplante schrittweise Cannabis-Legalisierung entschieden ab und ordnete die Legalisierungspläne als relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jungen Generation in Deutschland ein. Auch die BÄK kritisierte in zahlreichen Pressemitteilungen, Interviews und Stellungnahmen das Gesetzesvorhaben. Um ihrer Position zusätzlich Gewicht zu verleihen, formulierte die BÄK gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus medizinischen und wissenschaftlichen Verbänden, Vertretern aus Strafverfolgung und Lehrerschaft sowie der Apothekerschaft ein Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestags mit der Aufforderung, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Diese wurden zudem aufgerufen, den Fokus in der Drogenpolitik auf die Ausweitung von Präventionsstrategien und der Förderung von Interventionsprogrammen zu legen. Kritisiert wurde in dem Schreiben insbesondere, dass das Gesetz der anvisierten Stärkung des Gesundheitsschutzes und des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Eindämmung des Schwarzmarktes durch kleinteilige, in der Praxis nicht umsetzbare Regelungen nicht gerecht werde. Demgegenüber würden internationale Erfahrungen stehen, die auf eine Zunahme von Konsumprävalenzen und cannabisbezogenen Gesundheitsproblemen hinweisen. Auch bleibe der Schwarzmarkt zu einem relevanten Teil erhalten. Der Konsum von Cannabis könne insbesondere im Kindes- und Jugendalter sowie bei jungen Erwachsenen gravierende negative Folgen haben, wie beispielsweise ein erhöhtes Risiko für psychotische Störungen, die Entwicklung von Abhängigkeit sowie negative Auswirkungen auf die Hirnreife, die erst ab etwa dem 25. Lebensjahr abgeschlossen ist. Die BÄK hat in diesem Zusammenhang auch auf die klare Positionierung des europäischen Ärzteverbandes (CPME) gegen weitere Cannabis-Legalisierungsschritte in Europa verwiesen. ■ © José Antonio Luque Olmedo/iStock
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