32 Digitalisierung der Gesundheitsversorgung „Gemeinsam digital“: BMG legt Strategiepapier vor In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im November 2021 angekündigt, eine „regelmäßig fortgeschriebene Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege“ vorzulegen, die einen „besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer“ richtet. Mit Vorlage eines Strategiepapiers „Gemeinsam Digital“ im März 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schließlich diese strategischen Vorstellungen und zukünftigen Handlungsfelder für eine Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege formuliert und veröffentlicht. Als Grundlage für die Erarbeitung des Strategiepapiers diente eine kurze Workshopreihe des BMG mit einer Vielzahl von Akteuren des Gesundheitswesens, bei der die Bundesärztekammer eine Priorität auf Nutzerorientierung und Praxistauglichkeit der avisierten digitalen Transformation im Gesundheitswesen gelegt hat. Damit liegt zum ersten Mal eine konsolidierte Strategie vor, auf deren Basis konkrete Umsetzungsschritte aller Beteiligten erfolgen sollen, wie etwa für gesetzgeberische Initiativen zur Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Den Kern der Digitalisierungsstrategie bilden drei Themenfelder: ● Die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA), die Zug um Zug zu einer umfassenden Gesundheitsplattform des Patienten ausgebaut werden soll. Dabei soll die ePA unter dem Label „ePA für alle“ vom bisherigen Prinzip der Einwilligung auf eine Widerspruchslösung (Opt-out-Prinzip) migriert werden. ● Eine weitgehende und regelbasierte Nutzung von Patientendaten für Kostenträger, Wissenschaft, Forschung und auch zu industriellen Zwecken, verbunden mit einer Neugestaltung des Aspektes Datenschutz. ● Der Umbau der gematik zu einer „Digitalen Gesundheitsagentur“, bei der zukünftig die Nutzerorientierung an erster Stelle stehen soll. Der Gesetzgeber hat im Laufe des Jahres 2023 auf Grundlage dieser Handlungsleitlinien zwei umfangreiche Gesetzesvorhaben angestoßen: das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz). Beide Gesetze, bei denen sich die Bundesärztekammer im Rahmen von Stellungnahmeverfahren und Anhörungen im BMG sowie im Bundestagsausschuss für Gesundheit konstruktiv kritisch eingebracht hat, wurden im Dezember 2023 im Bundestag verabschiedet. In ihnen werden die benannten strategischen Vorgaben in konkrete gesetzliche Regelungen überführt. Die gesetzlichen Regelungen für den Umbau der gematik werden in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2024 erwartet. ■ © BMG
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