33 Digitale Identitäten für Ärztinnen und Ärzte Kammern bei der Etablierung des Herausgabeprozesses unterstützen Um neue digitale Prozesse im Gesundheitswesen zu etablieren und den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen, wie etwa der elektronischen Patientenakte (ePA), sicher zu gewährleisten, ist eine einfach nutzbare Methode für Ärztinnen und Ärzte erforderlich, sich online auszuweisen und elektronische Signaturen zu erzeugen. Bislang erfolgte dies in der Telematikinfrastruktur (TI) über Smartcards, wie dem von den (Landes-)Ärztekammern herausgegebenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder dem sogenannten Praxisausweis (SMC-B). Zukünftig werden Ärztinnen und Ärzte, aber auch in mobilen Szenarien, beispielsweise bei einem Hausbesuch oder im Pflegeheim, die ePA oder das E-Rezept nutzen. Hier kann der eHBA nicht eingesetzt werden. Daher werden gemäß § 340 Abs. 6 SGB V die (Landes-)Ärztekammern verpflichtet, spätestens ab Januar 2025 – neben dem eHBA – auch kartenungebundene digitale Identitäten herauszugeben. Diese digitalen Identitäten basieren auf kryptografischen Schlüsseln, die nicht mehr auf separaten Karten (eHBA) gespeichert werden, sondern in sicher geschützten Bereichen geeigneter Mobilgeräte, wie Smartphones, abgelegt werden. Die (Landes-)Ärztekammern haben dabei die wichtige Aufgabe, die Identität und zugehörigen Attribute – insbesondere Arzteigenschaft – zu bestätigen, damit Ärztinnen und Ärzte auf Anwendungen wie etwa die ePA zugreifen können. In diesem Rahmen wird ein Identitätsprovider für jede (Landes-)Ärztekammer benötigt. Der Betrieb eines Identitätsproviders stellt sehr hohe Anforderungen an die Sicherheit und erfordert eine durchgehende Verfügbarkeit. Um den Aufwand und die Kosten für die Kammern gering zu halten, unterstützt die BÄK die Kammern dabei, den Herausgabeprozess der kartenungebundenen digitalen Identitäten zu etablieren. Auch hat sie sich für eine zentrale Bereitstellung eines Identitätsproviders durch die gematik eingesetzt. Die Gesellschafterversammlung der gematik ist dem Vorschlag der BÄK im Dezember 2023 gefolgt und stellt einen solchen Identitätsprovider bereit. Parallel zu den Abstimmungen mit der gematik ist die BÄK mit marktrelevanten Industrieanbietern im Austausch, um den Gesamtprozess eng zu begleiten und den (Landes-)Ärztekammern die Umsetzung zu erleichtern. Für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen über kartenunabhängige digitale Identitäten wird eine sogenannte Fernsignatur benötigt, die ohne Nutzung eines eHBA und des Konnektors zum Beispiel direkt über ein Smartphone erzeugt werden kann. Hier gilt es, eine Lösung zu etablieren, die nutzerfreundlich ist und perspektivisch auch bereits etablierte Szenarien wie Stapel- und Komfortsignatur unterstützt. Diesen Prozess begleitet die BÄK ebenfalls in enger Abstimmung mit der gematik und den Vertrauensdiensteanbietern im Rahmen bestehender Arbeitsgruppen. Darüber hinaus bringt die BÄK in diesem Kontext die ärztlichen Anforderungen in ein Pilotprojekt der gematik zur Fernsignatur mit einem Vertrauensdiensteanbieter, medizinischen Einrichtungen und Industrievertretern ein. ■ © Pakin/stock.adobe.com
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