Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

36 Arbeitsmedizin Potenzial von Telemedizin im betriebsärztlichen Alltag nutzen Der digitale Wandel, die demografischen Veränderungen und die zunehmende Vernetzung von Produktions- und Dienstleistungsprozessen verändert die Arbeitswelt grundlegend – und damit auch die arbeitsmedizinische Betreuung und Versorgung. Die Digitalisierung bietet jedoch auch das Potenzial, den im Versorgungssektor „Arbeitswelt“ tätigen Ärztinnen und Ärzten, beispielsweise über telemedizinische Anwendungen Zeit und Wege zu sparen und so den Handlungsspielraum der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für die Gesunderhaltung der Beschäftigten deutlich zu erweitern. Insbesondere mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel ergibt sich daraus ein enormer Vorteil für alle Beteiligten. Eine Substitution der ärztlichen Kompetenz von Betriebsärzten durch nichtärztliche Professionen ist keine Option. Neue telemedizinische Kommunikationsformen ermöglichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen niedrigschwelligen Kontakt zum Betriebsarzt, erleichtern aber auch Arbeitgebern, sich in Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beraten zu lassen. Der Einsatz der Tele-Arbeitsmedizin ist vor allem für kleine und mittlere Betriebe von Vorteil. Die Nutzung digitaler Technologien im Bereich der Arbeitsmedizin setzt die Kenntnis des speziellen Arbeitsplatzes voraus und kann nicht vollständig die direkte Beratung durch Betriebsärzte im Unternehmen vor Ort ersetzen, diese jedoch gut ergänzen. Die konkrete Ausgestaltung des Vorgehens ist durch die Erarbeitung von Leitlinien zu konkretisieren. Diese Sicht bekräftigte der 127. Deutsche Ärztetag 2023 in Essen (Beschlussprotokoll, Ic –10). BÄK-Veranstaltung „Telemedizin in der Arbeitsmedizin“ In der vielbeachteten Veranstaltung der BÄK „Telemedizin in der Arbeitsmedizin – Zugewinn für die betriebsärztliche Betreuung“ wurden die genannten zukunftsweisenden Aspekte am 30. Januar 2023 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und dem Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) betrachtet. Aus Sicht des Veranstaltungsleiters Dr. med. Günther Matheis, vormaliger BÄK-Vizepräsident, habe die Veranstaltung gezeigt, dass ärztliche Kompetenz in der Arbeitswelt unverzichtbar sei und eine digitale betriebsärztliche Versorgung der Beschäftigten künftig eine wichtige Ergänzung zu der persönlichen Versorgung darstelle. Er versicherte, dass die Bundesärztekammer den angestoßenen Prozess gern weiter begleiten werde. Arbeitsgruppe „Arbeitsmedizin“ wieder in der BÄK verankert Unter dem Vorsitz von Dr. Günther Matheis und Dr. Wolfgang Miller führt die Arbeitsgruppe „Arbeitsmedizin“ der Bundesärztekammer in der Wahlperiode 2023/2027 ihre Arbeit fort. Es zeigte sich, dass ein verstärktes Engagement der Bundesärztekammer für Ärztinnen und Ärzte im Versorgungssektor Arbeitsmedizin notwendig ist. So wurde die wegen dringender Erfordernisse bereits im Jahr 2020 eingerichtete „Task Force Arbeitsmedizin“ in die reguläre Gremienstruktur der BÄK überführt. Dies wird von den Arbeitsmedizinern/Betriebsärzten ausdrücklich begrüßt. Die Aufgabenstellung der AG „Arbeitsmedizin“ zielt darauf ab, die beruflichen Belange der im Versorgungssektor Arbeitsmedizin tätigen Ärztinnen und Ärzte zu wahren. In der ersten Sitzung wurden unter anderem folgende Themen diskutiert: Der Dialog zwischen der BÄK und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) soll fortgeführt werden, um die betriebsärztliche Versorgung weiterzuentwickeln. Zudem sollen Leitlinien zur Telemedizin in der Betriebsmedizin erarbeitet werden. ■

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