40 Medizinische Rehabilitation Gesellschaftliche Teilhabe bis ins hohe Alter erhalten Um die Herausforderungen einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft sowie Veränderungen der Arbeitswelt und des Krankheitsspektrums in der Bevölkerung – einhergehend mit einer zunehmenden Zahl von Menschen mit chronischen Erkrankungen – bewältigen zu können, bedarf es tragfähiger Strukturen auf unterschiedlichen Ebenen. Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zu erhalten, deren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Neben der Prävention ist die Rehabilitation eine der zentralen Gesundheitsstrategien zur Behandlung von Erkrankungen und zur Linderung von Leiden. Somit ist sie auch eine Kernaufgabe ärztlichen Handelns. Die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Rehabilitation von 1981 ist von unveränderter Aktualität: „Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung, zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität und zur weitestgehend unabhängigen Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“ Im Versorgungssektor „Rehabilitation“ arbeiten Fachärztinnen und Fachärzte aller Fachgebiete mit ihrer wissenschaftlichen und praktischen Expertise zusammen, um diese Aufgabe bewältigen zu können – von der Frührehabilitation bis zur Langzeitrehabilitation, einschließlich der rehabilitativen Krankenbehandlung. Die Facharztqualifikation für physikalische und rehabilitative Medizin (PRM), die Zusatzweiterbildungen Rehabilitationswesen, Physikalische Therapie und Sozialmedizin runden das Spektrum in diesem Tätigkeitsbereich ab. Unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Miller und Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz setzt die Arbeitsgruppe „Rehabilitation“ der Bundesärztekammer in der Wahlperiode 2023/2027 ihre Arbeit in diesem Bereich unter neuen organisato- © juananbarros/stock.adobe.com
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