44 Stand der Wissenschaft BÄK legt Novelle der Hämotherapie-Richtlinie vor Die Bundesärztekammer hat die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ novelliert. Mit Blick auf die seit nunmehr 65 Jahren bewährte Richtlinienerstellung war bedenklich, dass in das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten „UPD-Stiftungsgesetz“ Anfang des Jahres 2023 eine Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) eingebracht wurde, die auf eine Verlagerung dieser Richtlinienkompetenz auf die Bundesoberbehörden abzielte. Die Beauftragung der Ärzteschaft, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien festzustellen, ist Teil einer klugen, differenzierten Verantwortungs- und Aufgabenzuweisung. Das Zusammenwirken von Gesetzgeber, Bundesoberbehörden, Richtliniengeber, Arbeitskreis Blut und den Fach- und Verkehrskreisen sollte in Deutschland die Sicherheit von Blutprodukten mit Blick auf den „HIV-Skandal“ der 1980er-Jahre sicherstellen und ist seitdem wesentlicher Leitgedanke des TFG. Letztendlich hat der Gesetzgeber an dem bewährten Verfahren festgehalten, der BÄK aber eine Frist zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zum 1. Oktober 2023 gesetzt. Damit interferierten diese gesetzgeberischen Aktivitäten mit dem laufenden Aktualisierungsprozess der Richtlinie Hämotherapie, deren erste Fassung im Wissenschaftlichen Beirat (WB) der BÄK bereits im Dezember 2022 beraten worden war. Die ursprünglich für Anfang 2023 geplante Beratung und Beschlussfassung im Vorstand der BÄK musste daraufhin verschoben werden. In bewährter Weise und in einem sehr zügigen Beratungsverfahren wurde die nun vorliegende Gesamtnovelle 2023 der Richtlinie Hämotherapie gemeinsam mit Vertretern des Paul-EhrlichInstituts, des Robert Koch-Instituts sowie des Bundesgesundheitsministeriums – unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage – zum Abschluss gebracht. Ergänzt wurden insbesondere Regelungen zur Herstellung von Hyperimmunplasma und zur Anwendung von Telemedizin bei der Blutspende. Zudem wurden die Kriterien für die Rückstellung der neuen Rechtslage angepasst. Am 31. August 2023 ist die Gesamtnovelle im Rahmen eines Pressegesprächs im Hause der Bundespressekonferenz vorgestellt und am 4. September 2023 auf der Website der Bundesärztekammer veröffentlicht sowie im Deutschen Ärzteblatt bekanntgemacht worden. Gemäß dem im TFG sowie im Statut des WB der BÄK festgelegten Verfahren haben BÄK und WB mit der nun vorliegenden, fachlich breit konsentierten Richtlinie Hämotherapie erneut die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung unter Beweis gestellt. ■ © thomsond/stock.adobe.com
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