45 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie Qualität der psychotherapeutischen Versorgung sicherstellen Gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ist Psychotherapie mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden vorzunehmen. Die Entscheidung, ob ein psychotherapeutisches Verfahren wissenschaftlich anerkannt ist, stützt die zuständige Behörde in Zweifelsfällen auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP). Der in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer errichtete WBP trägt berufsgruppenübergreifend zur Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Versorgung bei. Gutachtenverfahren In seiner 5. Amtsperiode (2019–2023) befasste sich der WBP mit insgesamt fünf Gutachtenverfahren. Zur Personzentriert-experienziellen Psychotherapie (PZE) wurden Gutachtenverfahren für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche bearbeitet. Ein Schwerpunkt der Beratungen war im Jahr 2023 die Bewertung von Publikationen zur PZE bei Kindern und Jugendlichen. Mit den Antragstellern zu den Gutachtenverfahren für die PZE führte der WBP eine mündliche Anhörung durch. In dieser wurden Fragen zur Verfahrensbezeichnung und den zugeordneten Methoden, zu Ätiologie und Indikationen sowie zur Aus-, Fort- und Weiterbildung beraten. Ein weiteres laufendes Gutachtenverfahren bezieht sich auf Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) als Methode zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Gemäß dem Methodenpapier wurden dazu Suchbegriffe für die systematische Literaturrecherche abgestimmt. Überarbeitung des Methodenpapiers In seinem Methodenpapier legt der WBP seine Verfahrensregeln zur wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden transparent dar. Das Bewertungsverfahren wurde dem wissenschaftlichen Fortschritt entsprechend angepasst und – nach einer schriftlichen Fachanhörung – als Version 3 des Methodenpapiers auf der Website des WBP veröffentlicht. Eingeführt wurden Vorgaben zur Berücksichtigung von Nichtunterlegenheitsstudien und von Metaanalysen sowie zum besseren Umgang mit fehlenden Angaben in Studien. Vorgesehen sind nun auch neue Bewertungskriterien zur Therapiedurchführung „bona fide“ und zum Einfluss der Zugehörigkeit zu einer psychotherapeutischen Schule. Zudem wurden erforderliche redaktionelle Anpassungen an das aktuelle PsychThG vorgenommen. Mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Methodenpapiers setzt sich der WBP berufsgruppenübergreifend auch für wissenschaftliche Standards in der Psychotherapieforschung ein. ■ © g-stockstudio/iStock
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