50 Europäische Union Europa vor der Wahl 2024: Rückblick und Ausblick Seit der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 war die europäische Gesundheitspolitik maßgeblich durch die Corona-Pandemie geprägt. Erst in der zweiten Hälfte der ausgehenden Legislaturperiode konnte die EU-Gesundheitspolitik ihre Aufmerksamkeit wieder auf langfristige Gesetzgebungsverfahren richten. Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum und der Arzneimittelgesetzgebung standen in den zurückliegenden Jahren zwei große Regulierungsprojekte im Mittelpunkt. Der Europäische Gesundheitsdatenraum soll den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen. Da diese Daten auch für Forschungszwecke zur Verfügung stehen sollen, ist die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten betroffen. Im Fokus steht dabei vor allem die Frage, inwiefern dazu eine ausdrückliche Zustimmung seitens der Patienten notwendig ist. Mit zwei getrennten Gesetzgebungsvorschlägen unternimmt die Kommission seit April 2023 die umfassendste Überarbeitung der europäischen Arzneimittelgesetzgebung der vergangenen 20 Jahre. So sollen in einer Richtlinie unter anderem Anreize für die Entwicklung dringend benötigter Arzneimittel gesetzt und Vorschriften zur Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs festgelegt werden. Ein Verordnungsvorschlag bezieht sich auf das Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur und soll Lieferengpässen entgegenwirken sowie Regelungen zu Arzneimitteln für seltene Krankheiten und Kinderarzneimittel finden. Mit der Wahl zum EU-Parlament im Juni 2024 werden sich zunächst das Parlament und die für die Gesundheitsfragen zuständigen Ausschüsse konstituieren. Wenn anschließend auch die EU-Kommission in neuer Zusammensetzung ihre Arbeit aufnimmt, sind im zweiten Halbjahr 2024 erste Impulse der Kommission zu erwarten, beispielsweise zu Spezifikationen für den Austausch von Gesundheitsdaten. Zweifelsohne wird auch die Arzneimittelversorgung weiterhin ein wichtiges Thema in der europäischen Gesundheitspolitik bleiben. Die Kommission hat zudem angedeutet, dass sie sich um die erleichterte Anerkennung von Qualifikationen aus sogenannten Drittstaaten bemühen möchte – also aus Ländern, die nicht zur EU oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören. ■ © olyasolodenko/stock.adobe.com
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